Bindung selbst einstellen: "wie beim Service"...

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
kante
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Beitrag von kante » 15.11.2006 12:15

Bindungseinstellung
Schade dass eure Gesundheit / Beine nichtmal 8.- €uro wert sind ,denn soviel kostet ein Bindungsceck.
Ihr könnt niemals Z-werte ( 8 ca.(0kg ) selber einstellen bzw. auslösen und überprüfen.
Wird heute alles digital ausgewertet und hat wirklich sinn.
Auch bei euren Kleinen ist die Überprüfung besonders wichtig.

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carlgustav_1
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Beitrag von carlgustav_1 » 15.11.2006 12:49

kante hat geschrieben:Ihr könnt niemals Z-werte ( 8 ca.(0kg ) selber einstellen bzw. auslösen und überprüfen.
Wird heute alles digital ausgewertet und hat wirklich sinn.
lieber kante,

1. was hat das in den klammern im ersten satz zu bedeuten??? :o
2. na wenns DIGITAL ausgewertet wird, MUSS es ja sinn machen :D

heilige einfalt & technikgläubigkeit!

solange ein faktor nach selbsteinschätzung des fahrkönnens eingerechnet wird, ist die einstellung nach dem mond und unwissenschaftlich, egal wie digital genau hinterher die übereinstimmung von soll- und ist-auslösewert eingestellt wird!
zur tibia-methode und ihren unschärfen haben sich ja auch schon leute geäussert.

natürlich ist bindung vom fachmann checken & einstellen lassen sinnvoll - das ist gar keine frage. aber hier mit märchensprüchen einen mythos aufzubauen dass nur die "digitale" technik des skihändlers den knochen rettet, ist eine sehr durchsichtige marketingmaßnahme... "So fühlt man Absicht und man ist verstimmt" (goethe).

gruß martin
krypton rulez!

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Cradle22
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Beitrag von Cradle22 » 15.11.2006 13:46

Hi!

Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, gerade "Problemfälle" werden so gut wie nie bei den Einstellungen, auch vom Fachmann, berücksichtigt.

Vor allem, wenn dies dazu führt, daß man rechts / links unterschiedliche Werte haben muß...

Per Maschine wird bei mir immer so ca. 7 - 8 eingestellt. Bei einem drastischen Sturz wäre dabei mein rechtes Knie sofort "in die Fritten", das linke absolut i.O.
Ich brauche rechts einfach viel niedrigere Auslösungskräfte auf Grund meiner lädierten Bänder :cry:

Daher finde ich solche Aussagen wie

BeitragVerfasst am: 15 Nov 2006 12:15 Titel:
Bindungseinstellung
Schade dass eure Gesundheit / Beine nichtmal 8.- €uro wert sind ,denn soviel kostet ein Bindungsceck.
Ihr könnt niemals Z-werte ( 8 ca.(0kg ) selber einstellen bzw. auslösen und überprüfen.
Wird heute alles digital ausgewertet und hat wirklich sinn.
Auch bei euren Kleinen ist die Überprüfung besonders wichtig.
schon fast beleidigend. Weil damit soviel ausgesagt wird wie: "Alle, die das nicht machen sind doch blöd und haben keine Ahnung".

Da stell ich mir doch lieber selber mit der try-and-error Methode die Werte ein, so daß beide Bindungen gerade auslösen, wenn ich mit aller Kraft dagegen drücke.

Gruß,


Arndt
Dortmund
ab 20.12. Neustift
EW Firnis 'ist da!'
RTC 28
Tec. Dragon 110/Strolz Innenschuh

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Beitrag von nicola » 15.11.2006 13:48

hi pk,
wenn du's selber machst vergiss bitte den anpressdruck nicht!
Zuletzt geändert von nicola am 15.11.2006 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von basti313 » 15.11.2006 13:57

Ich verstehe die Diskussion nicht ganz...früher haben wir, wenn wir mit dem Verein unterwegs waren, die Ski und Schuhe untereinander getauscht. Manche hatten ihre Bindungen immer komplett zu gedreht. Trotzdem flogen die Ski weg wenn man mal wieder nen saftigen Happen Schnee aus der Piste biss....
Heute bin ich auch vorsichtiger geworden. Aber egal was für einen Z-Wert ich einstelle es macht immer sauber auf.
Beim Skitest haben die mir mal nen 6er Wert eingestellt (am Knie gemessen). Da bin ich halt dann mal rausgeflogen. Deswegen beim nächsten Ski 8 eingestellt und es ging alles gut.
Bei meinen eigenen Ski fahre ich nen 9er und ich habe mich am Ende der letzten Saison ein paar mal echt übel abgelegt. Die Bindungen machen auf.
Ich sehe das locker. Wenn dann werden die Federn weicher, also die Bindung löst früher aus. Wenn also der Ski mal wegfliegt wird eben strammer gespannt.

Hinsichtlich der Versicherung ann ich nur sagen, dass meine Krankenversicherung es erst nach nem Monat wenn ich die Rechnung einschicke von dem Unfall erfährt. Die Unfallversicherung erfährt es auch erst am Montag wenn es mich am Sonntag zerlegt hat. Wie sollen die die Ski konfiszieren???

Aus dem KFZ-Bereich kann ich euch auch sagen, dass eine grobe Fahrlässigkeit sicher nicht aus ner falsch eingestellten Bindung raus entstehen kann. Für ne grobe Fahrlässigkeit muss man schon mehr auf dem Kerbholz haben. Bei Skischuhen direkt auf die Ski geschraubt könnte man davon reden. Wenn aber ne Bindung falsch selber eingestellt wird ist das gerade mal an der untern Grenze zur Fahrlässigkeit aber nie ne grobe Fahrlässigkeit.

Die Bindungen meiner Freundin fasse ich allerdings auch nicht an. Die würde mich erwürgen wenn die Bindungen auf gehen und sie deswegen auf die Nase fällt.
Je schneller man unten ist, desto schneller ist man auch wieder oben ;)

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Beitrag von nicola » 15.11.2006 14:33

basti313 hat geschrieben:Aus dem KFZ-Bereich kann ich euch auch sagen, dass eine grobe Fahrlässigkeit sicher nicht aus ner falsch eingestellten Bindung raus entstehen kann. Für ne grobe Fahrlässigkeit muss man schon mehr auf dem Kerbholz haben. Bei Skischuhen direkt auf die Ski geschraubt könnte man davon reden. Wenn aber ne Bindung falsch selber eingestellt wird ist das gerade mal an der untern Grenze zur Fahrlässigkeit aber nie ne grobe Fahrlässigkeit.
na da wär ich mir nicht so sicher! ein skilehrer (ohne bindungseinstellprüfung) darf laut gesetz in AT an der bindung des schülers genau eine halbe drehung nach oben vornehmen, damit die abfahrt bis ins tal gemacht werden kann.

grobe fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die anforderungen an die sorgfalt jedem anderen in der situation des betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären, was bei den hinweisen (nur vom fachmann einstellen lassen) aller bindungshersteller und verkäufer wohl gegeben sein dürfte.

und wenn hier alle beim bindungseinstellen nur vom z-wert aber nicht vom anpressdruck oder der überprüfung des schuhs auf mängel im hinblick auf fehlauslösungen schreiben, sollten sie tatsächlichlieber die finger davon lassen, wenn sie von der versicherung geld kassieren wollen. ---> entweder ganz verantwortung übernehmen oder gar nicht!
nicola

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Beitrag von 1970 » 15.11.2006 18:02

Hallo,

auch wenn es unrealistisch ist. Mir schwirrt da eine Idee durch den Kopf, um einen optimalen Z-Wert zu ermitteln braucht man also:

1. jährlich eine Knochendichtemessung im Bereich des Knies (kann so weit ich weiß nur in entsprechend ausgerüsteten Krankenhäuser vorgenommen werden) und eine Messung der Kniestärke :o

2. eine jährliche Fahrkönnensprüfung mit abschließendem Gutachten durch einen unabhängigen Gutacher :o

3. und natürlich die körperlichen Daten für das Einstellen der Bindung.


Korrigiert mich wenn ich irgendetwas vergessen haben.

Gruß

Erik :D
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Beitrag von basti313 » 15.11.2006 18:23

grobe fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die anforderungen an die sorgfalt jedem anderen in der situation des betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären, was bei den hinweisen (nur vom fachmann einstellen lassen) aller bindungshersteller und verkäufer wohl gegeben sein dürfte.
Eine falsch eingestellte Bindung fällt eben im Grunde niemandem auf...sonst wäre sie nicht falsch eingestellt. Wenn man ran geht und die Bindung absichtlich ganz zu dreht um eine Auslösung im Ernstfall zu verhindern hat man grob fahrlässig gehandelt.
Wer auf Hinweise nicht achtet handelt nicht grob fahrlässig.
Beispiel: Jedes moderne Auto hat einen Warnton wenn die Außentemperatur unter 3°C sinkt. Trotzdem zahlt die Versicherung wenn du wegen Glatteis aus ner gekennzeichneten Kurve fliegst. Alles nur fahrlässig.
Wobei es auch erstmal definiert werden muss was "Fachmann" bedeutet.
Je schneller man unten ist, desto schneller ist man auch wieder oben ;)

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Beitrag von nicola » 15.11.2006 18:30

basti313 hat geschrieben:Wobei es auch erstmal definiert werden muss was "Fachmann" bedeutet.
das ist schon definiert - jemand der eine prüfung über bindungseinstellung und montage gemacht hat - in österreich beim vssö.
nicola

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Beitrag von TEE » 15.11.2006 18:38

basti313 hat geschrieben:
grobe fahrlässigkeit wird angenommen, wenn die anforderungen an die sorgfalt jedem anderen in der situation des betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären, was bei den hinweisen (nur vom fachmann einstellen lassen) aller bindungshersteller und verkäufer wohl gegeben sein dürfte.
Eine falsch eingestellte Bindung fällt eben im Grunde niemandem auf...sonst wäre sie nicht falsch eingestellt. Wenn man ran geht und die Bindung absichtlich ganz zu dreht um eine Auslösung im Ernstfall zu verhindern hat man grob fahrlässig gehandelt.
Wer auf Hinweise nicht achtet handelt nicht grob fahrlässig.
Beispiel: Jedes moderne Auto hat einen Warnton wenn die Außentemperatur unter 3°C sinkt. Trotzdem zahlt die Versicherung wenn du wegen Glatteis aus ner gekennzeichneten Kurve fliegst. Alles nur fahrlässig.
Wobei es auch erstmal definiert werden muss was "Fachmann" bedeutet.
...ich habe mich aufgrund meiner situation schon sehr genau erkundigt wie das mit der bindungseinstellungen und den versicherungen läuft.
Eine bindung gilt (bei der versicherung) eigentlich nur als korrekt eingestellt, wenn sie von einem fachmann (entsprechende ausbildung) und der eingestellte z-wert von einer maschine kontrolliert wurde.
Alles andere bewegt sich in einer art grauzone. wer hat die bindung mit welchen kenntnissen wo eingestellt und du kannst sicher davon ausgehen, dass im fall der fälle der ärger vorprogrammiert ist.

ich würde eine falsch eingestellt bindung nicht gerade mit dem signalton der außentemperaturanzeige vom auto vergleichen, wenn schon auto, dann wohl eher schlecht/nicht/falsche drehmomente bei den felgen...
liebe grüße
thomas

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