Im Rechtstreit würde der Richter sich schwer tun einen Zeitwert zu bestimmen.Es gibt hier kaum Erfahrungswerte. Dann würde man ganz schnell darauf kommen, dass der Ski erst kurz vorher gebraucht gekauft wurde und diesen Preis heranziehen. Als Geschädigter soll man ja so gestellt werden, als ob nichts passiert wäre. Man darf sich durch Schadenersatz auch nicht bereichern.
Alles in allem würde ich aber versuchen zu vermeiden, dass es ein Rechtstreit wird. Ist langwierig, kostenspielig und hat immer einen ungewissen Ausgang.
Ich würde nun versuchen ins Gespräch mit dem Inhaber des Shops zu kommen. Er kann Dir bestimmt eine vernünftige Lösung anbieten.
Fingers crossed,
Thomas
Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kurz...
- saschad74
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Re: Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kur
Ich bin da auch absolut nicht firm, weiß aber bspw., dass unsere Hausratversicherung bei Fahrraddiebstahl den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Rades bezahlt. Und da es keinen nennenswerten Gebrauchtmarkt für Fahrräder gibt, ist das halt der Neupreis eines gleichwertigen Fahrrads.
Was wäre denn der Zeitwert, wenn Hardy den Ski geschenkt bekommen hätte? Oder ihn getauscht hätte gegen ein anderes Paar Ski? Die Art der Anschaffung darf hier nach meinem Ermessen keine Rolle spielen. Denn wie Du ja schriebst, soll der Geschädigte ja so gestellt werden, als ob nichts passiert wäre. Und "nichts passiert" heisst für mich nicht "als ob er den Ski nie gekauft hätte", sondern "als ob die Sachbeschädigung im Geschäft nie passiert wäre". Er braucht also einen gleichwertigen Ski - wenn er dafür nun einmal dreimal soviel Geld benötigt wie für den Kauf des ursprünglichen Skis, sollte das nicht sein Problem sein. (Alles nur mein persönliches Empfinden...)
Gruß,
Sascha
Was wäre denn der Zeitwert, wenn Hardy den Ski geschenkt bekommen hätte? Oder ihn getauscht hätte gegen ein anderes Paar Ski? Die Art der Anschaffung darf hier nach meinem Ermessen keine Rolle spielen. Denn wie Du ja schriebst, soll der Geschädigte ja so gestellt werden, als ob nichts passiert wäre. Und "nichts passiert" heisst für mich nicht "als ob er den Ski nie gekauft hätte", sondern "als ob die Sachbeschädigung im Geschäft nie passiert wäre". Er braucht also einen gleichwertigen Ski - wenn er dafür nun einmal dreimal soviel Geld benötigt wie für den Kauf des ursprünglichen Skis, sollte das nicht sein Problem sein. (Alles nur mein persönliches Empfinden...)
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Sascha
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Re: Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kur
Eine Lösung mit dem Shop ist auf jeden Fall ratsamer. Natürlich muss due aber passen und zwar für beide Seiten.
PS: Eine DSV Versicherung würde nur noch 20% des Neuwerts bei Bruch oder Diebstahl anwenden.
Thomas
PS: Eine DSV Versicherung würde nur noch 20% des Neuwerts bei Bruch oder Diebstahl anwenden.
Thomas
Re: Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kur
Hi Leute,
das mit dem Schadensersatz stellt sich eigentlich nach meiner Rechtsauffassung wie folgt dar (hatte ich alles mal im Sachenrecht): Wenn ein Schaden entstanden ist muss der Geschädigte so gestellt werden als wäre die Schaden nicht entstanden. D.h. ich muss wieder einen intakten Stöckli Laser XC von 2013 in gutem Zustand bekommen. Dabei ist unerheblich was ich dafür gezahlt habe oder ob ich ihn auf dem Sperrmüll gefunden habe. Im Prinzip ist der reguläre Gebrauchtpreis zu erstatten (~250-300 Euro mit Bindung). Das keine Bindung montiert war muss halt kreativ Argumentiert werden... Das Problem ist, dass man einen Sachverständigen bräuchte der vor Gericht ein Urteil abgibt, dass der Ski durch die 8 falsch platzierten Löcher jetzt wirklich defekt ist. Das wird wohl nicht passieren und der Shop sagt einfach: macht nix, zudübeln, neu bohren!
Jetzt aber zu den hard facts: Ich habe heute nochmal mit dem Sportgeschäft gesprochen (es ist wirklich ein Fachgeschäft für Ski und Sportartikel) und den Geschäftsführer verlangt. Der war natürlich nicht da - stattdessen hatte ich den Schrauber ders verbrochen hatte an der Leitung. Er hat mir nochmal erklärt wie Leid ihm alles tut und dass er nochmal ne Nacht (schlecht) drüber geschlafen hat und einsieht, dass er totalen Mist gebaut hat. Auch dass er mir die Dinger hinterher andrehen wollte kann er sich nur über einen emotionalen Ausnahmezustand seinerseits erklären. Lange Rede kurzer Sinn: Er hat die Montagelehre einfach raufgesetzt und losgebohrt. Nach meiner Reklamation hat er sich die Lehre nochmal angesehen und festgestellt, dass die Gummifüsse verdreht waren und daher alles schief geworden ist. Er möchte die Bindung nun runternehmen und nochmal versetzt montieren. Irgend eine Art von Kompensation würde er mir auch anbieten aber konkret ist er da nicht geworden (irgendwas von zweimal gratis Ski Service...). Ich werde nun erstmal am Freitag mit dem Filialleiter sprechen und dann sehen wir weiter. Keine Ahnung was hier der Königsweg ist. Eine Klage kommt aber eher nicht in Frage...
Blöd ist halt, dass die Ski im Thüringer Wald stehen, ich aber in Hamburg lebe. War nur auf Weihnachtsurlaub zu Besuch bei den Eltern...
Na ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.
Vielen Dank schonmal für euren Input. Allein die Sache mit Geistesverwandten teilen zu können hilft.
das mit dem Schadensersatz stellt sich eigentlich nach meiner Rechtsauffassung wie folgt dar (hatte ich alles mal im Sachenrecht): Wenn ein Schaden entstanden ist muss der Geschädigte so gestellt werden als wäre die Schaden nicht entstanden. D.h. ich muss wieder einen intakten Stöckli Laser XC von 2013 in gutem Zustand bekommen. Dabei ist unerheblich was ich dafür gezahlt habe oder ob ich ihn auf dem Sperrmüll gefunden habe. Im Prinzip ist der reguläre Gebrauchtpreis zu erstatten (~250-300 Euro mit Bindung). Das keine Bindung montiert war muss halt kreativ Argumentiert werden... Das Problem ist, dass man einen Sachverständigen bräuchte der vor Gericht ein Urteil abgibt, dass der Ski durch die 8 falsch platzierten Löcher jetzt wirklich defekt ist. Das wird wohl nicht passieren und der Shop sagt einfach: macht nix, zudübeln, neu bohren!
Jetzt aber zu den hard facts: Ich habe heute nochmal mit dem Sportgeschäft gesprochen (es ist wirklich ein Fachgeschäft für Ski und Sportartikel) und den Geschäftsführer verlangt. Der war natürlich nicht da - stattdessen hatte ich den Schrauber ders verbrochen hatte an der Leitung. Er hat mir nochmal erklärt wie Leid ihm alles tut und dass er nochmal ne Nacht (schlecht) drüber geschlafen hat und einsieht, dass er totalen Mist gebaut hat. Auch dass er mir die Dinger hinterher andrehen wollte kann er sich nur über einen emotionalen Ausnahmezustand seinerseits erklären. Lange Rede kurzer Sinn: Er hat die Montagelehre einfach raufgesetzt und losgebohrt. Nach meiner Reklamation hat er sich die Lehre nochmal angesehen und festgestellt, dass die Gummifüsse verdreht waren und daher alles schief geworden ist. Er möchte die Bindung nun runternehmen und nochmal versetzt montieren. Irgend eine Art von Kompensation würde er mir auch anbieten aber konkret ist er da nicht geworden (irgendwas von zweimal gratis Ski Service...). Ich werde nun erstmal am Freitag mit dem Filialleiter sprechen und dann sehen wir weiter. Keine Ahnung was hier der Königsweg ist. Eine Klage kommt aber eher nicht in Frage...
Blöd ist halt, dass die Ski im Thüringer Wald stehen, ich aber in Hamburg lebe. War nur auf Weihnachtsurlaub zu Besuch bei den Eltern...
Na ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.
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- saschad74
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Re: Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kur
Erstens kann man das nicht sagen, ohne das Datum des Originalerstverkaufs des Skis zu kennen. Zweitens wäre 20% der Erstattungswert im 5. Jahr nach dem Tag der Anschaffung. Schlimmstenfalls wäre dies bei einem Ski von (Anfang) 2012 wäre dies dann erst ab Anfang 2017 erreicht, wenn ich mich nicht sehr irre. Vielleicht hat der Erstkäufer den Ski aber auch erst letztes Jahr gekauft und ihn dann nur im Winter 13/14 gefahren. (Vermutlich tut sich das aber eher wenig bzw wäre evtl. sogar schlechter, weil in diesem Fall der Erstkäufer deutlich weniger für das Auslaufmodell gezahlt hätte.)TOM_NRW hat geschrieben:PS: Eine DSV Versicherung würde nur noch 20% des Neuwerts bei Bruch oder Diebstahl anwenden.
Gruß,
Sascha
PS: Hardy, ich würde in jedem Fall darauf bestehen, dass die vorhandenen Bohrlöcher dieses Serviceunfalls nicht - wie üblich - mit Einschlagkunststoffstopfen sondern mit Epoxidharz verschlossen werden, weil das zumindest ein klein wenig mehr Stabilität gibt. Und falls Du irgendwas brauchen kannst, würde ich als Wiedergutmachung statt nochmal zwei Skiservice bei diesem Chaoten lieber irgendwas aus dem Sortiment in gleichem Wert nehmen. Ein paar gescheite Skistöcke zum Beispiel oder irgendwelche Kleidungsstücke...wegen diesem Mist mit Anwälten oder gar Richtern herumzukaspern, da hätte ich auch keine Lust drauf...
- Uwe
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Re: Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kur
Lass die vielleicht auch 1 oder 2 Jahre Garantie auf den Halt der Bindung geben.
Uwe
Re: Stöckli Laser CX Superschnäppchen-vielleicht aber zu kur
Wie ist es weiter gegangen, gibt es Erwähnenswertes?
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