Einstellung der Bindung/Versicherungsschutz
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Einstellung der Bindung/Versicherungsschutz
Hallo Leute!
Mal ein Frage: Wer muss/darf eigentlich meine Skibindung einstellen? Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat? Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Raily
Mal ein Frage: Wer muss/darf eigentlich meine Skibindung einstellen? Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat? Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Raily
Ich will dir nichts zum Rechtlichen sagen aber meine Erfahrung ist, dass es die Krankenversicherung und die Unfallversicherung bisher nie interessiert hat mit welchem Material ich mich verletzt hatte, sprich welche Bindung wie eingestellt war (d.h. aber nicht, dass sie es generell nie tun).railmaster hat geschrieben:Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Sie waren nur daran interessiert ob evtl. jemand anderes den Unfall verursacht hat.
Schlecht ist es natürlich wenn du sagst, dass die Bindung schuld war, dann werden die Versicherer sich evtl. doch für deren Einstellung interessieren.
Wünsch dir eine unfallfreie Saison
Konstantin
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und den hier http://www.freeride.eu/img/review/large/1005.jpg
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Zuerst mal: Aus welchem Land kommst du? Da gelten anscheinend andere Vorgaben.
Trotzdem sollte die Bindung immer ordentlich eingestellt und nicht einfach wild dran rumgestellt werden.
Ich habe noch nie eine Bestätigung bekommen wenn meine Ski beim Einstellen waren. Einen normalen Kassenzettel mehr nicht.Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Wie schon oben geschrieben gibt es keinen Nachweis, dass die Bindung vom Fachmann eingestellt wurde. Deswegen kann die Versicherung auch schlecht einen Nachweis fordern...selbst wenn hat man immer nen Kassenzettel vom letzten Skikauf rumliegen.Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat?
Trotzdem sollte die Bindung immer ordentlich eingestellt und nicht einfach wild dran rumgestellt werden.
Je schneller man unten ist, desto schneller ist man auch wieder oben 

- carlgustav_1
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...komisch, ich hab so etwas immer bekommen, ist ein kleiner Ausdruck aus dem Prüfgerät.basti313 hat geschrieben:Ich habe noch nie eine Bestätigung bekommen wenn meine Ski beim Einstellen waren. Einen normalen Kassenzettel mehr nicht.Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
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Hallo Basti,
beim Einsteller meines Vertauens bekomme ich immer einen ca. 30 cm langen und 5cm breiten Ausdruck. Auf ihm sind handschriftlich meine Daten [Alter, Größe, Gewicht, "Tibiakopfdurchmesser" (so heißt, das glaub ich), Fahrkönnen (Selbsteinschätzung!), Skimarke und Sohlenlänge] angegeben. Gedruckt wird dann die gewählte Einstellung der Bindung und das resultierende, von der Maschine ermittelte Auslösemoment aller 4 Bindungsteile.
Gruß
Dietrich
beim Einsteller meines Vertauens bekomme ich immer einen ca. 30 cm langen und 5cm breiten Ausdruck. Auf ihm sind handschriftlich meine Daten [Alter, Größe, Gewicht, "Tibiakopfdurchmesser" (so heißt, das glaub ich), Fahrkönnen (Selbsteinschätzung!), Skimarke und Sohlenlänge] angegeben. Gedruckt wird dann die gewählte Einstellung der Bindung und das resultierende, von der Maschine ermittelte Auslösemoment aller 4 Bindungsteile.
Gruß
Dietrich
Re: Einstellung der Bindung/Versicherungsschutz
um welche Versicherung gehts denn ?railmaster hat geschrieben:Hallo Leute!
Mal ein Frage: Wer muss/darf eigentlich meine Skibindung einstellen? Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat? Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Raily
- Die Haftpflichtversicherung des einstellenden Fachhändlers wird ganz sicher dokumentiert haben wollen, daß ihren Versicherungsnehmer die Schuld trifft (weil der sonst nicht schadenersatzpflichtig ist)
- bei einer Kranken- oder Unfallsversicherung hätte ich noch nie davon gehört, würde aber sicherheitshalber das Kleingedruckte bei der Polizze lesen. Rennen sind z.B. meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, gewisse andere Sportarten auch - aber ich wüßte auch nicht, warum diese Versicherungen da ausgerechnet besondere Anforderungen wegen Bindungseinstellung machen sollten.
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