Einstellung der Bindung/Versicherungsschutz

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
railmaster
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Einstellung der Bindung/Versicherungsschutz

Beitrag von railmaster » 20.12.2006 13:29

Hallo Leute!

Mal ein Frage: Wer muss/darf eigentlich meine Skibindung einstellen? Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat? Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?

Raily

KOSTI
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Beitrag von KOSTI » 20.12.2006 14:00

railmaster hat geschrieben:Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Ich will dir nichts zum Rechtlichen sagen aber meine Erfahrung ist, dass es die Krankenversicherung und die Unfallversicherung bisher nie interessiert hat mit welchem Material ich mich verletzt hatte, sprich welche Bindung wie eingestellt war (d.h. aber nicht, dass sie es generell nie tun).
Sie waren nur daran interessiert ob evtl. jemand anderes den Unfall verursacht hat.
Schlecht ist es natürlich wenn du sagst, dass die Bindung schuld war, dann werden die Versicherer sich evtl. doch für deren Einstellung interessieren.

Wünsch dir eine unfallfreie Saison
Konstantin
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basti313
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Beitrag von basti313 » 20.12.2006 15:38

Zuerst mal: Aus welchem Land kommst du? Da gelten anscheinend andere Vorgaben.
Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Ich habe noch nie eine Bestätigung bekommen wenn meine Ski beim Einstellen waren. Einen normalen Kassenzettel mehr nicht.
Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat?
Wie schon oben geschrieben gibt es keinen Nachweis, dass die Bindung vom Fachmann eingestellt wurde. Deswegen kann die Versicherung auch schlecht einen Nachweis fordern...selbst wenn hat man immer nen Kassenzettel vom letzten Skikauf rumliegen.

Trotzdem sollte die Bindung immer ordentlich eingestellt und nicht einfach wild dran rumgestellt werden.
Je schneller man unten ist, desto schneller ist man auch wieder oben ;)

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carlgustav_1
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Beitrag von carlgustav_1 » 20.12.2006 15:41

hallo railmaster, benutz mal die suche, da gabs schonmal nen mega thread vor ein paar wochen zu dem thema.

:such: bindung einstellen


gruß martin
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Beitrag von KOSTI » 20.12.2006 15:56

basti313 hat geschrieben:
Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?
Ich habe noch nie eine Bestätigung bekommen wenn meine Ski beim Einstellen waren. Einen normalen Kassenzettel mehr nicht.
...komisch, ich hab so etwas immer bekommen, ist ein kleiner Ausdruck aus dem Prüfgerät.
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Beitrag von basti313 » 20.12.2006 19:14

...komisch, ich hab so etwas immer bekommen, ist ein kleiner Ausdruck aus dem Prüfgerät.
Wie sieht der denn aus? Wird das mit auf den Auftragszettel gedruckt?
Je schneller man unten ist, desto schneller ist man auch wieder oben ;)

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Beitrag von Laengling69 » 21.12.2006 08:17

Hallo Basti,

beim Einsteller meines Vertauens bekomme ich immer einen ca. 30 cm langen und 5cm breiten Ausdruck. Auf ihm sind handschriftlich meine Daten [Alter, Größe, Gewicht, "Tibiakopfdurchmesser" (so heißt, das glaub ich), Fahrkönnen (Selbsteinschätzung!), Skimarke und Sohlenlänge] angegeben. Gedruckt wird dann die gewählte Einstellung der Bindung und das resultierende, von der Maschine ermittelte Auslösemoment aller 4 Bindungsteile.

Gruß

Dietrich

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Re: Einstellung der Bindung/Versicherungsschutz

Beitrag von manfred7 » 21.12.2006 14:13

railmaster hat geschrieben:Hallo Leute!

Mal ein Frage: Wer muss/darf eigentlich meine Skibindung einstellen? Gibt es Vorgaben von Seiten der Versicherungen, bzw. weigern die sich im Falle eines unfalles unter umständen zu zahlen, wenn man die Bindung selbst eingestellt hat? Oder ist der Nachweis zu erbringen, dass man die Bindung vom "Fachmann" hat einstellen lassen?!?

Raily
um welche Versicherung gehts denn ?

- Die Haftpflichtversicherung des einstellenden Fachhändlers wird ganz sicher dokumentiert haben wollen, daß ihren Versicherungsnehmer die Schuld trifft (weil der sonst nicht schadenersatzpflichtig ist)

- bei einer Kranken- oder Unfallsversicherung hätte ich noch nie davon gehört, würde aber sicherheitshalber das Kleingedruckte bei der Polizze lesen. Rennen sind z.B. meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, gewisse andere Sportarten auch - aber ich wüßte auch nicht, warum diese Versicherungen da ausgerechnet besondere Anforderungen wegen Bindungseinstellung machen sollten.

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