rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
skifossil
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von skifossil » 13.12.2010 16:17

TOM_NRW hat geschrieben:Wer nicht stürzt, braucht auch keinen passenden Z-Wert :wink:

Nicht stürzen hilft beim Skifahren als Prävention gegen Verletzungen und Schlimmeres - es darf nur kein deutscher Ministerpräsident auf der Piste sein Unwesen treiben, da nützt auch der passende Z-Wert nichts.

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ghostdog
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ghostdog » 13.12.2010 16:17

Poldy hat geschrieben:@thomas : in meiner von Dir zitierten Äußerung ging ich davon aus, dass der Freund oder Bekannte oder was auch immer einen Verzicht bzw. eine Freizeichnung erklärt ("unterschreibt" ). Dies wäre rechtlich unter Umständen problematisch und führte ggf. nicht zu dem gewollten Ergebnis ( nämlich, dass tatsächlich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können ). Wenn die Bindung nicht durch Dich eingestellt wurde, stellt sich die Frage natürlich nicht.

@ghostdog : Deine Beiträge in diesem Thema sind zumindest sehr ungenau formuliert, was dazu führt, dass die von Dir geäußerten Einschätzungen der juristischen Situation ebenso ungenau und - um es einmal deutlich zu sagen - daher falsch sind.

Gruss Poldy

hmm...ich habs gewusst, dass sich das Studium nicht auszahlen würde...blöd gelaufen.
Danke - ich halte mal lieber fortan meine Fresse, nicht, dass meine Berufshaftpflichtversicherung mal wieder einspingen muß.

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ulli1
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ulli1 » 13.12.2010 16:30

TOM_NRW hat geschrieben:Wer nicht stürzt, braucht auch keinen passenden Z-Wert :wink:

tz,tz,tz .... Thomas, und das von Dir ???

trotz Smiley, ....dir ist aber schon klar, daß -durch falsche Einstellung - auch eine Fehlauslösung erst zu einem Sturz führen kann ?? :o :wink:
Ulli

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ingo#31 » 13.12.2010 20:23

Halte dieses Thema - "Bindung einstellen etc." für sehr wichtig! Trotzdem wird viel zuviel "Tam Tam" darum gemacht....! Unabhängig ob ein Fachmann oder ein Privatmann die Bindungen einstellt, ein Garant sich danach nicht zu verletzen, gibt's nicht!
Habe dazu leider ein privates Beispiel: Meine Freundin stand am 1.01.2010 das erste Mal auf Ski. War bei einem Skishop, haben Schuhe, Ski, Stöcke geliehen. Füße vermessen, gewogen und all die Fragen rund um die Fitness- Sportlichkeit objetiv beantwortet. Sollte ja möglichst mit wenig Risiko verbunden sein. Den ganzen Krempel auf den Berg geschleppt, angeschnallt und die ersten Fahrversuche gestartet. Es ging ne ganze Weile gut, bis sie in einer kleinen Senke zu Boden ging. Als ich bei ihr war, konnte man schon an ihrem Schmerzverzehrten Gesichtsausdruck sehen- das war KEIN harmloser Sturz! Die Bindungen waren beide geschlossen. Im Krankenhaus stellte sich heraus, Kreuzband und Innenband am linken Knie total zerfetzt !
Da wir die geliehene Ausrüstung ca. 4 Tage später wieder zurück geben sollten hatte ich genügend Zeit mir das Ganze in Ruhe mal anzusehen. Die Bindungen war wirklich so leicht eingestellt, dass sie bei einem mäßigen Oberschenkel Dreher (im Selbstversuch auf dem Ski stehend) schon auslöste. Dachte mir, ok daran kann es nicht gelegen haben. Die weitere "Ursachenforschung" brachte Erschrenkendes zu Tage! Es waren Nordica Ski, wenn ich mich recht erinnere war es ein Fox irgendwas.... 160 cm mit einem Radius von ca.13,5-14 m. Alles gut soweit, weicher Beginner Damenski- korrekt eingestellte Bindung und trotzdem die schwere Verletztung die eine OP erforderte.
Das Problem an den Ski war- die Kanten waren dermaßen scharf, Belagseitig fast gar nicht abgehängt- Seitlich wirklich Messerscharf (Grat noch dran) und das über die ganze Länge der Kante! Keine einzige Kante war "gebrochen"!!!
Hatte mir dann den "Spaß" noch gegönnt diese Ski selber mal zu fahren, was soll ich sagen... konnte damit keine 10 m geradeaus fahren! Die Schaufel frass sich förmlich in den Schnee, was unweigerlich zu verschneiden führt...
Der Händler sah sich den Ski an, bemerkte dabei ganz frech: "oh, ganz schön über Steine gefahren" :evil:
Na logisch sagte ich, meine Freundin das erste Mal auf Ski (im Skigebiet hatte es min. 1,5m Schneehöhe und nicht ein einzigen Stein auf dem gesamten "Idiotenhügel") und sie fährt alle vier Kanten der geliehenen Ski an den Steinen "scharf".....
Der Händler wird sein Geschäft so weiterführen wie bisher, meine Freundin laboriert heute noch an der Genesung ....

Denke die Auswahl und die "richtige" Vorbereitung eines Ski ist min. genauso wichtig, wie eine passende (nicht richtig- sondern passend) Bindung Einstellung!

#31

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von PK » 13.12.2010 20:58

ingo#31 hat geschrieben:Halte dieses Thema - "Bindung einstellen etc." für sehr wichtig!
Dann wäre es doch gut wenn man auch beim Thema bleiben würde. Oder nicht? :wink:

Daher OffTopic:
Das Problem an den Ski war- die Kanten waren dermaßen scharf, Belagseitig fast gar nicht abgehängt- Seitlich wirklich Messerscharf (Grat noch dran) und das über die ganze Länge der Kante! Keine einzige Kante war "gebrochen"!!!
Auch wenn es mir echt leid tut um Deine Freundin und deren Verletzung ... Ich erkenne anhand Deiner Beschreibung, ausser dem Grat der an etwas schlampige Arbeit schließen lässt, grundsätzlich nichts falsches. Zudem wundert mich wie Du sehen konntest ob belagseitig abgehängt war und wieviel. Auch das "brechen" der Kanten gehört heutzutage nicht unbedingt zu einer zeitgemäßen Preparation von Carving-Ski. :roll:
Hatte mir dann den "Spaß" noch gegönnt diese Ski selber mal zu fahren, was soll ich sagen... konnte damit keine 10 m geradeaus fahren! Die Schaufel frass sich förmlich in den Schnee, was unweigerlich zu verschneiden führt...
Oder lag es etwa an mangelndem Fahrkönnen? :wink:

Sorry und nichts für Ungut, aber das Ganze hört sich für mich an wie etwas zu übertriebene Polemik... zudem sehr weit weg vom eigentlichen Thema... :roll:
Servus aus Bayern!
Peter.

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ingo#31 » 13.12.2010 21:33

Sehen.. wieviel eine Kante Belagseitig abgehängt wurde, nö- das kann man messen!
Du erkennst NICHTS grundsätzlich Falsches daran, jemanden der noch NIE auf Ski gestanden hat mit Messerscharfen Kanten loszuschicken?
Polemik?
Vielen Dank für's Gespräch....

Die Bindungseinstellung wird immer eine wichtige Sache sein, was ich aber sagen wollte, es gibt andere Aspekte die mindestens genau so wichtig sind! Sowohl technisch als auch juristisch wichtig!

#31

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von skifossil » 13.12.2010 22:04

@ingo

Ich finde deinen Beitrag gut. Er zeigt, dass eine professionell eingestellte Bindung kein Garant für verletzungsfreies Stürzen ist. Deine Freundin wird auch noch nicht so alt sein, dass die Bänder aus Altersschwäche gerissen sind. Es wirkten Kräfte, welche die Bänder zum Reißen, die Bindung jedoch nicht zum Öffnen brachten.

Deine Kantenanalyse zeigt nur, dass auf Carving geschliffene Carver nicht unbedingt die besten Ski für einen absoluten Skianfänger sind.

Hoffentlich hat deine Freundin nicht den ganzen Spaß am Schnee in den Bergen verloren.

PK
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von PK » 14.12.2010 03:43

Also gut, nochmal OffTopic:
ingo#31 hat geschrieben:Du erkennst NICHTS grundsätzlich Falsches daran, jemanden der noch NIE auf Ski gestanden hat mit Messerscharfen Kanten loszuschicken?
Und was hättest Du gesagt, wenn Sie wegen unscharfer Kanten auf einer Eisplatte ausgerutscht wäre?
Nochmal: Ich bleibe dabei das heutige Carving-Ski davon leben, eine scharfe und vor allem nicht gebrochene Kante von vorne bis hinten zu haben. Du vermischt hier zwei Dinge. Einmal den Sturz an sich, und zum anderen das nicht rechtzeitige öffnen der Bindung. Über die Sturzursache kann man gerne diskutieren. Obs nun der falsche (zu agressive) Ski war oder fehlendes Fahrkönnen, oder eine Kombination dessen... egal was dabei rauskommt. Diese "messerscharfe Kante" war sicher nicht der alleinige Grund.

Das Ski-Bindungen gerade beim "langsamen Umfallen" oft nicht rechtzeitig aufmachen, ist ein altbekanntes Problem. Solange diese Systeme rein passiv arbeiten wird sich daran auch nicht viel ändern. Um eine Bindung zu bekommen, die immer und unter allen Umständen exakt bei einem bestimmten Drehmoment oder Krafteinwirkung öffnet, braucht es aktive Systeme die zb. mit Beschleunigungssensoren oder anderen Messwertaufnehmern bestückt sind und dann quasi "von selbst" öffnen und nicht erst durch den Fuß bzw. Schuh gewaltsam "aufgedreht" werden. Passive Federsysteme wie wir sie heute unter den Füssen haben, können das nunmal nicht.

Und nochmal: Das Deine Freundin sich dabei so schwer verletzt hat, dafür habt Ihr mein vollstes Mitgefühl. Ist mir ja letzte Saison auch selbst passiert: Mich hat es fast im Stand aufgebrezelt und die Folge: Kreuzband gerissen, Meniskus hinüber und Tibiakopf angebrochen. Aber der Ski oder die Bindung war daran nicht schuld. Das war schon ich selber...
Servus aus Bayern!
Peter.

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Skiameise » 14.12.2010 12:37

Ganz oben hat PK mal geschrieben
Zur rechtlichen Seite.
Wäre mal interessant nach Präzedenzfällen zu recherchieren worin wirklich ein Ski-Service wegen einer "Bindungs-Falscheinstellung" verurteilt wurde.
Würde mich auch interessieren, ob es Fälle gibt. Kenn jemand einen? Oder theoretisieren wir hier nur?

PK
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von PK » 14.12.2010 12:54

Skiameise hat geschrieben:Würde mich auch interessieren, ob es Fälle gibt. Kenn jemand einen? Oder theoretisieren wir hier nur?
Ich habe mal auf die Schnelle zwei gefunden:

http://www.kostenlose-urteile.de/Skiunf ... ws9000.htm

http://www.ra-kotz.de/skihaendler_haftung_skiunfall.htm

In beiden Fällen gingen die Kläger (also die Skifahrer] leer aus. Interessant! Hätte ich ehrlich nicht gedacht... Besonders die Begründung im zweiten Urteil macht sehr nachdenklich, findet Ihr nicht?

Zitat:
[...] Es geht hier um eine Rotationsverletzung der Bänder, die, wie die Ausführungen des vom Senat ergänzend vernommenen Sachverständigen F ergeben haben, auch durch korrekte Einstellung der Sicherheitsbindung nicht vermieden werden kann. Die Werte, die für die Einstellung der Skibindung maßgeblich sind, sind orientiert an der Belastbarkeit der Knochen und nicht an derjenigen der Bänder. [...] Zitat Ende

Für mich heißt das also, dass ich mit Bänderverletzungen, trotz mutmaßlich falsch eingestellter Bindung, erst gar nicht gerichtlich antanzen brauche. Erst bei Frakturen habe ich eventuell Chancen. Aber auch nur sehr geringe ...
:-?
Servus aus Bayern!
Peter.

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