Bindung selbst einstellen: "wie beim Service"...

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
Stefan
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Beitrag von Stefan » 16.11.2004 12:52

Vielleicht nur noch mal zur Verdeutlichung:

Das schlagende Argument FÜR eine Bindungseinstellung im Sportfachhandel ist dessen Haftung, bzw. die Fähigkeit einer Unfall- oder Krankenversicherung den Nachweis zu erbringen, dass man sich an die vorgeschriebenen Voraussetzungen gehalten hat!

Diese sind im übrigen (in D) nur dann vollständig erfüllt, wenn der Testausdruck (aus der Maschine) vorgelegt werden kann und (!) die Einstellung mit dem Originalschuh vorgenommen wurde.

Dass diese Werte dann meist am unteren Ende der Notwendigkeit rangieren 'zwingt' einen meist dazu dran rumzuschrauben. Und soweit keiner nachfragt ist das ja auch nicht wild - bloss wenn, dann kann das zum Zicken von Versicherungen führen. Mit allen Konsequenzen.

Das nur mal nebenbei.

Silver Roller
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Beitrag von Silver Roller » 17.11.2004 00:01

In Belgien gibt 's keine jährliche Prüfungspflicht von der Krankenversicherung aus ... vielleicht in der Zukunft denn die Defiziete werden immer grösser 8)

Wenn eine Bindung einmal eingestellt würde und gut gewartet wird ... was kann sich da ändern ? ... ist eben ein einfaches mechanisches System.
Meine Bindungen würden vor etwa 2 Jahren eingestellt. Die skier haben jetzt +- 140 Stunden draussen und etwas über 500 Stunden in der Halle. Sie waren das letzte Jahr im mittel 2*pro Woche im 'Betrieb'. Sie werden immer bei 20° C getrocknet und regelmässig mit Silikonenspray ein wenig eingespritzt und alle Bewegungsmöglichkeiten mit der Hand geprüft (ausser Backward Release) . Habe die Skier vor 2 Monate mal komplett demontiert und auch die Bindungen sorgfältig geprüft und ein wenig nachgefettet ... alles scheint mir ok.

Also mach mir mal angst :wink:

Robert

PK
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Beitrag von PK » 17.11.2004 09:27

Hi Stefan,

so ganz ohne Kommentar kann ich Deinen Einwurf nicht stehen lassen.
Im Grunde hast Du Recht, aber:

Erstens hab ich noch nie erlebt, dass nach einem Sturz mit Verletzungsfolgen die Ski konfiziert wurden um die "nachzumessen". Oder gar das eine Krankenkasse ein entsprechendes Gutachten eingefordert hat.

Zweitens gehört, um eine Versicherungsleistung abzulehnen, immer noch der Nachweis eigener (grober) Fahrlässigkeit dazu. Sicher, wenn ich normal nen Wert von 6 habe, aber auf 8 einstelle... Dann handle ich fahrlässig (sogar "grob"?) und bin für die Folgen dann auch selbst verantwortlich.

Drittens glaube ich kaum das ich einen Service regresspflichtig machen kann wenn die Bindung mal nicht auslöst. OK, hier gilt wieder: Nicht bei falscher Einstellung. Das wiederrum kann ich mir auch schlecht vorstellen (geschultes Personal vorrausgesetzt) weil sicher die Maschinen geprüft, ja sogar evtl. geeicht sein müssen. Und solche Geräte sollte auch jeder "Hinterhof"-Service haben. Hier kommt nun aber der Kunde (ich also) ins Spiel: Ich muss mich natürlich davon überzeugen das meine persönlichen Z-Werte ordnungsgemäß festgestellt und die Bindungen danach eingestellt werden. Dazu bekommt man normal dieses "Protokoll" mit, fehlt das gänzlich oder händigt ein Service das nicht aus, ist Vorsicht geboten.

Viertens kommen letztlich die vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften einer Bindung ins Spiel (siehe meine Hauptfrage): Sind Auslösewerte nach einer Verstellung, wiederholbar, nur anhand der Skala, einstellbar? Hierzu haben sich ja schon einige Forumsteilnehmer positiv geäußert. Mittlerweile bin auch davon überzeugt. Denn. Wäre das nicht so, müsste jede Bindung mit einem deutlichen Warnhinweis versehen sein. Und zwar nicht nur in der Anleitung, sondern auf der Bindung direkt. Ich geh sogar so weit und behaupte, dass dann gar keine Skala vorhanden sein dürfte, schon allein um "Eigenverstellung" zu verhindern oder zumindest zu erschwehren.

Mein Fazit:
Lasse ich meine persönlichen Werte und die Bindung in angemessenen Intervallen (zb. 1 Jahr) überprüfen, handle ich immer auf der sicheren Seite. Auch wenn zwischendurch die Bindung auf andere aktuell(!) gemessene, persönliche Werte umgestellt wurde.
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Beitrag von donmeli » 17.11.2004 09:55

Da hier die Rede von persoenlichen Werten war wage ich mal zu fragen wie die den ermittelt werden . Falls total offtopic bitte um verzeihung und verschiebung . Gibt es da eine besondere Methodik oder gar ausruestung ? Bei mir ging es ruckzuck mit den persoenlichen Daten .Frage a) wieviel Kg ich auf die Wage bringe ( frechheit) :D :D Frage b) wie gut ich skifahre. Bei den Anworten 75Kg und guter Anfaenger wurde dan auf z=5.5 laut Bindungsskala eingestellt an einer 3-12 Bindung. Allerdings muss ich noch hinzufuegen das diese Methode nich nur bei diesem Sevice praktiziert wird sondern generell . Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
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Beitrag von beate » 17.11.2004 10:03

Größe,Gewicht und Fahrkönnen werden erfragt,dann wird die Bindung eingestellt.Jetzt wird der Ski eingespannt und der Schuh wird in die Bindung gedrückt.Die Maschine ermittelt jetzt anhand der o.a. Werte ob die Auslösungsmechanismen stimmen,indem sie den Schuh aus der Bindung rausdrückt und zwar in die verschiedenen Auslöserichtigen (Kosti nicht schimpfen,dass ist nicht sehr korrekt physikalisch ausgedrückt) dann wir der ermittelte Wert angezeigt und evtl wird die Bindung nachjustiert oder sie kann so bleiben.Wenn sie nachjustiert wird,muß der Vorgang wiederholt werden.Darüber druckt die Maschine ein Protokoll aus,welches der Kunde unterschreiben muß.
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Beitrag von donmeli » 17.11.2004 10:44

Aha kappiert Beate vielen Dank. Da fehlt also vom ganzen prozess nur das ubereinstimmen des sollwertes mit dem tatsaechlichen wert. Sollte meiner Meinung nach nicht alzuschlimm sein wenn man bedenkt , Materialfehler mal ausgenommen, das der sollwert sowieso ein kalkulierter Kompromiss ist den man erst beim fahren unter beweiss stellen kann da kann man ja auch eine kleine abweichung vom richtwert verkraften oder liege ich hier jetzt total daneben ?
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Beitrag von PK » 17.11.2004 10:45

beate hat geschrieben:Größe,Gewicht und Fahrkönnen werden erfragt, Knie wird vermessen (Tibeas-Wert, oder so ähnlich) dann wird die Bindung eingestellt.
Hi Beate, mit obiger (Fettdruck) Korrektur passts... :wink:
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Beitrag von Stefan » 17.11.2004 10:50

PK hat geschrieben:Hi Stefan,...Erstens hab ich noch nie erlebt, dass nach einem Sturz mit Verletzungsfolgen die Ski konfiziert wurden um die "nachzumessen". Oder gar das eine Krankenkasse ein entsprechendes Gutachten eingefordert hat.
Ich auch erst einmal und das war eine Berufsgenossenschaft und keine KV - ist aber in der Tat äußerst selten! Das liegt daran, dass in den Alpen oft nur PixDaumen eingestellt wird und auch kein korrekter Nachweis dafür existiert. Da wäre die Nachweisführung in der Tat schwierig (für die Kasse).
PK hat geschrieben:Zweitens gehört, um eine Versicherungsleistung abzulehnen, immer noch der Nachweis eigener (grober) Fahrlässigkeit dazu. Sicher, wenn ich normal nen Wert von 6 habe, aber auf 8 einstelle... Dann handle ich fahrlässig (sogar "grob"?) und bin für die Folgen dann auch selbst verantwortlich.
Eben - ich wollte damit auch nur sagen, dass sich die Leute mal nicht soviel Gedanken um den HYPER-exakten Z-Wert machen sollten. Wie gesagt: in den Alpen funktionierts auch so und mit wahrscheinlich genauso wenig Verletzungen. Das Raster und die Berechnung ist eh recht grob.
Aber geht wohl vielen hier so:
Bei mir z.B. kommt auf der Maschine 7-7,5 raus und meine Bindungen stehen auf echten 9,5-11 (handgedreht natürlich).... da sollte man schon wissen, was man da tut!
PK hat geschrieben: Drittens glaube ich kaum das ich einen Service regresspflichtig machen kann wenn die Bindung mal nicht auslöst. ... Dazu bekommt man normal dieses "Protokoll" mit, fehlt das gänzlich oder händigt ein Service das nicht aus, ist Vorsicht geboten.
Natürlich wird man den Service in dem Fall nicht erwischen können, aber wenn es hart auf hart kommt (z.B. Querschnittslähmung oder Todesfall) könnte das weiter auf den Hersteller gehen - Produkthaftung.
Ohne Protokoll - gebe ich Dir wieder völlig Recht - stimmt irgendwas nicht.
PK hat geschrieben:Viertens ......Sind Auslösewerte nach einer Verstellung, wiederholbar, nur anhand der Skala, einstellbar? ....behaupte, dass dann gar keine Skala vorhanden sein dürfte, schon allein um "Eigenverstellung" zu verhindern oder zumindest zu erschwehren.
Ja. Hab ich ja oben schon gesagt. Der Skalenwert bedeutet bei derselbenr Bindung i.d.R. den gleichen Auslösewert innerhalb kleiner Toleranzen.

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Beitrag von PK » 17.11.2004 10:58

donmeli hat geschrieben:.... Allerdings muss ich noch hinzufuegen das diese Methode nich nur bei diesem Sevice praktiziert wird sondern generell . Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
Ohne Knievermessung? ... Ich schon. :-?
Servus aus Bayern!
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Beitrag von Stefan » 17.11.2004 11:13

PK hat geschrieben:
donmeli hat geschrieben:.... Allerdings muss ich noch hinzufuegen das diese Methode nich nur bei diesem Sevice praktiziert wird sondern generell . Muss ich mir jetzt Sorgen machen ?
Ohne Knievermessung? ... Ich schon. :-?
Die neueren Maschinen benötigen alle (oder fast alle) den Tibiakopfdurchmesser nicht mehr sondern orientieren sich an Alter, Körpergröße, Fahrkönnen, Gewicht und Schuhsohlenlänge (TÜV und GS)!

Beate hat also völlig recht! [X] :wink:

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