achtung - gewährleistung beim skikauf

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nicola
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achtung - gewährleistung beim skikauf

Beitrag von nicola » 04.03.2008 09:47

Aus gegebenem Anlass
Habe ja über 1 Monat lang mit Head diskutiert und die haben den Ski auch begutachtet, aber es hat daran nichts geändert. Außerdem geht es da nicht um Kulanz sondern um Gewährleistung denn lt. Gewährleistungsrecht muß eine beim Kauf bereits Mangelhafte Ware entweder verbessert o. zurückgenommen werden.
viewtopic.php?t=9737&postdays=0&postorder=asc&start=0

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
de.wikipedia.org

Beim Kauf eines Ski/Bindungssystems sollte man die Anpassung des Schuhs ggf. die Montage beim Verkäufer vornehmen lassen oder den Anweisungen des Verkäufers Folge leisten.

Fazit: wer irgendwo von Privat oder anderen nicht qualifizierten Quellen Ausrüstung kauft und selbst zusammenstellt - auch das selbst Anpassen der Schuhe ist die Zusammenstellung der Funktionseinheit Ski/(Platte)/Bindung/Schuh - kann nicht davon ausgehen, dass der Hersteller irgendeines Teils Garantieleistungen oder Gewährleistungen übernimmt.
nicola

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