hmm, keine Ahnung, ich glaub aber nicht, daß der Gewinner das anfechten wirdHabNochKeinen hat geschrieben:also ich will die Verlosung nicht schlecht reden - ich hab auch mitgemacht -
aber ist eine Gwinnbenachrichtigung per mail überhaupt rechtens?
kenn mich da nicht so aus...
Die Skimarken im Vergleich: Umfrage + Skiverlosung
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den Schnee auf dem wir alle talwärts fahren
kennt heute jedes Kind
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HabNochKeinen hat geschrieben: aber ist eine Gwinnbenachrichtigung per mail überhaupt rechtens?
kenn mich da nicht so aus...
Platz für die AGBs war leider am Fragbogen keiner mehr:-)
Derjenige der bei der Verlosung teilnehmen will kann freiwillig seine Email angeben, der nicht will eben nicht. Wie die rechtliche Sachlage genau aussieht wenn ein Unternehmen eine Verlosung veranstaltet weiss ich leider nicht.
Zur Gewinnerermittlung wird ne Freundin einfach eine Nummer zwischen 0 und "Anzahl der Teilnehmer" sagen, dementsprechend ich dann in der Excelliste den zufälligen Gewinner rauslesen kann und per mail verständige. lg werner
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