TOM_NRW hat geschrieben:Interessant waere es sowieso einmal zu prüfen, inwieweit ein Hüttenbesitzer eine Mitschuld an einem Unfall traegt, wenn er einen klar alkoholisierten Gast auf die Piste lässt und es klar ist, dass die einizige Möglichkeit ins Tal zu kommen die gesperrte Piste ist?
In Kitzbühel sind mittlerweile die Hüttenwirte verpflichtet, Ihre Gäste rechtzeitig "des Lokals" zu verweisen, damit Sie entweder per Gondel oder auf Ski noch rechtzeitig vor Pistenschluss runter kommen. Hier ist es auch so, dass die Berg-Hütten mind. eine halbe Stunde vor Pistenschluss oder Fahrt der letzten Gondel schließen (müssen). Ausgenommen sind Hütten entlang der Talabfahrten, die dürfen bis zum Pistenschluss offen haben (jedenfalls offiziell

) Ausgenommen sind nur Hütten mit Übernachtungsmöglichkeit, sprich mit Hausgästen. Hier muss dann aber der Wirt dafür sorgen, dass "Nichthausgäste" rechtzeitig vor Pistenschluss das Lokal verlassen. Tut er das nicht, und lässt er Skifahrer nach Pistenschluss auf die Piste,
kann ihm eine Mitschuld angelastet werden. Und ja, es gab in Vergangenheit schon Fälle, bei denen ein Hüttenwirt eine Mitschuld an einem Unfall aufgebrummt bekam...
Nebenbei: Ich "freue" mich schon jetzt wieder auf die Streif am Samstag... Die Hocheckhütte ist ja direkt oben am Starthaus und zum Rennen proppenvoll mit hunderten ebenso "vollen" Partywütigen... das gibt wie jedes Jahr wieder ein Getümmel mit "Rambazamba" bis wir rechtzeitig zum Pistenschluss alle "Fremden" aus der Hütte raus haben ...
Das Thema "angetrunken ja oder nein" ist meines Erachtens zweitrangig, weil nicht kontrollierbar. Wie will denn ein Wirt feststellen ob ein Gast noch "fahrtauglich" ist oder nicht? Nur das ist ein ganz anderes Thema und hat mit der Pistensperre erstmal nichts zu tun. Aber wenn es euch interessiert, frag ich am Donnerstag den Wirt mal was in diesem Fall dann Sache ist...
Hier in Kitzbühel sind diese "Kontrolleure" in erster Linie das Liftpersonal die auf Skiern ca. eine halbe Stunde nach offiziellem Pistenschluss gen Tal fahren. Sie haben aber weniger die Pflicht zu kontrollieren ob noch Skifahrer unterweg sind, sondern müssen Ausschau halten ob evtl. ein gestürzter Skifahrer irgendwo hilflos rumliegt... (gabs hier auch in der Verangenheit schon mehrmals, dass Alleinfahrer stundenlang, weil gestürzt und verletzt, im Gelände lagen und dann abends eine große Suchaktion losging nachdem sie im Hotel oder von Freunden vermisst wurden...)