apropos SaisonEnde....
Hatte diese Tage in Wengen das Gefühl ich hätte einen längeren Sommerschlaf vollzogen und es sei wieder Weihnachten . >50cm Powder! Verhältnisse wie im Hochwinter und absolut keine Leute.
aber das Saisonende wird unvermeidlicherweise leider doch noch kommen.
vlg rolf
Gedanken zum Saisonende
- nicola
- Beiträge: 3098
- Registriert: 07.06.2001 02:00
- Vorname: nicola
- Ski: edelwiser
- Ski-Level: 007
- Wohnort: Wien - 48° 23' 95'' N - 16° 38' 41'' E
- Kontaktdaten:
hallo martina - herzlichen glückwunsch!Martina hat geschrieben:Übrigens habe ich eine Skischule in Deutschland gegründet ... Man muss das ja hier machen, wenn man selbständig Unterricht erteilen möchte. Ich habe also meine Schweizer Ausbildung anerkennen lassen und ein Gewerbe angemeldet. "Offiziell" bin ich jetzt also Skischulleiterin - mit mir selbst als einziger Angestellten . Tja, da werde ich wenigstens regelmässig "Employee of the Season"
was du hier mitteilst könnte bahnbrechende wirkung als präzedenzfall im EU-recht haben. in österreich wäre eine skischulkonzession so nicht möglich, was vielen skilehrern starke einschränkung in den möglichkeiten ihrer berufsausübung auferlegt.
denn skischulen dürfen nur von staatlich geprüften diplomskilehrern mit skiführerausbildung betrieben werden. weiters muss ein sammelplatz und ein buchungsoffice im skischulgebiet nachgewiesen werden. der standort der skischule ist geographisch festgelegt und begrenzt. ausserdem muss gewährleistet werden, dass gleichzeitig alle könnensstufen unterrichtet werden können (mindestanzahl von skilehrern). streng bestraft wird auch das anwerben von skischulgästen in einem anderen skischulgebiet.
ich wünsch' dir viel glück mit deiner neuen selbständigkeit, vielleicht können auch österreichische skilehrer bald schon auf bessere bedingungen hoffen!
nicola
Kunstpiste.com - Das Skimagazin mit Kurvengeist
Kunstpiste.com - Das Skimagazin mit Kurvengeist
Liebe Nicola,
soweit mir bekannt läuft eine EU Klage gegen diese Gesetze.Wann da etwas Konkrets bei heraus kommt??????
http://www.skilehrerverband.de/cms/fron ... =324&m=&s=
Gruß
Beate
soweit mir bekannt läuft eine EU Klage gegen diese Gesetze.Wann da etwas Konkrets bei heraus kommt??????
http://www.skilehrerverband.de/cms/fron ... =324&m=&s=
Gruß
Beate
-
- Beiträge: 4659
- Registriert: 11.06.2001 02:00
- Vorname: Martina
- Ski: Elan
- Wohnort: St. Moritz / Regensburg D
Hallo Nicola und Beate
Eigentlich will ich ja nur gelegentlich ein bisschen unterrichten. In der Schweiz kann ich das als freiberufliche Skilehrerin im ganzen Land.
Ich habe mich dann erkundigt, wie ich das in D legal mache. Mir war das wichtig, weil ich weiss, dass lokale Skischulen natürlich nicht gerne "Fremdlehrer" im eigenen Gebiet sehen.
Es war so, dass ich in der Schweiz den eidgenössischen Fachausweis brauchte. Diesen musste ich an die TU München schicken, die mir die Ausbildung anerkannte und mit dem deutschen staatl. geprüften Skilehrer gleichstellte.
Nun ist es so, dass in D jeder, der selbständig Skiunterricht erteilt, eine Skischule leitet (auch wenn er weiter keine Angestellten hat).
Diese muss beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Sie muss einen Sitz haben, darf aber an jedem Ort eine Zweigstelle unterhalten. Eine Zweigstelle hat man dann, wenn man irgendwo unterrichtet.
Ich darf weitere Skilehrer anstellen und Praktikanten beschäftigen. Diese muss ich aber beaufsichtigen.Das heisst, es dürfte also z.B. nicht Beate mit der Grundstufe im Harz unterrichten und sagen, sie mache das für meine Skischule. Wenn ich aber am Ende der Piste stehe und mein Kind hüte, dann darf sie das!
Ich habe meine Ausbildung übrigens auch in Frankreich anerkennen lassen. Das war ein riesiger Papierkrieg, aber jetzt darf ich dort auch unterrichten.
Mit den Österreichern gibt es Probleme, wie du richtig schreibst, Nicola: Dieses Jahr wurden Deutschen Skischulen Klagen angedroht, weil sie (wie schon seit Jahren!) in AUT Kurse anbieten. Das stand in der Süddeutschen Zeitung. Ich hoffe, das wird geklärt, denn meines Wissens würde das EU-Recht widersprechen.
Eigentlich will ich ja nur gelegentlich ein bisschen unterrichten. In der Schweiz kann ich das als freiberufliche Skilehrerin im ganzen Land.
Ich habe mich dann erkundigt, wie ich das in D legal mache. Mir war das wichtig, weil ich weiss, dass lokale Skischulen natürlich nicht gerne "Fremdlehrer" im eigenen Gebiet sehen.
Es war so, dass ich in der Schweiz den eidgenössischen Fachausweis brauchte. Diesen musste ich an die TU München schicken, die mir die Ausbildung anerkannte und mit dem deutschen staatl. geprüften Skilehrer gleichstellte.
Nun ist es so, dass in D jeder, der selbständig Skiunterricht erteilt, eine Skischule leitet (auch wenn er weiter keine Angestellten hat).
Diese muss beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Sie muss einen Sitz haben, darf aber an jedem Ort eine Zweigstelle unterhalten. Eine Zweigstelle hat man dann, wenn man irgendwo unterrichtet.
Ich darf weitere Skilehrer anstellen und Praktikanten beschäftigen. Diese muss ich aber beaufsichtigen.Das heisst, es dürfte also z.B. nicht Beate mit der Grundstufe im Harz unterrichten und sagen, sie mache das für meine Skischule. Wenn ich aber am Ende der Piste stehe und mein Kind hüte, dann darf sie das!
Ich habe meine Ausbildung übrigens auch in Frankreich anerkennen lassen. Das war ein riesiger Papierkrieg, aber jetzt darf ich dort auch unterrichten.
Mit den Österreichern gibt es Probleme, wie du richtig schreibst, Nicola: Dieses Jahr wurden Deutschen Skischulen Klagen angedroht, weil sie (wie schon seit Jahren!) in AUT Kurse anbieten. Das stand in der Süddeutschen Zeitung. Ich hoffe, das wird geklärt, denn meines Wissens würde das EU-Recht widersprechen.