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von Martina » 11.04.2005 20:22
Hallo Nicola und Beate
Eigentlich will ich ja nur gelegentlich ein bisschen unterrichten. In der Schweiz kann ich das als freiberufliche Skilehrerin im ganzen Land.
Ich habe mich dann erkundigt, wie ich das in D legal mache. Mir war das wichtig, weil ich weiss, dass lokale Skischulen natürlich nicht gerne "Fremdlehrer" im eigenen Gebiet sehen.
Es war so, dass ich in der Schweiz den eidgenössischen Fachausweis brauchte. Diesen musste ich an die TU München schicken, die mir die Ausbildung anerkannte und mit dem deutschen staatl. geprüften Skilehrer gleichstellte.
Nun ist es so, dass in D jeder, der selbständig Skiunterricht erteilt, eine Skischule leitet (auch wenn er weiter keine Angestellten hat).
Diese muss beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Sie muss einen Sitz haben, darf aber an jedem Ort eine Zweigstelle unterhalten. Eine Zweigstelle hat man dann, wenn man irgendwo unterrichtet.
Ich darf weitere Skilehrer anstellen und Praktikanten beschäftigen. Diese muss ich aber beaufsichtigen.Das heisst, es dürfte also z.B. nicht Beate mit der Grundstufe im Harz unterrichten und sagen, sie mache das für meine Skischule. Wenn ich aber am Ende der Piste stehe und mein Kind hüte, dann darf sie das!
Ich habe meine Ausbildung übrigens auch in Frankreich anerkennen lassen. Das war ein riesiger Papierkrieg, aber jetzt darf ich dort auch unterrichten.
Mit den Österreichern gibt es Probleme, wie du richtig schreibst, Nicola: Dieses Jahr wurden Deutschen Skischulen Klagen angedroht, weil sie (wie schon seit Jahren!) in AUT Kurse anbieten. Das stand in der Süddeutschen Zeitung. Ich hoffe, das wird geklärt, denn meines Wissens würde das EU-Recht widersprechen.