helge* hat geschrieben:
notfall op aufgrund des kaudasyndroms scheidet doch aus, wenn das schon länger als 6-10h her ist oder seh ich das jetzt falsch?
Hallo Helge,
ich kann und will hier nicht dreinreden, da ich Deine Befunde nicht kenne, zwar in der Akutneurologie arbeite aber keine klinische Erfahrung in der operativen Therapie von Wirbelsäulenverletzungen habe, was aber zur Stellung der OP-Indikation notwendig ist. Nur generell: Ist im CT/MRT eine Kompression der Kauda nachweisbar, wird eine chirurgische Dekompression angestrebt. Hierbei wurde bislang kein absolutes Zeitfenster nachgewiesen.
Weitere relative OP-Indikationen sind eine Zunahme der neurologischen Ausfälle, oder ein plötzlicher Stop nach anfänglicher Rückbildung der Ausfälle oder eine Instabilität der Wirbelsäule.
Bei einer reinen Contusio spinalis (Rückenmarksprellung), die als Symptome ein Kauda / Konus -Syndrom haben kann, wird auch ggf. nur eine Cortison und Schmerztherapie durchgeführt.
Wie gesagt die genaue Diganosestellung und insbes. die Frage der OP-Indikation kann aber keinesfalls über das Internet erfolgen,sondern muß erfahrenen Fachkollegen unter Berücksichtung eigener Untersuchungsbefunde und aller diagnostischen Ergebnisse vorbehalten bleiben.
(Kurz zur Begriffsklärung: Kauda equina heißt soviel wie Pferdeschweif da unterhalb des 2. Lendenwirbelkörpers kein Rückenmark mehr besteht, sondern die Nervenfasern zu den Beinen sowie zum Genitale, Blase und Mastdarm einfach im Nervenwasser rumschwimmen. Eine Kompression, bzw. Prellung dieser Fasern kann je nach Höhe der Läsion zu Lähmungen in den Beinen oder auch "nur" zu Harn- und Stuhlinkontinenz, seltener zu Stuhl- und Harnverhalt, Störungen der genitalen Funktionen und eben typischerweise zu obengenannter "Reithosenanästhesie", also zu reithosenähnlichem Taubheitsgefühl im Genitalbereich führen.)
Ich drück Dir für morgen die Daumen
Grüsse Mark