saschad74 hat geschrieben:Hm, bezüglich des Fahrradfahrens mit Kopfhörern hast Du da nähere Infos?
Und wenn man von allen Verkehrsteilnehmern akustische Aufmerksamkeit verlangt, wieso gibt es dann besonders gut schallgedämmte (Oberklasse-) PKWs und überhaupt so etwas wie Car-Hifi?
Gruß,
Sascha
Wieso gibt es in Österreich Fahrzeuge die mehr als 200 km/h schnell fahren können, wenn unsere Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h beträgt?
Ich kenne keine dedizierte Gesetzesstelle. Es ist Ermessensfrage des (österreichischen) Gerichts ob der Unfall verhindert hätte werden können wenn Du nicht oder leiser Musik gehört hättest und ob es notwendig oder zumutbar gewesen wäre, daß Du diese leiser oder nicht gehört hättest.
aus einem Urteil hat geschrieben:Ein Gerät zur Abspielung von Vorheriges SuchergebnisMusik darf aber nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, aaO., Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
Hier ging es um einen Radfahrer ( nachzulesen auf
http://www.ris.bka.gv.at/ ).
Daß es beim Skifahren etwas weniger Gesetze gibt als beim Autofahren heißt nicht automatisch das mehr erlaubt ist sondern, daß der Gesetzgeber hier mehr auf Deine Eigenverantwortlichkeit setzt. Muß vor Gericht nicht unbedingt ein Vorteil sein, da es den Ermessensspielraum der Richter sehr hoch hält.
Wie heißt es so schön:
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
(mit anderen Worten, Ergebnis nicht vorherbestimmbar

)