Anwalt am Hals nach Ebay-Kauf

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WolliHood
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Beitrag von WolliHood » 16.02.2007 15:16

Oecher Carver hat geschrieben:
sammel die Unterlagen zusammen
Würde ich gerne ... aber da ich dachte, die Sache hat sich mit der Rücknahme meiner Bewertungen erledigt, habe ich alles wieder gelöscht ...

Hab aber Ebay angeschrieben, ob die Unterlagen bereitstellen können ...
Den Brief vom Anwalt hast Du doch. Die Änderung der Bewertung ist doch in den Bewertungen dokumentiert. Soweit ich dich verstanden habe, hast Du den bösen Brief vom Anwalt erst zu einem Zeitpunkt bekommen, als Du den Verkäufer gar nicht neg. Bewertet hast. Geh mit dem was Du hast und frag nach. Kostet nichts und kann nicht schaden.

Gruss, WolliHood

Jinn

Beitrag von Jinn » 16.02.2007 15:20

jinn, mit dir kommuniziere ich ja eh nur über anwalt
den zahlst aber selbst, gelle :P

Der Herr Markus G.Werner ist ein sehr geschäftstüchtiger Autor und Berater. Dafür muss und darf er auch dies und das schreiben, das zwar prinzipiell richtig ist, aber von gaaannnzz anderen Forderungen und Schäden ausgeht, wie im Fall von OecherCarver.
Auch von anderen Streitgrundlagen. Der Herr Werner geht nämlich explitzit auf Domainrechtsverletzungen ein, die ja in der Regel so "strittig" gar nicht sind.

Unstrittig ist, angesichts der Schilderung von OecherCarver, dass 99 andere Negativauskünfte in Ebay stehen. Auf den Prozeß, sofern es, angesichts des sehr schwierig nachzuweisenden Schadens und der daraus zu beziffernden Streitsumme zu einem solchen überhaupt jemals kommen könnte, wäre ich sehr, sehr gespannt. Ich verwette den vollen Hut, in den Du schon mal dein "automatisiertes" Kleingeld reinwerfen darfst, dass selbst dann die einzigen Verlierer dieser Anwalt und sein Klient wären. :lol:

Ach, und Martin:
Wie von mir schon erläutert, lohnt es sich fast immer, bei Abmahnungen zum Anwalt zu gehen.
Es geht halt immer ums Geld. Und da steht ja: "lohnt es sich fast immer" :D :D :D ... für die Anwälte. *lach* (siehe >>>
jinn, mit dir kommuniziere ich ja eh nur über anwalt

OhneStöckeFahrer
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Beitrag von OhneStöckeFahrer » 16.02.2007 15:24

@Jinn - wenn du dich auf ebay verlässt, bist du verlassen.
Wenn du ebay anschreibst, bekommst du max. einen Standardbrief als Antwort zurück.
Außerdem ist diese Anwaltsgeschichte jetzt schon eine private Angelegenheit - um die kümmert sich ebay niemals.

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ursus2
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Beitrag von ursus2 » 16.02.2007 15:27

Grundsätzlich würde ich mal gar nichts in irgendwelcher Form unterschreiben. Dann von sämtlichen Sachen eine(n) Hard-Copy/Ausdruck machen; auch von den restlichen 99 Negativ-Bewertungen. Auf das Schreiben des Anwaltes würde ich gar nicht reagieren. Wenn dieser das Ganze weitermachen will, wird auf jeden Fall noch ein eingeschriebener Brief folgen. Hinsichtlich Schadensersatzes muss die andere Partei, in deinem Fall der ebay-händler genau beziffern wie sich der ganze Schaden zusammensetzt und beweisen, dass der Schaden nur allein und einzig aus deiner Negativ-Bewertung heraus entstanden ist.

Ich kann mir auch vorstellen, dass sich ebay über eine Kopie des Anwaltschreibens mit Erklärung des Sachverhaltes freuen würde.

Gruss
ursus
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Jinn

Beitrag von Jinn » 16.02.2007 15:32

Außerdem ist diese Anwaltsgeschichte jetzt schon eine private Angelegenheit - um die kümmert sich ebay niemals.
Ich hatte vor zwei Jahren einen sehr ähnlichen Fall. (Handy nicht geliefert, dann beschädigt, trotzdem Geld gefordert, bzw. einbehalten, usw. negative Auskunft von mir. Drohung mit Anwalt usw.) Daraufhin schrieb ich exakt eine Mail mit Bitte um Antwortbestätigung an Ebay. drei Tage später bekam ich eine Antwort. Ebay hat - angesichts ca. 40 negativen Bewertung durch andere User - den Verkäufer gesperrt.

Kann also nur von meinen (allerdings einmaligen) Erfahrungen berichten.

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Beitrag von extremecarver » 16.02.2007 16:49

Auf jeden Fall mit eingeschriebenem Brief antworten und Kopie deines Briefes an Anwalt oder Konsumentenschutz weiterleiten.

Die Methode ist hier dass ohne Einspruch von dir recht viel gegen dich unternommen werden kann. (Einstweilige Verfügung bei gerinfügigem Betrag.....)

Diese Masche mit schreiben die nicht beantwortet werden ist in Deutschland recht verbreitet und hat häufig Erfolg. Keine Antwort gleich am Ende zahlst du drauf.

Bin zwar kein Rechtsexperte, aber hab über diese Methode vor kurzem was gelesen (weiß leider nicht mehr wo).

Nichtreagieren = Du zahlst drauf.
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Marius
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Beitrag von Marius » 16.02.2007 21:19

was ich immer mache sofern mir ein dummer brief ins haus flattert der kein einschreiben ist:
erstmal gar nicht reagieren. so als hättest du den brief nie erhalten.

so hat sich bei mir in meinen jungen jahren bislang alles von selbst geklärt. hatte aber bis auf diverse kontakte mit der orndungsmacht :wink: noch keine negativen erfahrungen sammeln "dürfen" :P
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Beitrag von M.H. » 16.02.2007 21:36

Jinn hat geschrieben:Also was ich machen würde: Gar nicht drauf reagieren, ab in die Tonne damit. Reiner Bluff und der Versuch von (vermeintlich) dummen Ebaykäufern (vermutlich auch derselbe Trick mit den DVDs) noch mehr abzuzocken.
Detailierte Vorgangsschilderung an Ebay.
In die Tonne würde ich es erst hauen, wenn du kompetente rechtliche Auskunft geholt hast (Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber auf rechtliche Ratschläge die in Skiforum gegeben wurden würde ich nicht wetten, wenn's ernst wird).

Ob die beste Reaktion eine einfache Erwiederung, ein anwaltliches Schreiben, nichts tun oder was auch immer ist sollte dir besser ein Anwalt sagen.

Soweit ich mal gehört habe hat ( aber wette auch hierauf nicht ;) ), ist es in Deutschland nicht ganz koscher Copy&Paste-Abmahnungen (mal salopp formuliert) in Massen zu versenden und dafür als Anwalt den Individualtarif zu verlangen. Kontaktiere vielleicht auch einmal die anderen Bewerter ob auch sie solche Schreiben erhalten haben (wäre interessant inwieweit diese Übereinstimmen). Auch diese Information könnte für einen Anwalt, so du einen Aufsuchst von Interesse sein.
Jinn hat geschrieben:Ansonsten: lass Dich nicht bluffen. Angesichts dieses Vorgangs würde ich die negativ Beurteilung dick und fett unterstrichen nochmals reinstellen. Damit andere, unbedarftere gewarnt sind. Zu Recht gewarnt sind!
Davon würde ich eher abraten. Ändere nichts bevor du nicht einen Anwalt gesprochen hast. Eine Änderung zu gunsten des Verkäufers könnte wenn's blöd hergeht als Schuldeingeständnis aufgefasst werden (nach dem Motto, daß du eine übertrieben Reaktion nachträglich korrigiert hast). Eine Änderung in die andere Richtung könnte als Bosheit gegenüber dem Verkäufer ausgelegt werden, wenn dies der Fall kann es sein daß zumindest vom Anwalt der Gegenseite die Objektivität und Gerechtfertigkeit der Originalbewertung in Zweifel gezogen wird.

Und wieder gilt: trau mir nicht, frag deinen Anwalt ;)

Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen, aber mit einem Anwalt würde ich zumindest sprechen (und wär's nur um mich zu beruhigen :D ).
den Schnee auf dem wir alle talwärts fahren
kennt heute jedes Kind

Jinn

Beitrag von Jinn » 17.02.2007 00:05

Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber auf rechtliche Ratschläge die in Skiforum gegeben wurden würde ich nicht wetten, wenn's ernst wird).
Hast recht. Siehe auch deinen eigenen Beitrag :D
Du darfst nur nicht vergessen, dass für den Bürger, der keinen Anwalt zuhause hocken hat auch jede Rechtsauskunft was kostet, gelle.

Im Übrigen hat in Deutschland kein Anwalt irgendeine Rechtsbefugnis, die da besagt, dass man auf seine Forderungen oder Wünsche eingehen muss/solllte. Wäre es eine seriöse Unterlassungsforderungen geht die nicht nur via einfachem Einschreiben, sondern zudem nur via beglaubigtem Nachweis (über die Post oder den Postboten) des persönlichen Erhalts von statten.

Aber ich sehe schon: Angesichts derjenigen, die auf solchen Unsinn tagtäglich reagieren lohnt es sich ganz offensichtlich auf diese Weise nicht nur Geld abzuzocken, sondern einen ganzen Berufsstand in Verruf zu bringen. :cry:
PS: Bevor jetzt OecherCarver noch völlig verrückt gemacht wird, würde ich vorschlagen er schickt eine Petition an den Deutschen Bundestag. Damit hätte er dann Rechtsauskunft, Presse, ggf. Spendenverein und viele, viele unruhige Nächte in einem. :lol:

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Beitrag von M.H. » 17.02.2007 00:37

Jinn hat geschrieben:
Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber auf rechtliche Ratschläge die in Skiforum gegeben wurden würde ich nicht wetten, wenn's ernst wird).
Hast recht. Siehe auch deinen eigenen Beitrag :D
hehe, deswegen hab ich ja auch geschrieben er soll mir nicht trauen ;)

Aber Spaß beiseite, Ebay wird hier nicht unbedingt (freiwillig) hilfreich sein, die werden sich eher auf die Seite dessen schlagen, der ihnen mehr Gebühren bringt, solange ihnen dadurch kein Schaden entsteht. Es hat bereits mehrere Klagen von ebay-sellern wegen schlechter Bewertungen gegeben, manche sind durchgegangen, manche nicht. Je objektiver und je mehr wie eine Sachverhaltsdarstellung die Bewertung geschrieben ist und je besser man diese Bewertung auch rechtfertigen kann (evtl. Beweisproblematik), desto besser werden die Chancen wohl sein, wenn es wirklich zu einem Prozess kommt. Allerdings scheint hier in Deutschland (wahrscheinlich auch in Österreich), die Postleitzahl des Gerichts einen gewissen Einfluß auf den Ausgang der Verfahren zu haben. In einem der letzten CT's war ein Artikel zu diesem Thema (ich hab leider letzte Woche wiedermal den Altpapier-Container angefüllt, sonst könnte ich dir die Nummer der ausgabe sagen), vielleicht findest du auf www.heise.de noch Informationen zu diesem Thema.

Angesichts dieser Unsicherheit ist Augen zu und durch meines Erachtens nicht der beste Ratschlag. Sicher kostet eine anwaltliche Beratung Geld, aber vielleicht gibt es auch günstigere Wege zu einer solchen Beratung zu kommen. In Ö fiele mir dazu der Konsumentschutzverrein und die Arbeiterkammer ein, vielleicht gibt es ja auch in Deutschland ähnliche Organisationen. Und ein Anwalt sollte zumindestens festellen können ob hier ein rechtliches Risiko besteht.

So und das ist jetzt der letzte Post für eine Woche, morgen geht es Richtung Samnaun :P
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