Lift defekt- 1 Stunde in der Kälte

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summitman
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Lift defekt- 1 Stunde in der Kälte

Beitrag von summitman » 19.02.2006 12:18

Tach zusammen!

Letzten Montag bin ich eine Stunde in einem defekten Sessellift am Hochjoch/Montafon gesessen. Die Informationslage war dürftig, nur durch mein technisches Verständnis konnte ich mir zusammenreimen, dass der weisse Rauch an der Bergstation wohl etwas mit einem Notdiesel zu tun hatte, der nach 30 min aktiviert wurde.
Als ich dann ich dann fröstelnd an der Bergstation aus dem Sessel stieg, wurde ich mit einem Grinsen vom Liftler empfangen. Keine Entschuldigung, nix. Auf eine Mail an die Liftgesellschaft kam noch keine Reaktion.

Welche Erfahrungen habt ihr mit langen Wartezeiten? Wie ist die rechtliche Lage? Bei dem kurzen Öffnungszeiten des Skigebietes (9:00 bis 16:30) macht eine Stunde Warten einiges aus.

Bin auf Kommentare gespannt.

Gruß
summitman

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Cradle22
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Beitrag von Cradle22 » 20.02.2006 07:57

Hi!


Ist mir in Siviez (Quatres Vallees) um 16.30 auch schon mal passiert... eine Stunde in der Dämmerung bei Schneefall, ein paar aus dem sechser wollten schon springen...

Ich denke mal, was die rechtliche Seite und Schadenersatz angeht, hängt es von der Schuld (schuldhaften Verhaltens) der Betreibergesellschaft ab (war der Schaden vermeidbar durch bessere Wartung? Fehlbediehnung des Personals?) und von der Zumutbarkeit ab (war das Warten auf den Notdiesel im Vergleich zur Gefahr des Herausholens der Insassen aus dem Lift mit anderen Mitteln die verhältnismäßig zumutbarste Wahl der Lösung?).

Und das erstere wird sich schwer nachweisen lassen, und beim zweiteren sage ich mal bei einer halben Stunde Wartezeit: Ja, ist zumutbar.

Was anderes wäre es z.B. beim Thema "jemanden im Lift vergessen" - auch schon vorgekommen... z.B. über Nacht... Da wäre eine Haftung und Schadensersatzpflicht auf jeden Fall gegeben, eventuell zusammen mit strafrechtlichen Ansprüchen wegen Körperverletzung.

Das ändert aber alles natürlich nichts daran, daß eine Entschuldigung, vielleicht sogar noch einem Gutschein für z.B. 1 Tag Skipaß auch niemandem ein Bein ausgerissen hätte :D

Aber die Liftwärter sind glaube ich nicht immer überall die Empathiefähigsten Menschen :o

Gruß,

Arndt
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Beitrag von karstenr » 20.02.2006 08:55

Auf der Tauplitzalm Sessellift Tauplitz – Tauplitzalm haben sie mal vor ein paar Jahren 2 Gäste total vergessen. War auch in der Zeitung: Der eine Gast ist abgesprungen, hat sich einen Arm gebrochen und hat Hilfe geholt. Was da raus gekommen ist habe ich nicht erfahren.
Gruß Karsten http://karstenr.getyourfree.net/

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Beitrag von Joern » 20.02.2006 09:39

Hoi,

also soviel ich weiss stimmst Du mit dem Kauf der Liftkarte den AGBs der Betreibergesellschaft zu. Darin ist die genaue Haftung bei Ausfällen geregelt. Meistens hast du da keine Chance. Aber Du kannst Dich ja mal auf der HP der Gesellschaft erkundigen.

Gruß Jörn

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Beitrag von Lothar » 20.02.2006 09:50

Joern hat geschrieben:Hoi,

also soviel ich weiss stimmst Du mit dem Kauf der Liftkarte den AGBs der Betreibergesellschaft zu. Darin ist die genaue Haftung bei Ausfällen geregelt.
Dem ist sicher so, allerdings müssen die AGB der Betreibergesellschaft nicht der Prüfung vor einem Gericht standhalten. Es ist nicht möglich in AGB's jegliche Haftung auszuschließen, hierzu gibt es Urteile ohne Ende in denen AGB's für null und nichtig erklärt wurden...

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Beitrag von Cradle22 » 20.02.2006 10:25

Hi!
Brian hat geschrieben:Dem ist sicher so, allerdings müssen die AGB der Betreibergesellschaft nicht der Prüfung vor einem Gericht standhalten. Es ist nicht möglich in AGB's jegliche Haftung auszuschließen, hierzu gibt es Urteile ohne Ende in denen AGB's für null und nichtig erklärt wurden...
:zs: Yupp. Ich glaube mal in irgendeinem Lehrbuch zum Thema Produkthaftung gelesen zu haben, daß über 70 % aller AGBs fehlerhafte Passagen enthalten, weshalb ja auch die meisten AGB Verfasser die "salvatorische Klausel" einbauen (ungefähr "Wenn Teile der AGB fehlerhaft sind, tritt dadurch nicht automatisch der Rest der AGB ausser Kraft").

Wobei diese salavtorische Klausel an sich auch wieder meistens ungültig ist... :D

Daher ist es auch sehr selten, daß es bei Haftungsfragen nicht vor Gericht geht, das dann genau für diesen Fall die Haftungsrahmen individuell ausloten muß.

Gruß,

Arndt
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Re: Lift defekt- 1 Stunde in der Kälte

Beitrag von WolliHood » 20.02.2006 11:45

summitman hat geschrieben:Tach zusammen!

Letzten Montag bin ich eine Stunde in einem defekten Sessellift am Hochjoch/Montafon gesessen. Die Informationslage war dürftig, nur durch mein technisches Verständnis konnte ich mir zusammenreimen, dass der weisse Rauch an der Bergstation wohl etwas mit einem Notdiesel zu tun hatte, der nach 30 min aktiviert wurde.
Als ich dann ich dann fröstelnd an der Bergstation aus dem Sessel stieg, wurde ich mit einem Grinsen vom Liftler empfangen. Keine Entschuldigung, nix. Auf eine Mail an die Liftgesellschaft kam noch keine Reaktion.

Welche Erfahrungen habt ihr mit langen Wartezeiten? Wie ist die rechtliche Lage? Bei dem kurzen Öffnungszeiten des Skigebietes (9:00 bis 16:30) macht eine Stunde Warten einiges aus.

Bin auf Kommentare gespannt.

Gruß
summitman
Hallo,

ob defekt oder wetterbedingt, machmal geht es einfach nicht. Eine Stunde in einem Sessellift ist auf jeden Fall angenehmer als im Ankerlift.

Was erwartest Du von den Liftern. Die machen den ganzen Tag nichts anderes, darauf zu achten, ob die Touristen mit dem Allerwertesten aus dem Sessel kommen oder den Anker richtig zu fassen bekommen. Das ist elend langweilig.

Und wer weis, was der Lifter schon alles zu hören bekommen hat ?

Rechtliche Lage ? Weshalb ? Eine Stunde ist ca. 1/8 der Öffnungszeit. Bei einem normalen Tagespreis hast Du einen Streitwert von ca. 4 EUR. Darauf warten die Gerichte in A bestimmt.

Seid nett zu den Liftern, das kostet nichts und vielleicht lassen sie euch dann auch schon vor 9:00 rauf. Das ist es immer wert ! :wink:

Gruss, WolliHood

PS: Wie lange hast Du im Rückstau auf der A14 Abzweig 61 gestanden ?

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Re: Lift defekt- 1 Stunde in der Kälte

Beitrag von Cradle22 » 20.02.2006 11:56

Hi!
WolliHood hat geschrieben:Was erwartest Du von den Liftern. Die machen den ganzen Tag nichts anderes, darauf zu achten, ob die Touristen mit dem Allerwertesten aus dem Sessel kommen oder den Anker richtig zu fassen bekommen. Das ist elend langweilig.

Und wer weis, was der Lifter schon alles zu hören bekommen hat ?
Ja, schon recht. Aber ich denke manchmal auch, daß die eigene Einstellung auch zu so repetitiven Arbeiten, wie sie in diesem Bereich häufig anzutreffen sind, sich auch positiv auf eigene Arbeitsmoral auswirken kann.

In fast jedem Skigebiet findet man ein paar "Lifttonis", die nicht mit :( oder :x Gesicht arbeiten, sondern mit :-D oder 8) (die mit dem 8)-Gesicht vielleicht mit cooler Nicht-Apres-Ski Musik laut aus dem Lifthäuschen), und die Touris (OK, meistens die Frauen :D ) regelrecht anstrahlen, begrüßen, auch mal ein Schwätzchen halten etc.

Wie gesagt, ich denke, daß die dann auch selber mehr Spaß an ihrer Arbeit haben. Sind zwar selten, aber wie gesagt, es gibt sie...


Gruß,

Arndt
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Beitrag von PK » 20.02.2006 12:25

Ich bin mir sicher das sich die Liftbetreiber gegen solche Fälle zu 100% rechtlich abgesichert haben. Damit sind die Aussichten auf Beförderungspreiserstattung bzw. -minderung sehr gering. In wie fern die Betreiber nun auf solche Einzelfälle eingehen, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Das Liftpersonal dafür verantwortlich zu machen ist aber imho das falscheste was man machen kann. Einmal sind die erstmal damit beschäftigt den Fehler zu beseitigen und so schnell als möglich den Betrieb wieder herzustellen und haben alles andere im Sinn als an der Bergstation mit Freikarten o.ä. auf evtl. Geschädigte aufzuwarten, zum anderen haben die Leute garnicht die Befugnis hier "Vergünstigungen" auszusprechen. Das geht alles nur den schriftlichen Weg über die "Zentrale".

Sitzt man bei solchen Defekten im Lift hat man leider die A-Karte gezogen. Dabei vergisst man leicht, dass auch die Leute die unten stehen genauso blöd dastehen (sogar im wörtlichen Sinne). Betrifft das nun einen Lift, bei dem es keine Ausweichpiste gibt stehen hier hunderte (nach 1 Stunde Wartezeit evtl. gar mehr...) Skifahrer in der Kälte und warten wann es denn endlich weitergeht. Wer will hier entscheiden wer nun Entschädigung bekommt und wer nicht? Nur Diejenigen die schon im Lift festsitzen oder auch die, die diese Stunde vorn an der Schranke stehen, aber nicht die die deswegen hinten in der Schlange warten bis es weitergeht? Ich denke das dürfte kaum zu "regeln" sein...

Achso:
Defekte bei Schleppliften (Ankerlifte) sind da "harmloser", schließlich kann man da "raus" und die Liftschneise abfahren, sofern es Ausweichpisten/-lifte gibt...

Nochwas:
Wenn man schon von Vergünstigungen wegen Nichtbeförderung spricht... wie soll man das eingrenzen? Was ist wenn z.B. Pisten gesperrt sind (Schneeemangel, Lawinengefahr...), Lifte/Gondeln z.b. wegen Sturm garnicht fahren, es wegen "Überfüllung" zu extrem langen Wartezeiten kommt, usw usf. Wie soll man das "entschädigen"?

Einziger Fall der mir bekannt ist, dass zumindest teilweise der Skipasspreis erstattet wird, ist, wenn man einen Unfall auf der Piste hatte und nachweißlich (Attest eines ansässigen Arztes nötig!) deswegen nicht mehr skifahren kann. Dann und nur dann bekommt man eine Erstattung.

Im konkreten Fall heißt das also. Netten Brief an den Liftbetreiber schreiben und hoffen das dieser eine Erstattung rausrückt. Wobei die Aussichten aber eher sehr sehr gering sind...
Servus aus Bayern!
Peter.

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Beitrag von oenologe78 » 20.02.2006 12:33

Ich hab auch schon mal über eine Stunde im Lift gesessen, na und, es kann ja immer mal was kaputt gehen, da können allerdings doch die Liftjungs nichts dazu, mich wundert ehr, wie selten defekte vorkommen bei den komplexen Techniken, die heutzutage eingesetzt werden.

Ich hab auch schon auf dem Stubaigletscher erlebt, dass das ganze Skigebiet wegen schlechten Wetters gesperrt wurde, da haben alle einen Gutschein für einen Ersatztag bekommen, meines Wissens waren sie glaube ich nicht dazu verpflichtet.
Gruß Reiner

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