OT - eine
Zusammenfassung im Forum Sicherheit
beate hat geschrieben:Definitiv ist es in der Schweiz in Österreich und in USA/Canada sehr viel teurer als bei uns.Das liegt an den unterschiedlichen Systemen und an der Nutzung von gesetzlichen Ressourcen Ein Unfallkrankenhaus hier in der BRD darf nur nach GÄO abrechnen.Ist es allerdings so wie in Ischgl organisiert,wo die Helis der privaten Klinik gehören,bist du dem System ausgeliefert.Das wäre bei uns rechtlich so nicht möglich und das ist auch sehr gut so.
Ganz so wild geht es auch in Österreich nicht zu, auch bei uns gibt es rechtliche Regelungen, eine "öffentliche Hand" die darauf achtet, dass diese eingehalten werden und last not least mündige Bürger, die sich nicht alles gefallen lassen
beate hat geschrieben: Nach den Preisen,die die dort berechnen,wäre ich nach spätestens 10 Jahren Selbstständigkeit in der Lage,mich ausschließlich dem Skifahren zu widmen,ohne mir über Versorgungslücken Sorgen machen zu müssen
Das mit der Start und Landefrequenz ist absolut nicht übertrieben,es war tatsächlich so.Lt Aussage der Liftler bergen die dort ausschließlich mit Heli,da diese Klinik einen Vertrag mit der Liftbetreibergesellschaft hat.
Ich glaube,man muß da einfach mal gewesen sein.Ich bin echt froh,es hinter mir zu haben
Beate
Vorsicht mit der Aussage der Ischgler Liftler, es sei denn sie wäre offiziell erfolgt.
In ganz Österreich gelten gesetzliche Regelungenen zwischen Liftbetreibern und öffentlichen Versicherungsträgern, was wiederum auch für alle Gäste aus dem Ausland - insbesondere der EU - die Rückerstattungen der Berge- und Arztkosten in verschiedenen Verträgen und Abkommen mit ihren Krankenkassen regelt.
Ischgl ist in ein Spezialfall in Österreich, die Pistenrettung (muss vom Pistenbetreiber gestellt bzw. gewährleistet werden) wird hier von einer professionellen Firma - Air Schenk GmbH - betrieben. Die Verunglückten werden vom Notarzt der Schenk Air direkt an Ort und Stelle versorgt. Im sogenannten Medical Center können bis zu 7 liegende Patienten erstuntersucht, und im
Bedarfsfalll in das nächstgelegene Krankenhaus bzw.
auf Wunsch in eine der regionalen Spezialkliniken geflogen werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die gesetzlichen Sozialversicherungen und private Zusatzdeckungen, wie Unfallversicherungen, Krankenversicherungen und Kreditkartenversicherungen. Ausländische Krankenscheine werden in ganz Österreich bei allen öffentlichen bzw. Kassen-Vertragskrankenhäusern und -Vertragsärzten angenommen - sie müssen gegen einen gültigen Krankenschein der jeweiligen Gebietskrankenkasse eingetauscht werden.
Auch Notarzthubschrauberkosten werden im Bedarfsfall, also bei schweren und lebensbedrohlichen Umständen eines Unfalls von den Kassen getragen. (Das kann im übrigen oft schon eine harmlosere Verletzung sein, wenn der Verunfallte beispielsweise der Gefahr der Unterkühlung oder des Schocks ausgesetzt ist und unterliegt dem Ermessen des offiziellen Ersthelfers. Wer sich allerdings mit einem Skidaumen in die Privatklinik fliegen lassen will, sollte sich die Kostendeckung vielleicht doch vorher überlegen

)
Sollte sich jemand eine Spezialklinik "wünschen" liegt es nahe, dass man ihm in Ischgl das Sanatorium Dr. Schenk in Schruns empfehlen wird. Ich nehme an, dass auch über die Möglichkeiten und Kosten informiert wird, da Dr. Schenk einen durchaus seriösen Ruf hat. Die Einweisung in eine private Ordination oder Krankenanstalt fällt in Österreich unter den Modus
Wahlarzt, bei der ein Patient die Möglichkeit hat, sich die Ärztin/den Arzt seines Vertrauens frei aussuchen zu können. Im Wahlarztsystem verrechnet der Patient mit seiner Krankenkasse. Er erhält vom Arzt eine Rechnung mit der detaillierten Auflistung aller Leistungen, die er bei seiner Sozialversicherung einreichen kann. Die meisten Ärzte halten sich dabei an den mit der Ärztekammer vereinbarten Tarif, der auch bei Kassenärzten zur Anwendung kommt. Im Regelfall refundiert beispielsweise die Gebietskrankenkasse ca. 60% der Kosten.
Ein einseitiger Vertrag nur mit einer Rettungsorganisation wäre fatal, ungesetzlich und ist bestimmt auch in Ischgl nicht gegeben da unter Umständen mit dem Personal und den beiden Rettungshubschraubern der Schenk Air nicht immer der Bedarf abgedeckt werden kann.
Da es in Tirol neben den öffentlichen Flugrettungsdiensten auch einige private Rettungsflugfirmen gibt die auch verschiedene Heliports in Skigebietsballungszentren eingerichtet haben wurde am 15.8.2002 das Tiroler Flugrettungsgesetz von der Tiroler Landesregierung einstimmig beschlossen.
Demnach müssen alle Flüge von einer Leitstelle des Roten Kreuzes disponiert werden. Auf diese Weise sollen die Grundsätze der Rettungstaktik durchgesetzt werden und soll der heimliche Übergang zu Touristenflügen unterbunden werden. Es soll damit auch verhindert werden, dass die lukrativen Aufträge von den privaten Unternehmen geflogen werden und der unrentable Rest dem offiziellen System verbleibt.
nicola
PS Wenn man als Ersthelfer einen lebensgefährlich Verletzten betreut, bei dem sich der Zustand rapid verschlechtert, gibt es kein schöneres Geräusch wie das Knattern von nahenden Rotorblättern - egal ob der Heli der Caritas oder der Mafia gehört; believe me!