Geschwindigkeitsbegränzung in Italien???

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pipen
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Geschwindigkeitsbegränzung in Italien???

Beitrag von pipen » 18.04.2007 13:13

Hallo,
Mein Freund hat mir erzählt das er bei seinem letzten Italien Skiurlaub von einem Polizisten verwahrnt worden ist weil er angeblich zu schnell gefahren ist.
Kann es sein das es in italienischen Skigebieten eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt. Wenn ja, wo liegt die? Steht das auch irgentwo in Italienischen Gesetzbücher???
MFG Christian

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M.H.
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Beitrag von M.H. » 18.04.2007 14:28

Ich schätze mal daß das normale Ortsgebietslimit gilt (ist auch in Italien 50 km/h mit dem Auto).

Von Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Skiern hab ich bisher nur aus der Schweiz gehört. Dort ist anscheinend auf einigen Pisten (sozusagen Anfängerhügel und Kreuzungsbereichen die Geschwindigkeit auf ca. 30 km/h reglementiert). Mehr dazu kannst du lesen wenn du die Suchfunktion des Forums verwendest.

Was in italienischen Gesetzbüchern steht (abgesehen von italienisch), kann ich dir leider nicht sagen. Hab zum einen keine und könnte sie auch nicht lesen ;) (nicht einmal wenn ich mein Speisekartenitalienisch vertiefen würde)
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Beitrag von Christoph-Wien » 24.04.2007 19:03

Speedlimit...Geschwindigkeitslimits bestehen sehrwohl. Sowohl wurde aus meiner Gruppe einer verwarnt, als auch von anderen die Daten aufgenommen. Das ganze funktioniert nach dem Daumen X Pi X Lambruso Verfahren. Besonders witzig, weil die Italiener die Pisten so präparieren, daß quasi jeder über dem Autobahnlimit fährt!

Letztendlich alles so chaotisch wie immer...nur schlimmer!

Chri

pipen
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Beitrag von pipen » 25.04.2007 12:51

Aber definitiv kann mir auch keiner sagen wie hoch die max. Geschwindigkeit ist??? Ich werde ganz einfach mal an ein Italienisches Skigebiet eine Anfrage stellen ob die mir sagen können wie schnell man da fahren darf. Wenn ich eine Antwort erhalte dann werde ich diese natürlich hier veröffentlichen.
MFG Christian

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Beitrag von M.H. » 25.04.2007 13:28

pipen hat geschrieben:Aber definitiv kann mir auch keiner sagen wie hoch die max. Geschwindigkeit ist???
Ich nehme an genausowenig wie du zu jedem Zeitpunkt definitiv sagen kannst wie schnell du gerade mit den Skiern unterwegs bist.

http://www.parlamento.it/leggi/03363l.htm

kannst dir ja den Artikel 9 durchlesen
Babelfisch-Übersetzung für Rätselfreudige hat geschrieben:1. The skiers must hold one lead that, in relation to the characteristics of the track and the situation he acclimatizes them, does not constitute danger for l?incolumit other people's. 2. The velocit he must particularly be moderated in the features to visual not free, in prossimit of manufactured or obstacles, the crossings, the bifurcations, case of fog, haze, insufficient visibilit or crowding, in the strettoie and presence of principianti.
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Beitrag von pipen » 25.04.2007 13:43

Also was ich aus Artikel 9 rauslesen kann ist alles in allem muß man als Skifahrer immer seine Ski und sich selbst unter kontrolle haben. Die Geschwindigkeit muß immer an die Gegebenheiten angepasst sein. Auf alle Fälle weiss ich nun das es in Italien tatsächlich Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Danke für die Antworten.
MFG Christian

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@pipen

Beitrag von Christoph-Wien » 25.04.2007 13:49

Mitzuführen ist auch ein Warndreieck, Papiere, eine Warnweste sowie Verbandszeug!

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Beitrag von pipen » 25.04.2007 13:58

:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :zs: :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

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Beitrag von nicola » 25.04.2007 15:18

die italienische skipistenordnung betrifft nicht nur das verhalten von skifahrern, sondern auch von pistenbetreibern. sie ist ganz und gar nicht unumstritten, da experten auch krasse widersprüche oder gar unduchführbare auflagen für betreiber in ihr sehen. die geschwindigkeitsregel sowie andere verhaltensregeln für skifahrer sind unvollständige und teilweise lückenhafte übernahme der fis regeln.

nichtbeachtung dieser regeln (nicht nur geschwindigkeitsverstösse) wird mit geldstrafen belegt. kritiker finden diese vorgehensweise unnötig, da im falle eines schadens sowohl zur zivil- als auch strafrechtlichen rechtssprechung ohnehin weltweit die FIS regeln herangezogen würden.


artikel 9 beinhaltet eine geschwindigkeitsregelung und schreibt vor:
„Die Skiläufer haben sich so zu verhalten, dass sie bezogen auf die Eigenschaften der Piste und der Umwelt-, Klima- und Schneeverhältnisse keine Gefahr für die Unversehrtheit anderer darstellen. Die Geschwindigkeit muss besonders auf unübersichtlichen Strecken, in der Nähe von Baulichkeiten oder Hindernissen, auf Kreuzungen, bei Abzweigungen, bei Nebel, Dunst, schlechter Sicht oder Überfüllung, auf Engstellen oder bei Anwesenheit von Anfängern den Verhältnissen angepasst sein.“
bemerkenswert ist, dass einer der entscheidendsten aspekte nicht berücksichtigt wird - die technischen und physischen fähigkeiten des skifahrers.

dazu im vergleich die FIS geschwindigkeitsregel:
Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
nicola

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Beitrag von Uwe » 25.04.2007 15:39

... und ich dachte immer nur wir Deutschen würden alles überreglementieren :roll:
Uwe

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