skipass kontrollen

Fragen zu Skiern allgemein.
Fragen zu Modellen bestimmter Hersteller, bitte weiter unten in den jeweiligen Hersteller-Foren.
Kauf & Verkauf von Ski und Equipment (nur privat) siehe Forum SKIBÖRSE
skiingman
Beiträge: 400
Registriert: 09.07.2005 16:08
Vorname: Markus

Re: skipass kontrollen

Beitrag von skiingman » 27.01.2012 21:53

skifossil hat geschrieben:In einem Fall existiert ein gültiges Beförderungsticket und im anderen nicht.
Ich sehe das etwas anderes. Sascha hat insoweit recht, dass in beiden Fällen die jeweilige Person kein für sich gültiges Ticket besitzt. Der Unterschied ist aber der, dass im Falle des "Liftkartenausleihens" so getan wird, als hätte man ein geltendes Ticket, also noch zusätzlich getäuscht wird.... Was ein öffentliches Interesse damit zu tun haben soll, verstehe ich aber nicht.

Gruß
Markus

Der Daus
Beiträge: 246
Registriert: 13.02.2009 00:46
Vorname: Stefan
Ski: Line, Atomic
Ski-Level: 666
Skitage pro Saison: 2
Wohnort: Saarland

Re: skipass kontrollen

Beitrag von Der Daus » 27.01.2012 22:17

Rechtlich gesehen ist ein Skipass doch lediglich eine befristete Nutzungserlaubnis, man kann die intentionale "Top-Skipass"- Karte für Kärnten jedoch nicht mit einem Ticket, sondern eher mit einer Abo-Karte (bspw. Monatskarte) für den Personennahverkehr vergleichen. Regelmäßig steht auf solchen Berechtigungsscheinen, dass sie nicht übertragbar sind. Dieser Punkt greift aber nur bei personalisierten Beförderungsscheinen.

Eine nicht personalisierte Erwachsenenkarte zum Spitzensatz (OT, da gehts ja um die auf genau eine Person beschränkte Karte; ein aufgenommenes Digitalfoto gilt juristisch gesehen nicht als personalisiert) ist somit beliebig übertragbar. Der Kaufvertrag kam zwar mit dem Erwerber zustande, dieser kann aber allgemeingültige Leistungen weitergeben. Ein banales, aber dennoch im Rechtsrahmen gleiches Beispiel: Ich kaufe mir 20 Autoscooterchips und gebe meiner Freundin davon 10 ab. Darf sie fahren?

Jahrestickets für den Skilift gehen meistens mit Sondervergünstigungen und entsprechenden Sonderkonditionen den Kauf- und Nutzungsvertrag betreffend einher und unterliegen somit neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen (falls sittenwidrig, wie hier angesprochen wurde, greifen bspw. in Deutschland §§305 - 310 BGB) weiteren speziellen Geschäftsbedingungen (die an den Einzelfall angepasst werden).

Kurz gesagt: Die Nutzung des personalisierten Jahresabonnements durch andere als den Vertragsnehmer ist normalerweise illegal.

Eine Spitzfindigkeit gibt es aber dennoch: Die AGB müssen dem Käufer vorgelegt werden, stillschweigendes, "schlüssiges" Akzeptieren gibts nicht. Dann greifen die gesetzlichen Regelungen. Sollten die AGB also nirgends einsehbar sein, greifen sie im Zweifel nicht. Deswegen muss man bei Onlineshops immer brav das Häkchen bei den AGB anklicken, die Datenschutzbestimmungen sind im Prinzip obsolet. Warum ich das hier schreibe? Hat einer von Euch mal nen Skipass gekauft und ist darauf hingewiesen worden, vorher irgendwelche Bestimmungen zu lesen? Das ist ein stinknormaler Kauf (oder Nutzungsvertrag je nach dem) nach geltenden Gesetzbüchern.

btw Schwarzfahren ist keine Straftat. Öffentliches Interesse? Was soll das denn hier?

Gute Nacht
DD
Hier kommt normalerweise ein schlauer Spruch hin, was?

skiingman
Beiträge: 400
Registriert: 09.07.2005 16:08
Vorname: Markus

Re: skipass kontrollen

Beitrag von skiingman » 27.01.2012 22:28

Der Daus hat geschrieben:btw Schwarzfahren ist keine Straftat.
Auch wenn ich glaube, dass uns die unterschiedlichen rechtlichen Würdigungen nicht weiterbringen (ich weiss, ich weiss, ich habe damit angefangen :-D ) würde mich das jetzt wirklich interessieren, warum das so ist....?!

Benutzeravatar
saschad74
Beiträge: 1087
Registriert: 17.03.2011 10:28
Vorname: Sascha
Ski: Enforcer 100, Big Stix, Rossignol FIS SL
Ski-Level: 80
Skitage pro Saison: 35
Wohnort: München

Re: skipass kontrollen

Beitrag von saschad74 » 27.01.2012 22:49

Der Daus hat geschrieben: btw Schwarzfahren ist keine Straftat.
Ich zitiere 'mal Wikipedia: "Beförderungserschleichung in Deutschland liegt als Straftatbestand des § 265a StGB vor, wenn jemand ein Verkehrsmittel vorsätzlich unberechtigt benutzt und sich dabei in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten, allgemein täuschend mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Beförderungsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen."

Ansonsten sehe ich das aber alles nicht so verkniffen. Auch wenn solcherlei Handeln natürlich unter Beachtung des kategorischen Imperativs nicht möglich wäre, so fehlt mir doch einiges dazu, solche Personen als "asozial" oder "Sozialschmarotzer" zu bezeichnen.

Wenn ich in Bezug auf wirtschaftliche Ungerechtigkeiten überhaupt das Beten anfangen würde, dann würde ich lieber dafür beten, dass sämtliche Steuerhinterzieher in Deutschland nächstes Jahr ihre Steuern nachzahlen müssten. Da wäre der Allgemeinheit wesentlich mehr mit geholfen als damit, dass sämtliche personalisierten Skipässe nur von einer Person benutzt werden.

Oder es könnten ja 'mal alle Verkehrssünder im Straßenverkehr erwischt werden. Wäre doch auch gut?

Gruß,
Sascha

skiingman
Beiträge: 400
Registriert: 09.07.2005 16:08
Vorname: Markus

Re: skipass kontrollen

Beitrag von skiingman » 27.01.2012 23:30

saschad74 hat geschrieben:....dann würde ich lieber dafür beten, dass sämtliche Steuerhinterzieher in Deutschland nächstes Jahr ihre Steuern nachzahlen müssten....
Das ist ja das Schöne am lieben Gott: Jeder kann ihn anrufen, wegen was er will.... (und das meine ich jetzt ganz im Ernst)
Gruß
Markus

Benutzeravatar
saschad74
Beiträge: 1087
Registriert: 17.03.2011 10:28
Vorname: Sascha
Ski: Enforcer 100, Big Stix, Rossignol FIS SL
Ski-Level: 80
Skitage pro Saison: 35
Wohnort: München

Re: skipass kontrollen

Beitrag von saschad74 » 27.01.2012 23:37

skiingman hat geschrieben:Das ist ja das Schöne am lieben Gott: Jeder kann ihn anrufen, wegen was er will....
Und noch schöner: es bringt immer gleich viel - nämlich nix...:)

Gruß,
Sascha

skiingman
Beiträge: 400
Registriert: 09.07.2005 16:08
Vorname: Markus

Re: skipass kontrollen

Beitrag von skiingman » 27.01.2012 23:47

@Sascha: :D

Der Daus
Beiträge: 246
Registriert: 13.02.2009 00:46
Vorname: Stefan
Ski: Line, Atomic
Ski-Level: 666
Skitage pro Saison: 2
Wohnort: Saarland

Re: skipass kontrollen

Beitrag von Der Daus » 28.01.2012 00:36

saschad74 hat geschrieben:
Der Daus hat geschrieben: btw Schwarzfahren ist keine Straftat.
Ich zitiere 'mal Wikipedia: "Beförderungserschleichung in Deutschland liegt als Straftatbestand des § 265a StGB vor, wenn jemand ein Verkehrsmittel vorsätzlich unberechtigt benutzt und sich dabei in der Absicht, das Entgelt nicht zu entrichten, allgemein täuschend mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Beförderungsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen."
Korrekt, sofern es "erschlichen" ist, sprich eine Täuschungsabsicht vorliegt. Dazu gehört beispielsweise nicht, kein Ticket mehr bekommen zu haben, oder (!) sich mit einem Shirt in die Bahn zu setzen, auf dem steht: Ich fahre schwarz. Kein Witz.

Daher korrigiere ich meine Aussage: Schwarzfahren ist nicht per se ein Straftatbestand.
Hier kommt normalerweise ein schlauer Spruch hin, was?

Benutzeravatar
Badga
Beiträge: 238
Registriert: 08.10.2010 13:42
Vorname: Oliver
Ski: Fischer RC4 Race SC
Ski-Level: 82

Re: skipass kontrollen

Beitrag von Badga » 28.01.2012 00:50

Gegen das Shirt gabs bereits Präzidenzfälle. Das zieht nicht mehr.

Der Daus
Beiträge: 246
Registriert: 13.02.2009 00:46
Vorname: Stefan
Ski: Line, Atomic
Ski-Level: 666
Skitage pro Saison: 2
Wohnort: Saarland

Re: skipass kontrollen

Beitrag von Der Daus » 28.01.2012 02:19

Hätte ich mal besser nicht basierend auf Vorlesungsstoff von 2007 hier was geschrieben......Badga hat natürlich Recht. Steinigt mich! Juristen meinen, dass mit entsprechender Ankündigung auf dem Postweg eine Lücke zu finden ist, ein Verfahren dagegen läuft aktuell...
Hier kommt normalerweise ein schlauer Spruch hin, was?

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag