Stefan schrieb am 2002-03-17 22:31 :
Da musst Du mal Dani1965 fragen ....
das ist sein Brötchengeber ! am besten per privatmail, damit er es bemerkt
Ciao Stefan, ciao Anton
Leider kann ich nur Beispiele für die Schweiz nennen...
Bei uns ist es so geregelt:
1.) beim Kauf einem Ski kann man vom Sportgeschäft eine Versicherung (UTO A.G.) erstellen lassen, die alle unrepariertbaren Schäden deckt (wie, z.B. Anton, wegen Steinen durchgebrochene Kannten). In diesem Fall kommt der Versicherungsinspecktor im Sportgeschäft, um den Schaden anzuschauen. Wenn der Ski neu ist, wird er 100% ausbezahlt...
2.) Defekte vom Material (durchgebogene Ski, Kannten die sich allein aus der Stelle Kommen, Schutzlacke mit Rissen, usw): in diesem Fall ist der Sportgeschäft, der das Material am Hersteller schickt. Der Hersteller erstetzt es dann mit neuem Material.
In der Schweiz würde Anton's Fall von der Skiversicherung (UTO A.G.) behandelt, da von Steinen durchgebrochene Kannten kein Materialdefekt ist...
Anton, du kannst immer dein Bandit am Sportgeschäftsinhaber übergeben, und mit ihm eine Lösung finden: entweder versuchen am Hersteller zu schiken, oder ein Kompromiss Verkäufer-Kunde zu schliessen.
Vielleicht kann er dir ein Superrabatt auf deinem nächsten Skikauf anbieten, da die Kannte nach seiner Behandlung kaputt gegangen ist... Probier's mal.
Ciao