Reklamation nicht möglich?

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Loge
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Reklamation nicht möglich?

Beitrag von Loge » 30.09.2003 19:14

Tachchen,
neueste Erlebnisse aus der Sport-Scheck-Welt: Wollte/musste meinen Head WC i.SL R.D. reklamieren, weil Kante ca. 15cm unterhalb der Skispitze gebrochen ist (und das nach 3 Skitagen, davon 2 im Schulskikurs!!!), nun sagte mir der nette Verkäufer, dass eine Reklamation nicht möglich sei, da der Ski gestaucht wäre, was auch stimmt.
So, nun zwei Fragen:

Wie kann es sein, dass ein Ski nach drei Tagen sichtbar gestaucht ist (bin gegen keine Mauer gefahren, o.ä.)?
Ist das nicht trotzdem eine Frechheit vom Scheck?

Erfahrungen, Anregungen, Mitleidsbezeugungen?

Greez, Christoph
Lilli rockt!
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dani1965
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Beitrag von dani1965 » 01.10.2003 08:12

Ciao Loge,

nimm mal kontakt mit Stefan Vollbach (Produktmanagement Head/Tyrolia International) auf. Vielleicht kann er dir helfen.
Seine Adresse: s.vollbach@head.com
Und bitte sag's ihm: "viele liebe Grüsse von Dani und Carola Fiori".

Gib mir bescheid, ob das funktionniert hat.

Ciao
Dani (HEAD Switzerland)

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nicola
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Beitrag von nicola » 01.10.2003 11:43

hi loge,
den lieben gruessen an stefan vollbach schliesse ich mich an, wollte dir gerade den selben tipp geben.

wenn dein ski ohne aussergewoehnliche "gewalteinwirkung" gestaucht ist, kann es sich nur um einen material- oder verarbeitungsfehler handeln, fuer den die skihersteller in der regel "gerade stehen" und nicht der haendler! normalerweise sollte der sporthaendler den zu reklamierenden ski von dir entgegennehmen und an den hersteller zur begutachtung weiterleiten, egal was immer am ski kaputtgeht. (ihm entstehen dabei in der regel keine oder geringfuegige kosten, meistens nur der zeitaufwand der reklamationsbearbeiteung.) tut er das nicht, ist er einerseits bequem andererseits aber auch nicht gerade smart und schon gar nicht kundenorientiert!
ein tipp kleinere haendler sind oft viel persoenlicher und bemuehen sich manchmal mehr als die platzhirschen...

lg
nicola
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Gast

Beitrag von Gast » 23.01.2006 00:48

tut mir leid das ich soeinen alten beitrag ausgrabe, abermir gehts ähnlich... :(

nach 6 tagen fahren ein leichter sturz auf der piste und ein 6 tage alter i.xrc 1200sw an der schaufel gestaucht ! der sturz war wirklich lächerlich, kann mir nicht ganz erklären wie das passiert sein soll... ev. bin ich auch aufgrund dieser plötzlichen verformung geflogen, aber wer kann das schon genau nachvollziehen

mein händler hat mich gefragt ob ich gegen eine liftstütze o.ä. geknallt bin, meinte aber dadurch das das durch einen sturz verursacht wurde wirds schwer über garantie was zu erreichen.
ski ging zu head, auf garantie ging nix :evil: , dafür haben sie ihn zurückgebogen was ja für kern/kante/belag sicher nicht optimal ist/war, somit eine erneute beschädigung fast vorprogrammiert ist

trotz interventionen meinerseits, bin der meinung der ski hatte schon eine vorschädigung weil durch diesen lächerlichen sturz ( mehr ein umfaller ) nicht derartige kräfte auf den ski gewirkt haben können um ihn plastisch zu verformen, nix zu machen... kein kulanzangebot, gar nix...

pech für mich oder etwas schräges verhalten seitens head ?

hans
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Beitrag von hans » 23.01.2006 11:28

Wenn der Ski nicht versichert ist, probiert, ob ihr das Geld über eure Kreditkartenfirma zurückbekommt.
Bei VISA hab ich einmal den Zeitwert (nach 2 Jahren) eines Snowboards bezahlt bekommen, nachdem es geknickt war.
Man muss nur zu einem Sporthändler gehen, der eine Bestätigung über Zustand und Wert des Sportgeräts ausstellt und dann nimmt man mit VISA Kontakt auf. Die wollen eine Bestätigung des "Urlaubs", es reicht auch eine Tageskarte vom Skigebiet, und das wird dann über die Reiseversicherung abgewickelt. Meistens wollen sie auch den Ski sehen.
Es ist nicht notwendig, dass der Ski oder die Liftkarte mit VISA bezahlt wurde, die Karte muss nur innerhalb des letzten Monats verwendet worden sein.
Aber unbedingt direkt bei VISA anrufen, bei meiner Bank haben sie zu Beginn gleich einmal gesagt, dass das nicht möglich ist.

Gast

Beitrag von Gast » 23.01.2006 17:29

thx für en hinweis ! werd das mal in angriff nehmen...

Krumel
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Beitrag von Krumel » 24.01.2006 00:20

Mooommmenntt...

Du musst folgendes beachten: Wir haben nach dem neuen Gesetz eine umgekehrte Beweislage was die Produktreklamationshaftung angeht. In den ersten 6 Monaten muss der Händler nachweisen (der ist dir gegenüber haftbar, nicht der Hersteller), dass der Fehler NICHT vor Kauf des Ski's vorhanden war. Das ist gerade bei Stauchuungen sogut wie unmöglich.

Hatte selber vor einiger Zeit das Problem mit einem Rossi Ski meiner damaligen Freundin, der auch primär net umgetauscht wurde.. Nach einem recht netten Gespräch mit dem Geschäftsführer (mein Tipp.. Die normalen Verkäufer sind was sowas angeht teilweise einfach doof&faul...) gabs anstatt des Auslaufmodells das aktuelle und eine kleine Entschädigung für den verpatzten Skitag...

Sollten sie ihn dir immer noch net zurücknehmen, dann äußere dich schriftlich und setze eine Frist.

Was stürze angeht: Einfaches Gegenargument, wiederrum umgekehrte Beweislast: KÖNNEN SIE BEWEISEN, DASS DER STURZ NICHT DURCH IHREN SKI HERVORGERUFEN WURDE?

Grüße,
Philipp
Rossignol 9S WC 2004/2005 165cm
Rossignol 9X 2003/2004 184cm
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