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nicola
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Beitrag von nicola » 04.02.2008 21:14

@rutschbär - wenn du selbst am kfz was rumbastelst wird die versicherung bei verursachung eines schadens sicher auch nicht blechen und zudem musst du ja mit deinem kfz durch den tüv und kannst jederzeit auch kontrolliert werden. das ist zum glück im skibereich noch nicht so.

was die haftbarkeit für auf der eigenen plattform veröffentlichten informationen durch dritte betrifft, wäre ich mir nicht so sicher wie du und handle auf meinen seiten auch dementsprechend.

@-tom- - Zwei Herzen schlagen, ach, in meiner Brust - das eine ist das des freiherzigen skifahrers der einen erhöhten z-faktor für den eigengebrauch hat, das andere des aufgeklärten skimonteurs. :D glaubst du uns macht das spass all die kosten für einstellgeräte und schulungen auszugeben... ich habe aber auch genügend beispiele erlebt wo ein laie durch die finger geschaut hat.
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nicola
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Beitrag von nicola » 05.02.2008 23:07

-tom- hat geschrieben:Zumal die Frage lautet, wie will ich beweisen, dass die Bindung bei einem Händler eingestellt wurde (OK, Beleg) und hinterher niemand (incl. ich selbst) daran herumgefummelt hat.

Gruß, Tom

@nicola: Warum darf denn der Z-Wert Rechner auf Eurer Homepage stehen?
und vice versa? dich betriffts für dich, den händler für alle kundenopportunitäten? ein thread folgt [bald und ehrlich]
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-tom-
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Beitrag von -tom- » 06.02.2008 09:32

Natürlich hat die Medallie immer zwei Seiten. Die einzige Lösung die mir hierzu einfällt wären verplombte Bindungen.

Gruß, Tom

Rutschbär

Beitrag von Rutschbär » 06.02.2008 11:56

Ja klar, verplompte Bindungen natürlich untrennbar mit dem Ski verbunden und kodiert auf genau einen Skischuh, das ganze mit einem Ablaufdatum von wenigen Wochen bis zur nächsten Prüfung. :roll:
Daran sieht man wie absurd die Sache ist.

Und um nochmal auf den Vergleich mit dem Auto zurückzukommen welcher nicht wegen irgendwelcher Versicherungsmodalitäten sondern wegen der grundsätzlichen Gefärdung gedacht war: Wenn man am Auto rumschraubt gefärdet man u.U. eben eine Menge Menschen, bei der Skibindung allenfalls seine eigenen Gesundheit.
Und es gibt bei uns kein Gesetz, welches das publizieren irgendwelcher Anleitungen zu diversen Umbauten - seien es noch so sicherheitsreleante Teile wie Fahrwerk oder Bremsanlage am Auto - verbietet. Letztlich ist jeder selbst dafür verantwortlich dass die Arbeiten technisch korrekt ausgeführt werden.
Es gibt natürlich eine gewisse Klientel die genau den Spielraum zwischen den TÜV Terminen ausnutzt um mit diversen illegalen Dingen im Strassenverkehr rumzufahren, aber das ist eine andere Geschichte. Versicherungstechnisch kann man die Angelegenheit sowieso nicht vergleichen, aber darum ging es auch nicht.
Nur warum sollte das Thema Skibindungen derart brisant sein das kein Mensch eine Anleitung auf einer Webseite veröffentlicht, und andere, potentiell viel gefährlichere Dinge bis ins kleinste detailiert beschrieben auf tausenden - auch kommerziellen - Webseiten zu finden sind?
Hier stimmt einfach die Verhältnismässigkeit nicht um es mal vorsichtig zu formlieren.
Ausserdem würde mich brennend die angesprochene Gesetzeslage interessieren, denn mir ist kein Gesetz bekannt das auch nur ansatzweise zu der Problematik passen würde.
Letztlich geht es im Falle des Falles doch nur um versicherungsrechtliche Bestimmumgen.

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carlgustav_1
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Beitrag von carlgustav_1 » 06.02.2008 12:36

das ganze thema ist doch letztlich ein intelligenztest.

wer schlau genug ist, suchmaschinen zu bedienen, findet auch zb. das komplette tyrolia montagehandbuch als pdf online 8)

(ich zumindest habs gefunden)

und dann "darf" man weitermachen... :wink: auf eigenes risiko versteht sich!

und nicolas position versteht sich ja stets aus ihrer rolle als dienstleister an dritten. da würde ich mich auch absichern an ihrer stelle!!

grüße, martin
krypton rulez!

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