-tom- hat geschrieben:So wurde mein neuer Ski in Fiss nur nach Tabelle eingestellt, ohne das ein Auslösetest durchgeführt wurde. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, dass man das bei neuen Bindungen nicht mehr macht, weil die alle genau sind.
das ist humbug. der servicebetrieb ist zwar nicht verpflichtet mittels messgerät einzustellen, die einstellung ohne messung per gerät ist aber nicht normgerecht. (norm ist kein gesetz) grössere verleiher und händler lassen sich auf so etwas erst gar nicht ein obwohl die prüfgeräte wahnsinnig teuer sind.
@LL ein rennläufer geht im allgemeinen nicht ins sportgeschäft um sich die bindung einstellen zu lassen. die ermessensfrage richtet sich danach ob der servicemann nach bestem wissen und gewissen gehandelt hat.
wenn man beim fachbetrieb selbst darauf besteht die einstellung über einen grad nach oben zu korrigieren, wird das auf der einstellkarte (haftungsausschluss), die man unterschreiben muss, vermerkt. das risiko übernimmt dann der kunde. im fachbetrieb darf man dir nicht mal einen schraubenzieher in die hand drücken ohne, dass man im schadensfall als erfüllungsgehilfe schuldig wird.
die haftungsfrage für den einsteller hat immer mit der normgerechten bindungseinstellung zu tun - das heisst man geht von der norm der skifahrer aus, nicht unbedingt von solchen die in steilrinnen oder abfahrtsläufen unterwegs sind.
die ganze sache ist eigentlich grotesk und hat mit der vermehrten klagefreudigkeit durch rechtsschutzversicherung zu tun.
ein beispiel: ich bin staatlich geprüfte skilehrerin und skiführerin, habe in materialkunde sehr viel über funktion und einstellung von bindungen gelernt und darüber eine prüfung abgelegt. ich darf, wenn einem skischüler die bindung fehlauslöst jedoch nur um eine halbe drehung nach oben korrigieren und nur für die abfahrt um den kunden dann zum fachgeschäft zu schicken. im gelände ein echter hammer
nun bin ich aber auch durch die ausbildung zum skimonteur berechtigt bindungen zu montieren und einzustellen. bei skitests darf ich das auch ohne prüfgerät.
und jetzt kommt's: tobwohl ich als skimonteur bindungen einstellen darf, darf ich das, wenn ich unterrichte, nicht!
nochwas - für mich ist es nur noch eine frage, der zeit bis an den liftstatonen das werkzeug entfernt wird. ich seh mich schon mit einem schraubenzieher im anoraksack beim testen herumfahren und davor grausts mir, ehrlich gesagt.
die kosten für unsere betriebliche haftpflichtversicherung sind hoch, einen grossen teil macht die versicherung für unsere aktivitäten in den usa aus.
jeder der eine website betreibt wird sich hüten anleitungen zum selbsteinstellen der bindung zu geben - auch in einem forum würde ich mich als betreiber dagegen wehren.
die schadenersatzforderungen werden immer mehr und höher, kein wunder, denn rechtsschutz gehört für die meisten zum standard und eigenverantwortung ist immer mehr am verschwinden.