Helm bei Tchibo Gut/Schlecht?

Marius
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Beitrag von Marius » 24.11.2005 13:55

das sind mir die richtigen. erst hochbieten dann noch ne falsche beschreibung und zu letzt wird noch am versand gleich mal 2,50 verdient :evil:

oenologe78
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Beitrag von oenologe78 » 25.11.2005 12:40

Der Verkäufer gibt an es wäre ein Privatverkauf (Haftungsausschluß)!
Er versteigert aber momentan z.B. 10 dieser Helme (angeblich aus Gio-Überproduktion) und diverse andere Artikel, welche alle Neuware sind!

Riecht schon sehr nach Verarschung! :evil:

Gast

Beitrag von Gast » 25.11.2005 13:10

toller privatverkauf...und dann noch 80euro verdienst pro stück gegenüber tchibo...so gut will ich auch mal verdienen.

der uneingeloggte mifi

Mike

Beitrag von Mike » 25.11.2005 14:43

Hmmm, das sieht eindeutig nach Betrug aus. Eigentlich sollte man mal einen Helm bei ihm kaufen und ihn dann wegen Betruges anzeigen.

Vermutlich kriegt er dann auch noch Ärger von der Steuerbehörde, da er als "Privatmann" wohl kaum MwSt errichtet. :-?

Das dürfte dann schon mal für ein Jährchen Knast reichen. :roll:

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Beitrag von oenologe78 » 25.11.2005 16:46

Ich habe den Käufer kontaktiert. Er ist dem ganzen nochmal nachgegangen, und hat Eure Vermutung bestätigt:

Danke für den Hinweis, habe Gott sei dank noch nicht bezahlt. Werde dem Ganzen nachgehen.

Die Fotos des guten Stückes stimmen mit dem vom Tschibo-Helm überein. Die Fotos des Giro Fuse auf www.skihelm.de schauen doch ein wenig anders aus.

Mal schauen wie ich da raus komme und ob ich dem Anbieter zumindest ein Keyword Spamming anhänge.

Mike

Beitrag von Mike » 25.11.2005 17:03

oenologe78 hat geschrieben:Mal schauen wie ich da raus komme und ob ich dem Anbieter zumindest ein Keyword Spamming anhänge.
Was machst Du Dir sorgen? Geh einfach zur nächsten Polizeidienststelle und zeig den Verkäufer an. Das ist doch ein ganz klarer Betrugsfall.

Weiterhin, wie ich oben schon kurz erwähnte, dürfte der gewerbliche Verkauf von Waren ohne MwSt-Errichtung die Steuerbehörden auch recht interessieren . Erwähne einfach auf der Polizeistelle, dass der Händler viele Artikel (alle als neu deklariert) bei Ebay verkauft, aber als Privatmann auftritt.

Sorgen braucht sich eigentlich nur der Verkäufer machen. Du sicherlich nicht.

Wenn Du Dir viel Mühe machen willst, dann kannste die Anzeige auch zusammen mit einigen der anderen Käufer machen. Wiegt dann sicherlich noch etwas schwerer.

Grüsse

Mike

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Beitrag von oenologe78 » 25.11.2005 17:13

Ich mach mir sowieso keine Sorgen, ich hab nur den Käufer , mit dem ich Emailverkehr hatte zitiert. Ich hab ihm auch geraten den Verkäufer anzuzeigen.

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mifi
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Beitrag von mifi » 25.11.2005 19:59

na dann hat sich dat ja doch gelohnt, den link mal reinzusetzen. find ich echt gut von euch dass ihr da direkt so nett helft, respekt!!!
hab auch noch keine antwort vom verkäufer bekommen, aber dem käufer direkt bescheid zu sagen ist eh viel effektiver...

@oenologe78: hörte sich wirklich so an, als hättest du auch einen gekauft, wäre mal interessant zu erfahren was da rauskommt...kannste den verkäufer ja mal bitten hier nen kurzen text reinzutippen, nicht aus sensationslust, sondern um mal zu erfahren, wie man da bei ebay wieder rauskommt.

wieder bestätigt: cooles forum :zs:
mifi

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Beitrag von oenologe78 » 26.11.2005 07:19

Ich hab den Verkäufer gebeten, mich zu informieren, was dabei rauskommt.
Außerdem hab ich noch andere Steigerer informiert.

pcs
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Beitrag von pcs » 26.11.2005 18:36

Mike hat geschrieben: Weiterhin, wie ich oben schon kurz erwähnte, dürfte der gewerbliche Verkauf von Waren ohne MwSt-Errichtung die Steuerbehörden auch recht interessieren .
So einfach ist es (leider) nicht. Solange er keine Rechnung mit MWSt ausstellt, braucht er auch keine abzuführen - kann dann aber auch keine Vorsteuer (z.B. für den Wareneinkauf) geltend machen. Das machen viele Kleingewerbetreibende so.

Und wenn er den Gewinn aus dem Verkauf in seiner Einkommen-Steurererklärung ordenlich angibt (wenn er die Freigrenzen für solche Verkaufserlöse überschreitet), ist das Finanzamt zufrieden. Die Nicht-Anmeldung eines Gewerbes wäre in diesem Falle nur eine geringfügige Ordungswidrigkeit. Aber selbst wenn er z.B. 10 oder 20 Helme verkauft, ist daraus noch keine "gewerbsmäßige" Betätigung abzuleiten. da muss er schon regelmäßig handeln, mit Gewinnerzielungsabsicht.

Schwerwiegender ist da schon das Anbieten von Produkten, die fälschlich als Markenprodukte ausgegeben werden. Da könnte Betrug und einiges anderes drohen. Abgesehen vom Schadenersatz, den z.B. der (wirkliche) Hersteller fordern könnte.

Aber leider werden bei unseren Behörden die Prioritäten derzeit ganz anderes gesetzt, deshalb ist die Chance solcher Leute, ungeschoren davonzukommen, recht groß.
Grüße aus dem Taunus

Peter

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