Jetzt ergeben die Aussagen einen Sinn. Du kannst also immer als im Ausland ansässiger "Skilehrer" eine Honorarvereinbarung mit deinen ausländischen Kunden machen, nach Österreich reisen und deine Kunden dort auf den Pisten unterrichten. Dann sind es auch keine "Schwarzskilehrer" im Sinne von Schwarzarbeit, denn sie versteuern im Ausland.extremecarver hat geschrieben:Wurde eh gegen geklagt.
Das Problem hast du aber auch mit Österreichischer Ausbildung! Sprich du bekommst ganz einfach keine Gewerbeschein - ohne den darfst du aber nicht selbständig arbeiten stationär.
Dass nicht jeder für jede Tätigkeit einen Gewerbeschein bekommt, ist auch in anderen Ländern so.
Die österreichische Farce liegt wohl darin, ausländische Skilehrerausbildungen nicht anzuerkennen. Dass man auch mit österreichischer Ausbildung Schwierigkeiten hat, nennt man wohl Filz oder Klüngel.