Anwalt am Hals nach Ebay-Kauf
- Oecher Carver
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Hi!
Als Sohn eines alteingesessenen Dortmunder Anwalts und Notars habe ich es natürlich etwas einfacher...
Wirklich niemanden im (auch entfernteren) Be- / Verwandtenkreis, der sich als Anwalt verdingt und Dir etwas helfen würde?
Wenn ja, dem Gegenanwalt privat zurückschreiben, daß Du den Vorfall so nicht anerkennst, und er bei Aufrechterhaltung der Forderung doch bitte ein Schreiben an
ADRESSE DES ANWALTS
schicken soll, da dieser den Vorgang weiterbearbeitet.
Dadurch sind alle Fristen eingehalten, und falls der Gegner sich tatsächlich meldet, kann "Dein" Anwalt sich ja wirklich einschalten, und erst dann sollte Dich das was kosten...
Seriöse Anwaltskanzleien sollten Dir das auch ohne "Bekanntenbonus" und unentgeltlich nach kurzem Gespräch anbieten.
So leid es mir auch für die "kleinen" Anwälte tut, mein Tip: Zu großen und schon länger existierenden Anwaltskanzleien gehen, und nicht zum Wald- und Wiesenanwalt um die Ecke... Die großen Praxen haben alle heute auch Experten in Richtung Internet / E-Commerce, sind generell über verschiedene Anwälte spezialisiert und können daher Fälle besser bearbeiten...
Gruß,
Arndt
Als Sohn eines alteingesessenen Dortmunder Anwalts und Notars habe ich es natürlich etwas einfacher...
Wirklich niemanden im (auch entfernteren) Be- / Verwandtenkreis, der sich als Anwalt verdingt und Dir etwas helfen würde?
Wenn ja, dem Gegenanwalt privat zurückschreiben, daß Du den Vorfall so nicht anerkennst, und er bei Aufrechterhaltung der Forderung doch bitte ein Schreiben an
ADRESSE DES ANWALTS
schicken soll, da dieser den Vorgang weiterbearbeitet.
Dadurch sind alle Fristen eingehalten, und falls der Gegner sich tatsächlich meldet, kann "Dein" Anwalt sich ja wirklich einschalten, und erst dann sollte Dich das was kosten...
Seriöse Anwaltskanzleien sollten Dir das auch ohne "Bekanntenbonus" und unentgeltlich nach kurzem Gespräch anbieten.
So leid es mir auch für die "kleinen" Anwälte tut, mein Tip: Zu großen und schon länger existierenden Anwaltskanzleien gehen, und nicht zum Wald- und Wiesenanwalt um die Ecke... Die großen Praxen haben alle heute auch Experten in Richtung Internet / E-Commerce, sind generell über verschiedene Anwälte spezialisiert und können daher Fälle besser bearbeiten...
Gruß,
Arndt
EW Firnis 'ist da!'
RTC 28
Tec. Dragon 110/Strolz Innenschuh
RTC 28
Tec. Dragon 110/Strolz Innenschuh
Und damit da jetzt endlich Klarheit herrschen kann:
http://www.123recht.net/article.asp?a=17604
Besonders hervorzuheben erscheint mir hier:
Wie reagiert man nun nach Eingang einer Abmahnung? Der größte Fehler ist die „Vogel–Strauß-Taktik“! Das Ignorieren einer Abmahnung birgt die Gefahr, dass der Abmahnende kurzfristig eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirkt oder Klage einreicht. Damit schnellen die Kosten schlagartig in die Höhe und ehe es sich der Abgemahnte versieht, hat er Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro zu zahlen, ohne überhaupt reagieren zu können.
Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens wird dem Abgemahnten typischerweise mit der Abmahnung die Gelegenheit gegeben, die Sache durch Abgabe einer (vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, der Übernahme angefallener Abmahnkosten sowie dem Abstellen des Rechtsverstoßes aus der Welt zu schaffen. Innerhalb der gesetzten Frist heißt es schnell handeln und ggf. rechtlichen Rat einzuholen.
und im Weiteren ...
Oft ist der Vorwurf des Abmahnenden aber ungerechtfertigt und lässt sich rechtlich nicht aufrecht halten. Einige Abmahnungen sind sogar völlig rechtsmissbräuchlich und dienen nur der Erzielung von hohen Einnahmen. Bei der Beurteilung ist es allerdings dringend zu empfehlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, der neben der Rechtslage auch gleich die vorformulierte Unterlassungserklärung und die geltend gemachten Kosten auf ihre Rechtmäßigkeit prüft. Denn wer sich weigert, auf eine zu Recht erfolgte Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und es auf einen Prozess ankommen lässt, muss damit rechnen, bei einem Unterliegen erheblich höhere Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen
Im Kontext zu OecherCarvers bisherigem (hier beschriebenem) Vorgehen:
... und... und hab die Bewertungen auf seine Bitte hin zurückgenommen.
@OecherCarverHab der Kanzlei nen netten Brief geschickt, dass sie die Sache mal schön kostenlos abhaken sollen, und Ebay angemailt. Zudem die Kanzlei angerufen, aber der Bearbeiter ist wohl in Urlaub ...
Würde mich aber trotzdem interessieren, wie die Sache weitergeht!
- Oecher Carver
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Ich glaube du hast das nicht ganz verstanden.Zitat:
... und hab die Bewertungen auf seine Bitte hin zurückgenommen.
... und
Die Bewertungen habe ich am 6.02.2007 zurückgenommen. Das Schreiben das Anwalts, dass ich die Bewertungen zurücknehmen soll, stammt vom 15.02.2007.
Zu diesem Zeitpunkt war die Rücknahme der Bewertungen gar nicht mehr möglich. Daher greift das Schreiben m.E. ins Leere.
Ich kann ja auch von niemandem 30 Euro Mahngebühren verlangen, wenn er schon längst bezahlt hat und die Mahnung hinfällig ist ...
Von daher denke ich, dass "und" nicht ganz zutreffend ist ...
Ich hab nochmal per Einschreiben reagiert, den Auftraggeber angeschrieben und es mal mit "Gegendruck" versucht ... mal sehen was alles passiert.
Also soweit ich es beurteilen kann, werden die Anwaltskosten vom Streitwert festgesetzt und das ist eh schon erfolgt. Von daher sollte sich in der Hinsicht nichts mehr tun denke ich ... Gerichtskosten würden natürlich dazukommenerheblich höhere Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen
Oecher Carver
- 14.-15.04.2012: St. Anton (Arlberg) -
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Hi,
der selbe Stress hatte ich mit der Firma Mandr*ps(die haben die Verkaufsrechte von Audioba*n Produkte).
Ich habe mir 2 Verstärker aus USA bestellt und wollte eine dann in Ebay verkaufen... Die haben 7000 und noch was EU von mir erlangt... Ich hatte Glueck und konnte der Firma in USA informieren, dass sie es nicht zuschicken!
Und das von eine "anstendige" Firma!!!
Seit dem habe ich nichts mehr von der Firma Audiobahn gekauft oder weiterempfohlen.
der selbe Stress hatte ich mit der Firma Mandr*ps(die haben die Verkaufsrechte von Audioba*n Produkte).
Ich habe mir 2 Verstärker aus USA bestellt und wollte eine dann in Ebay verkaufen... Die haben 7000 und noch was EU von mir erlangt... Ich hatte Glueck und konnte der Firma in USA informieren, dass sie es nicht zuschicken!
Und das von eine "anstendige" Firma!!!
Seit dem habe ich nichts mehr von der Firma Audiobahn gekauft oder weiterempfohlen.
- Oecher Carver
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AKTUELLER SACHSTAND !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo,
da ihr so fleißig Tipps geschrieben habt, wollte ich euch nur kurz darüber informieren, dass ich heute 2x mit dem neuen Inhaber der Gesellschaft telefoniert habe.
Er möchte aber erstmal mit seinem Anwalt sprechen, der in Urlaub ist, ob sie die Sache aus der Welt schaffen oder weiterhin auf ihre "Forderungen" bestehen ...
Er hatte wohl ein Problem damit, dass zwar die Bewertung bei Ebay als zurückgenommen gekennzeichnet wurde, aber dennoch nachlesbar ist. Auch wenn ich ihm gesagt habe, dass sich kein Verkäufer diese Bewertung von vor einem Monat durchlesen würde, wenn er ca. 3000 Bewertungen hat ...
Hab jetzt mal bei Ebay angefragt, ob sie die Bewertungen nicht komplett löschen können.
Zudem wollte er, dass der Name seiner Mutter (Vorinhaberin) nicht negativ bewertet wird...
Ob sich die Mutter aber freut, wenn sie vor Gericht aussagen muss, hat er wohl nicht bedacht ... *denk ...
Naja, er will sich melden, nachdem er mit seinem Anwalt gesprochen hat.
Hallo,
da ihr so fleißig Tipps geschrieben habt, wollte ich euch nur kurz darüber informieren, dass ich heute 2x mit dem neuen Inhaber der Gesellschaft telefoniert habe.
Er möchte aber erstmal mit seinem Anwalt sprechen, der in Urlaub ist, ob sie die Sache aus der Welt schaffen oder weiterhin auf ihre "Forderungen" bestehen ...
Er hatte wohl ein Problem damit, dass zwar die Bewertung bei Ebay als zurückgenommen gekennzeichnet wurde, aber dennoch nachlesbar ist. Auch wenn ich ihm gesagt habe, dass sich kein Verkäufer diese Bewertung von vor einem Monat durchlesen würde, wenn er ca. 3000 Bewertungen hat ...
Hab jetzt mal bei Ebay angefragt, ob sie die Bewertungen nicht komplett löschen können.
Zudem wollte er, dass der Name seiner Mutter (Vorinhaberin) nicht negativ bewertet wird...
Ob sich die Mutter aber freut, wenn sie vor Gericht aussagen muss, hat er wohl nicht bedacht ... *denk ...
Naja, er will sich melden, nachdem er mit seinem Anwalt gesprochen hat.
Oecher Carver
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Na das sind ja seltsame Konstellationen; erst die Mutter, jetzt er, was dann? .. die Oma? Das spricht ja nicht für eine seriöse, konstante Geschäftsführung.Oecher Carver hat geschrieben: Zudem wollte er, dass der Name seiner Mutter (Vorinhaberin) nicht negativ bewertet wird...
Was sagt denn ebay zu diesem seltsamen (Vertuschungs-)Verhalten?
Uwe
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