Anwalt am Hals nach Ebay-Kauf

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carlgustav_1
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Beitrag von carlgustav_1 » 16.02.2007 14:40

Guido hat geschrieben:Und was lernen wir daraus: Eien Rechtschutzversicherung sollte ein jeder haben.

Das meine ich wirklich ernst. Das kostet 20 Euro im Monat und man bekommst keine Kopfschmerzen, wenn dir sowas mal ins Haus flattert.

Ansosnten stimme ich der Frau Jinn :D zu... einfach in den Müll damit. Das ist altmodischer Spam (weil noch Post :-D )
mit in den müll wär ich vorsichtig, wenn fristen verstreichen setzt sich möglicherweise die deutsche justizmaschinerie automatisch und unaufhaltsam in gang, und dann steigen zumindest die auflaufenden verfahrenskosten, die irgendwer hinterher halt doch bezahlen muss.

google mal "auf abmahnung reagieren" oder sowas.

im zweifelsfall zum anwalt deines vertrauens damit, zwecks gegenschlag.

gruß martin
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WolliHood
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Beitrag von WolliHood » 16.02.2007 14:42

Hi Oecher Carver,

sammel die Unterlagen zusammen und geh damit zur Kripo. Frag einfach mal dumm nach. Das könnte helfen.


Gruss, WolliHood

Jinn

Beitrag von Jinn » 16.02.2007 14:46

Und was lernen wir daraus: Eien Rechtschutzversicherung sollte ein jeder haben.

Das meine ich wirklich ernst. Das kostet 20 Euro im Monat und man bekommst keine Kopfschmerzen, wenn dir sowas mal ins Haus flattert.
Eine Rechtsschutzversicherung würde in so einem Fall nur für eines gut sein: Dass OecherCarver dort anrufen, und sich von dem "Sachbearbeiter" kostenlos beraten lassen könnte. (Was er auch bei jedem seriösen Anwalt auf Anruf hin erhält :wink: ) Tätig werden würde aber die RV nicht, auch nicht finanziell einspringen: Weil, wo's nix zu klagen gibt, da gibts auch nix zu zahlen. :D :D
Guck mal Oecher: Wenn der "so unglaublich geschädigte Ebay Verkäufer" und sein WaldundWiesenanwalt vor Gericht ziehen, also zuerst einmal eine gerichtlich erwirkte Unterlassungserklärung von Dir einfordern, dann müssen sie diese begründen. Und mit was tun sie das? :D :D :evil: Genau - mit dem ja ganz offensichtlich so unglaublich guten Ruf dieses Verkäufers. Auf deiner Seite hättest Du also rund 99 Zeugen (negative Ebayauskunft). Was glaubst Du, was der Richter denen pusten würde, dem Herrn Verkäufer und seinem Anwalt? :roll:
Vergiß den Mist, Oecher, der ist nicht das Papier wert, auf dem er steht. Selbst dann, wenn es die beiden auf die Spitze treiben würden, dann gehst Du zu einem Anwalt und angesichts der Sachlage würde der garantiert sein Geld vom Gegner erhalten und nicht von Dir. :lol:

Ach - und Herr Pastor: Red' mal gleich mit Uwe, dass der Hut schön groß wird, welcher zum Sammeln rumgereicht werden muss! :D :D :D :lol: :lol:

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Oecher Carver
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Beitrag von Oecher Carver » 16.02.2007 14:48

sammel die Unterlagen zusammen
Würde ich gerne ... aber da ich dachte, die Sache hat sich mit der Rücknahme meiner Bewertungen erledigt, habe ich alles wieder gelöscht ...

Hab aber Ebay angeschrieben, ob die Unterlagen bereitstellen können ...
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Jinn

Beitrag von Jinn » 16.02.2007 14:50

auf abmahnung reagieren"
Na dann pass bloss auf Martin, und überweis' schön die Summe, die ich Dir per Mail gleich mitteilen werde. Nicht dass sich das was "automatisiert". :lol: :lol: Allein schon, weil Du mir hier widersprichst und meinen Ruf damit schädigst habe ich ... och sagen wir mal ... 10.000 Euro Verlust gemacht. 10% = 1.000 Euro.
Und schön die Fristen einhalten, gelle :D :D :D (vor Märzurlaub bitte!)

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Oecher Carver
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Beitrag von Oecher Carver » 16.02.2007 14:57

Aber ist ist schon schlimm, dass Jeder wegen so Bagatell-Sachen zum Anwalt läuft ...

Jedenfalls muss man heutzutage echt aufpassen, was man sagt/schreibt ...
meinen Titel "Anwalt am Hals WEGEN Ebay" kann Ebay nun wieder anfechten, weil sie ja nicht dafür können ...

Daher hab ich den Titel mal geändert ... man weiß ja nie :o
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Jinn

Beitrag von Jinn » 16.02.2007 15:01

Nur mal auf die Schnelle:
http://www.rettet-das-internet.de/inter ... roemer.htm

hat zwar direkt nichts mit deiner Sache zu tun, aber rein rechtlich beinhaltet es denselben act.

Prüfen Sie zuallererst, ob eine Abmahnung überhaupt berechtigt ist.
Dies beinhaltet auch den wahren Sachverhalt, also den Vorgang bei Ebay. Und demzufolge kann deine Ebaybewertung nur negativ ausfallen. Ich an deiner Stelle würde es wirklich Ebay überlassen, was sie mit einem Verkäufer machen, der deren Bewertungssystem zu unterminieren versucht. So wie die manchmal drauf sind, schmeißen die den einfach raus.
meinen Titel "Anwalt am Hals WEGEN Ebay" kann Ebay nun wieder anfechten, weil sie ja nicht dafür können ...
Du bist zu gut für diese Welt :lol: ... ich glaub' wir sollten mal gemeinsam Skifahren gehen, da ist noch alles so weit in Ordnung :D :D :D und wir vergessen solchen Alltagskram. :P
Zuletzt geändert von Jinn am 16.02.2007 15:07, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Oecher Carver » 16.02.2007 15:05

Danke, finde ich dennoch sehr interessant ...

Ach ja: Bei zig Internetseiten kann man Bewertungen abgeben (Ciao.de wenn die Kaffeemaschine einem nicht gefällt oder Hotelcheck.net oder so wenn das Hotel mies war) ... da würden ja alle Meinungsschreiber vor ner Schadensersatzklage stehen ...

Bin dennoch froh, dass ich das Hotel in Playa de Palma, das ich nicht weiterempfehlen kann, mangels Lust und Zeit nicht bewertet habe ... :-)
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Beitrag von carlgustav_1 » 16.02.2007 15:09

http://www.123recht.net/article.asp?a=14410

bin kein jurist, komplett ignorieren kann aber definitiv auch nach hinten losgehen.

jinn, mit dir kommuniziere ich ja eh nur über anwalt :wink:

martin

ps, zitat aus dem von jinn angegebenen link oben: "Strömer: Wie von mir schon erläutert, lohnt es sich fast immer, bei Abmahnungen zum Anwalt zu gehen. " -> nichts weiter habe ich auch gesagt.
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Beitrag von OhneStöckeFahrer » 16.02.2007 15:15

@OC - ich würde an deiner Stelle mal im ebay Forum nachlesen oder besser einen eigenen Beitrag schreiben.
Dort tauchen solche Problem halt ständig auf und es gibt dort versierte User, die solche Fälle schon zig mal durchgemacht und erlebt haben.

Möglicherweise musst du wirklich reagieren - das deutsche Recht ist da schon manchmal merkwürdig.

Rein vom Gefühl her, hast du nichts unrechtes getan - sprich deine rote war zum betreffenden Zeitpunkt absolut gerechtfertigt.
Daraus kann dir keiner einen Strick drehen.
Du hast sie ja sogar zurückgenommen, nachdem alles geklärt war.
Diese Sachen kannst du doch sicher durch deine Emails und durch das Datum der Bewertungen belegen.
Somit hat er doch gar nichts in der Hand.

Ich glaube auch nicht, dass eine rote Bewertung bei ebay für Schadenersatzklagen ausreicht - vorallem nicht wenn man wie du den Emailverkehr hat.

Aber wie gesagt - um sicher zu gehen - geh mal ins ebay Forum - z.B. Bewertungsforum - da findest du gute Ansprechpartner!

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