rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
maduschek
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rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von maduschek » 13.12.2010 00:02

Hallo,

zum Jahreswechsel will ich mit ein paar Bekannten, also einer kleinen Gruppe von 5 Personen nach Frankreich in den Skiurlaub fahren. Da mein Vater im Besitz mehrerer Skier ist, bietet es sich an diese an meine Bekannten zu verleihen. Da sie diese Skier noch nie gefahren sind, muss natürlich die Bindung für die jeweilige Person ordnungsgemäß eingestellt werden. Da dies für mein Vater ca. 15 Jahre lang der Berufsgegenstand war ist das im Grunde genommen ja kein Problem. Für mich ergibt sich jedoch die Frage aus der rechtlichen Sicht:

Sollte - ich will es nicht hoffen - irgendjemand während des Skifahrens bspw. eine ernstere Knieverletzung erleiden, könnte ja unter Umständen die Frage aufkommen ob mein Vater diese Skier korrekt eingestellt hat. Im wahrscheinlich üblicheren Fall wird ja die Bindung in einem Fachgeschäft (in welchem mein Vater zuvor gearbeitet hatte) die Bindung korrekt für die Person eingestellt und die Haftung übernimmt dann das Unternehmen. Wie sieht das ganze bei einer Leihe von Privat aus? Ich meine auch wenn die Bindung korrekt eingestellt sein sollte, ist es ja nicht ausgeschlossen dass man sich eine Knieverletzung zuzieht.

Was meint ihr? Mach ich mir zu viele Gedanken? Sollte ich die Bekannten darauf hinweisen dass sie sich in einem Fachgeschäft nochmal die Skier einstellen lassen sollen? Oder soll ich einfach "auf eigenes Risiko" verweisen?

vielen Dank schon mal
und schöne Grüße
maduschek

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M.H.
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von M.H. » 13.12.2010 09:51

Ich kann nicht beurteilen ob dich deine Bekannten verklagen würden, wenn sie sich verletzen (das scheinst Du ja zu befürchten). Falls ja erübrigt sich dieses Thema meiner Meinung nach, dann schick sie lieber zu einem Sportgeschäft zum einstellen.
maduschek hat geschrieben:Ich meine auch wenn die Bindung korrekt eingestellt sein sollte, ist es ja nicht ausgeschlossen dass man sich eine Knieverletzung zuzieht.
Ohne Testgerät und ausgedrucktem Testprotokoll für die Kombination Schuh und Bindung wirst du wohl kaum nachweisen können, daß die Bindung korrekt eingestellt war (Z-Werte auf dem Bindungsdisplay können etwas von der Wirklichkeit abweichen und in Verbindung mit einem Skischuh der abgenudelte Backen hat oder einen "unüblichen" Reibwert kann sich nochmal eine Abweichung ergeben).

Was siehst du hier als korrekt an?
(Anm.: Für den Eigengebrauch stell ich mir auch selber nach Z-Wert Tabelle ein und korrigiere evtl. nach wenn ich das Gefühl habe, daß zu wenig leicht oder zu leicht ausgelöst wird. Das ist aber mein persönliches Risiko).
maduschek hat geschrieben:Was meint ihr? Mach ich mir zu viele Gedanken? Sollte ich die Bekannten darauf hinweisen dass sie sich in einem Fachgeschäft nochmal die Skier einstellen lassen sollen?
Es schadet nie vorher über eventuelle Konsequenzen nachzudenken.

Wie gesagt, wenn Du Dir nicht sicher sein kannst, daß es hier zu keinen juristischen Nachwehen kommen kann, macht es für mich keinen Sinn hier diese Dienstleistung aus Freundschaft anzubieten.
Wenn du jemandem Skier borgst (und er sich somit die Leihgebühr schon erspart) ist es zumutbar es ihm aufzuerlegen die Bindung fachgerecht auf sich einstellen zu lassen.
den Schnee auf dem wir alle talwärts fahren
kennt heute jedes Kind

skifossil
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von skifossil » 13.12.2010 09:52

Rechtsberatung kann und darf dir in einem Forum niemand geben.

Nur ein Unternehmen haftet eben gerade nicht, wenn die Bindung korrekt auf eine Person eingestellt wurde. Das Unternehmen haftet, wenn ein Angestellter bei der Bindungseinstellung Unsinn macht.

Zwischen zwei "dummen und unerfahrenen" Privatleuten kann viel passieren - ob sich dein Vater mit seinem Hintergrund auf diesen Status zurück ziehen kann, ist eine andere Sache.

PK
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von PK » 13.12.2010 10:09

maduschek hat geschrieben:[...] Da dies für mein Vater ca. 15 Jahre lang der Berufsgegenstand war ist das im Grunde genommen ja kein Problem.
Eben schon. Ohne entsprechende Aparaturen kann Er ja auch nur anhand der Bindungs-Skala einstellen. Und die kann ja -wie wir alle wissen- auch durchaus mal was falsches anzeigen...
Für mich ergibt sich jedoch die Frage aus der rechtlichen Sicht:
Wie schon von meinen Vorrednern gesagt: Erstens sollte sich diese Frage "unter Freunden" garnicht stellen. Zweitens sollte es selbstverständlich sein, dass diese "Freunde" Deinem Vater diese Verantwortung garnicht auferlegen und ... sich die Bindung zb. bei einem ortsansässigen Service einstellen lassen. Ich verleihe auch ab und an meinen 1,20m TwinTip an Bekannte. Aber immer mit dem Hinweis: "Lass sie Dir vor Ort auf Dich einstellen". Und das klappt jedesmal problemlos.

Zur rechtlichen Seite.
Wäre mal interessant nach Präzedenzfällen zu recherchieren worin wirklich ein Ski-Service wegen einer "Bindungs-Falscheinstellung" verurteilt wurde. Denke nämlich, dass das sehr schwer oder garnicht möglich sein wird, einen Service für Verletzungen wegen einer "nicht öffnenden" Bindung zur Veranwortung zu ziehen. Ausser die Bindung wurde fahrlässig falsch justiert. Zum Beispiel Z-Wert 10, anstatt keinem korrekt errechneten Wert von 6.

Egal wie: Dadurch das es keine einheitlich verbindliche Richtlinie (zb. Tibiakopfmessung vs. "Alters- Gewichts- und Könnenstabelle") zum Einstellen der Bindung gibt, wird so ein Prozess mit Sicherheit zu einer reinen Gutachterschlacht ausarten...
Servus aus Bayern!
Peter.

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Poldy » 13.12.2010 10:29

Lass die Freunde die Bindung selbst einstellen ( lassen ). Die von Dir gestellte Haftungsfrage ist nämlich juristisch nicht pauschal bzw. allgemeingültig zu beantworden.

Der Aspekt, ob bzw. dass unter Freunden überhaupt nach einem Unfall nichts verlangt wird, ist im übrigen ohne Belang, da der Krankenversicherer des Verunfallten sicher nicht mit Dir oder Deinem Vater befreundet ist.

Gruss Poldy

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ImpCaligula » 13.12.2010 10:38

Bei Geld und Gesundheit hört die Freundschaft auf. Es gab schon 30 jährige Freundschaften, die sind an so etwas zerbrochen. Ich würde zudem meine Hand nicht ins Feuer legen, dass der langjährige Kumpel mich doch nicht belangt. Spätestens bei - Gott bewahre - schweren Verletzungen und entstehenden Kosten. Und wenn es nicht der Kumpel ist - eines ist sicher - die Krankenkasse und Co holen sich das Geld aber ganz sicher...

Jetzt könnte man ja mit Haftungsauschluss etc kommen - aber denke das Ganze ist eine juristische Grauzone. Es ist alles so lange ok - so lange eben nichts passiert. Und selbst dann - Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Dinge. Wenn nachher ein Richter anders entscheidet?

Mir wären das zu viele Risiken...
Streut Kaviar unters Volk, damit der Pöbel ausrutscht... !

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Teppichmann » 13.12.2010 10:51

Hallo

Ich würde auch dazu tendieren die Ski von jedem einzeln im Skigebiet einstellen zu lassen. Mach ich auch so, wenn ich mal nen Ski verleihe. Ist man meiner Meinung nach mit auf der sicheren Seite im Vergleich zum selbst einstellen. Zumal bei der Einstellung mit dem Gerät im Skiservice ja auch die tatsächliche Kraft die zum Auslösen mit dem entsprechenden Schuh ermittelt und eingestellt wird. Ich selbst stell meine Bindungen auch nach Tabelle ein und nach Gefühl aber bei anderen Leuten wäre mir das auch zu riskant wenn dann wirklich mal was passiert :)

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von TOM_NRW » 13.12.2010 10:55

Hi Maduschek!

Vielleicht könnt ihr einen guten Kompromiss gehen. Dein Vater stellt die Bindungen ein und jedem wird zusätzlich gesagt, dass er die Ski vor Ort noch einstellen lassen muss. Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du Dir auch einen 3 Zeiler von jedme unterschreiben lassen, dass die Bindung noch vor Ort eingestellt werden muss. Dann kann jeder am Ende selber entscheiden, ob er den Weg zum Sportgeschäft geht bzw. die Kosten scheut oder nicht.

So würde ich es machen.

Gruss Thomas

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Poldy » 13.12.2010 11:07

Die Sache mit dem Dreizeiler ist mehr oder weniger sinnlos, vergl. zweiter Absatz meines letzten Beitrags. Das Schadenspositionen , auf welche ( unter Umständen !!!) wirksam verzichtet werden kann , fallen in der Regel im Vergleich zu den Behandlungskosten, Entgeltfortzahlung pp. fast nicht ins Gewicht. Diese Teile des Schadens stehen aber weitgehend nicht in der Disposition des Verunfallten.
also liebe Kinder : nicht nachmachen !
Gruss Poldy

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von circler » 13.12.2010 11:40

Gruß Michael

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