Skitotalschaden

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plateaucarver
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Re: Skitotalschaden

Beitrag von plateaucarver » 11.02.2013 11:12

Zu unfreundlichem Auftreten oder Anwaltsgehabe hat hier auch niemand geraten - es ist nur sehr, sehr oft so, dass die Händler entweder selber nicht wissen, welche Rechte der Kunde hat oder bewusst versuchen, ihren Pflichten auszuweichen.

Daher: vorher informieren!

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TOM_NRW
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Re: Skitotalschaden

Beitrag von TOM_NRW » 11.02.2013 11:26

Das habe ich auch nicht geschrieben. Habe nur geraten nicht mit juristischem Halbwissen aus einem Forum auf den Händler zuzugehen. Das ganze geht nämlich sehr oft nach hinten los.

Bei einem Schaden an einem Sportgerät das vorher in Nutzung war, dürfte die Beweislast hinsichtlich Materialschäden sehr schwer sein.

Normalerweise sind Sporthändler recht kooperativ und helfen dem Kunden gegenüber dem Hersteller (auch weil sie ansonsten ggf. selber für den Schaden aufkommen müssen). Sie wollen dem Kunden ja auch einen neuen Ski verkaufen. Ohne Einschicken zum Hersteller wird es aber wohl eher keine Erstattung geben.

Lg Thomas

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plateaucarver
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Re: Skitotalschaden

Beitrag von plateaucarver » 11.02.2013 12:42

TOM_NRW hat geschrieben:Bei einem Schaden an einem Sportgerät das vorher in Nutzung war, dürfte die Beweislast hinsichtlich Materialschäden sehr schwer sein.
Darum liegt beim Verbrauchsgüterkauf ja die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Händler. (§ 476 BGB)
TOM_NRW hat geschrieben:Normalerweise sind Sporthändler recht kooperativ und helfen dem Kunden gegenüber dem Hersteller (auch weil sie ansonsten ggf. selber für den Schaden aufkommen müssen). Sie wollen dem Kunden ja auch einen neuen Ski verkaufen. Ohne Einschicken zum Hersteller wird es aber wohl eher keine Erstattung geben.
Genau das ist der bereits erwähnte Irrtum: Vertragspartner und Gewährleistungsgeber ist der Händler, nicht der Hersteller. Ein Händler muss nicht dem Kunden gegenüber dem Hersteller "helfen", sondern seine eigenen Pflichten aus der Gewährleistung zu erfüllen. Inwieweit der Hersteller dann dem Händler bei der Reparatur helfen oder ihm den defekten Ski ersetzen muss (§ 478 BGB), kann dem Kunden erstmal egal sein.

Als Käufer hat man grundsätzlich das Recht, zwischen Nachbesserung (Reperatur) und Nachlieferung (mangelfreie Ware als Ersatz) zu wählen - man muss sich also nicht mit dem beliebten "das müssen wir erst einschicken" abspeisen lassen! Eine Reparatur scheidet in diesem Fall aber offensichtlich aus - also gibt es einen Ersatzski. Wenn der nicht mehr zu beschaffen ist: Rücktritt, also Geld zurück.

Eine Nutzungsentschädigung darf für eine mangelhafte Sache übrigens nicht verlangt werden.

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TOM_NRW
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Re: Skitotalschaden

Beitrag von TOM_NRW » 11.02.2013 14:37

@Ekki: Vielleicht mal gelesen, was ich geschrieben habe? Sorry, aber viel Lebenserfahrung hast Du wohl eher nicht. Viel Spass im Leben, wenn Du immer direkt mit Paragraphen um Dich wirfst.

Nochmalig, Du kannst einen Anspruch gegen den Händler haben, aber ihn durchzusetzen kann viel Geld und Zeit kosten, wenn er sich nicht kooperativ verhält. Wenn er die Meinung vertritt der Schaden ist durch eine unsachgemäße Nutzung herbeigeführt wurde und die andere Seite ist der Meinung die Ursache ist ein Produktionsfehler, dann wird es ein langwieriger Streit mit Gutachten etc. In diesem Fall freuen sich nur die Juristen.

Im Klageweg wird sich der Käufer immer auch den Zeitwert bzw. die bisherige Nutzung anrechnen lassen müssen. Bei 16 Nutzungstagen könnte man dann schon auf einem Abzug von 15-20% kommen.


Fakt: Der Ski ist irreparabel beschädigt und Du solltest schnellstmöglich mit dem Händler Kontakt aufnehmen um eine Lösung herbeizuführen. Dieses Lösung wird recht wahrscheinlich so aussehen, dass der Händler Dir einen neuen Ski (ggf. mit kleinem Aufpreis) anbieten wird und diesen neuen Ski mit dem Hersteller abrechnet.

Gruß Thomas

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Re: Skitotalschaden

Beitrag von plateaucarver » 11.02.2013 15:02

Das Problem mit der "Lebenserfahrung" ist, dass man damit argumentiert, selbst wenn sich die Rechtslage geändert hat. Gerade was Nutzung bzw. Zeitwert einer mangelhaften Sache angeht, ist das eben nicht mehr so wie früher:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... er=0217/08

Ob man das dem Händler gleich von vornherein auf die Nase binden muss, dass und wie gut man sich auskennt, ist wieder eine andere Frage.

Aber falsche Informationen hier zu verbreiten (Hersteller statt Händler, Nutzungsentschädigung für mangelbehaftete Sache) finde ich nicht hilfreich.

Dass man bei unterschiedlichen Ansichten notfalls den Rechtsweg beschreiten muss, hat nichts damit zu tun, welche Rechte man hat. Klar kann man argumentieren, Konflikte lieber zu vermeiden und sich beschei#en zu lassen weil's bequemer ist als sich überhaupt erst einmal über seine Rechte zu informieren - aber wenn alle diesem Rat gefolgt wären, würden wir heute noch 12 Stunden am Tag sechs Tage die Woche arbeiten und das für 500 Euro und hätte weder Zeit noch Geld zum Skifahren.

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Re: Skitotalschaden

Beitrag von TOM_NRW » 11.02.2013 17:01

Klar dann viel Spass im weiteren Leben. Du gehoerst auch zu der Gattung die sich erst mit juristischem Wikipedia-Wissen aufblasen und dann hinterher beim Rechtsanwalt sitzen und jammern, da sie nicht zum Ergebnis gekommen sind, welches sie wollten.

Bleib doch endlich mal auf dem Teppich!

PS: Ich bin kein Jurist. Als GF eines Dienstleistungsunternehmens mit ca. 60 Mio Euro Bilanzsumme, kann ich Dir versichern, dass ich mich oefter mit juristischen Themen auseinandersetzen muss (nicht will). In Deutschland sieht es doch fast immer so aus, dass man ruhig einen Anspruch haben kann, deren Durchsetzung steht aber auf einem ganz anderen Blatt. Der Klageweg endet allzuoft in einem Vergleich, da der Richter dann kein Urteil schreiben muss.

Also nochmalig: Locker und freundlich mit dem Haendler sprechen und gemeinsam eine Loesung finden. So kriegt man die Kuh am besten vom Eis.

tom_nrw

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Re: Skitotalschaden

Beitrag von PK » 12.02.2013 09:17

Cool down ihr Beiden! :roll:

Im Grunde habt Ihr Beide Recht.
Es bringt nichts wenn man nun in den Laden stürmt, dem Händler die Ski auf den Tisch knallt und ihm ein Anwaltsschreiben vor die Nase hält. Genauso wenig bringt es, wenn man ohne entsprechendes Wissen um die gültige Rechtslage ich eine solche Verhandlung geht.

Also:
Zuerst über die Rechtslage informieren. Dann zum Händler gehen, den Fall schildern und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung suchen.

So wie ich den Schaden anhand des Fotos mittlerweile beurteile, kann das nur ein Materialschaden sein, der durch normale Nutzung nie so entstanden sein kann. Ein fachkundiger Händler wird das erkennen und wird (muss) entsprechend handeln.
Servus aus Bayern!
Peter.

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Re: Skitotalschaden

Beitrag von Charleston » 12.02.2013 09:31

Mhh, mir lag es fern einen Streit über die Rechte und Pflichten des Händlers vom Zaun zu brechen, geschweige denn Verhaltensanweisungen zu bekommen. Ich bin der Meinung, dass ich selbst ganz gut weiß wie ich mich zu verhalten habe. Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber geht an meiner Frage vorbei.
Charleston hat geschrieben: Habt ihr sowas schonmal gesehen, oder ist euch so etwas schonmal passiert?
Ich wollte legidlich wissen, ob ihr euch erklären könnt, wie der Schaden zustandegekommen ist, da ich beim Fahren keinen Steinschlag gespürt habe und auch genug Schnee lag.
Es könnte ja sein, dass in einer so großen Community wie hier jemand dabei ist, der einen ähnlichen Schaden hatte, denn ich habe soetwas vorher noch nicht gesehen.
TOM_NRW hat geschrieben: Ein Foto von der Belagseite wäre interessant. Wenn sich dort kein tiefer Kratzer findet ist es sehr wahrscheinlich ein Materialfehler...
Die Belagseite sieht einwandfrei aus. Dort ist kein Kratzer zu sehen.

Ich bin mittlerweile (wie auch einige von euch) zu der Meinung gekommen dass es ein Materialfehler ist.
Zuletzt geändert von Charleston am 17.02.2013 12:29, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Skitotalschaden

Beitrag von TOM_NRW » 12.02.2013 10:27

Hi,

freut mich für Dich, dass Du so schnell eine positive Lösung gefunden hast. Einen solchen Schaden habe ich schon einmal gesehen, mann muss jedoch immer genau abklären, ob es nicht doch durch Fremdeinwirkung entstanden sein kann. Wollte Dir auf keinen Fall sagen, wie Du es zu machen hast. Mich nerven nur die ständigen Rechtsberatungen in Foren von Leuten, die keine Juristen sind. Ist z.B. auch bei Motor-Talk.de sehr ärgerlich. Jeder 2. Thread wird so bombardiert.

Zum Thema:
Die meisten Ski werden mit reaktivem Kleber (industrieller PU-Hotmelt) hergestellt. Dieser verbindet die einzelnen Schichten bei hohem Druck und Temperatur. Man spricht umgangssprachlich auch von "backen".

Wenn die Maschine den Kleber nicht vollflächig aufgetragen hat oder eine Schicht bsp. staubig war, haben sich die Schichten an dieser Stelle ggf. nicht ausreichend miteinander verbunden. Dann braucht es zum Beispiel nur einen besonders durchgebogenen Ski oder einen starken Temperaturverkauf (von sehr kalt in den warmen Keller) und die Schichten verlieren die letzte Haftung. Schlussendlich ist es egal, wie der Schaden entstanden ist.

Freue Dich einfach auf die Neuen.

LG Thomas

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Re: Skitotalschaden

Beitrag von plateaucarver » 12.02.2013 10:35

Hi Andi,

freut mich sehr, dass es so schnell und unkompliziert geregelt wurde. Dickes Lob an den Händler - du hast einen guten erwischt. Das sollte eine Empfehlung hier wert sein.

Welcher war es denn?

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