Skilehrerausbildung, nur wo

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LincolnLoop
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Re: Skilehrerausbildung, nur wo

Beitrag von LincolnLoop » 04.12.2009 10:06

Der Daus hat geschrieben:Wenn ich Lincoln richtig verstehe ist eine Ausbildung über den DSLV ganzheitlicher, sinnvoll wohl zuerst Grundstufe und dann darauf aufbauen.
Das "ganzheitlicher" war darauf bezogen, dass beim DSLV von Anfang an das komplette Skispektrum (mit dann dem der Lizenz entsprechenden Niveau) gefragt ist, während es beim DSV an die skitechnische Entwicklung der Zielgruppe angepasst ist. Und "ganzheitlicher" heißt auf der jeweils höchsten Ausbildungsstufe (Staatl. Gepr. vs. DSV-Skilehrer), dass der Weg beim DSLV eine Schneesport-generalistischerer ist.
"Sinnvoll zuerst Grundstufe": Ich bin da skeptisch. Du hast auf den Stufen Grundstufe/Regionalskilehrer beim DSLV je nur 4 Tage Lehrgang, davon je 2 Prüfung. Wenn Du davon ausgehst, dass Du an Prüfungstagen nicht wirklich "lernst", so hast Du bei den zwei Stufen zusammen nur 4 Tage skitechnische und -methodische Entwicklung durchgemacht. Ich habe jetzt diesen Weg nicht an eigener Haut erlebt, stand aber zu Beginn meiner Ausbildung mal vor einer ähnlichen Fragestellung (DSLV vs. DSV) und bin damals - ich habe es dann nicht beim DSLV gemacht, würde aber, wenn ich müsste, es so handhaben - zum Schluss gekommen: Mach einen freiwilligen Vorbereitungslehrgang zum Verbandsskilehrer - wenn Du da grünes Licht bekommst, dann fahr gleich zum Eignungstest und spar die die 2 Einstiegsstufen. Mir war der Sinn von 2 Lizenzstufen (bei nur 4 insgesamt), deren Übersprung erlaubt ist, nie so ganz klar...

P.S.: Habe noch eine "Kompetenzforderungsliste" für die (DSV-)Grundstufe gefunden. Ich glaube, es ist nicht hochoffiziell aber für einen groben Überblick...

Methodische Kernkompetenzen / -aussagen
Der Grundstufen – Übungsleiter ....

muss die Grundmerkmale (Lehrplan Praxis) vor dem Lehrgang kennen (idealerweise deren Begründung)
muss die Lernziele 1-7 vor dem Lehrgang kennen
muss ein Programm für den Weg zum Parallelen Kurvenfahren wissen
muss die Knackpunkte auf dem Weg zum Parallelen Kurvenfahren beim Schüler erkennen und mit Übungen ausgerüstet sein um einen raschen Lernerfolg zu sichern
muss wissen welche Grundmerkmale sind zu welchem Zeitpunkt des Lernens wichtiger als andere. Hieraus ergeben sich Lernfolgen, die den roten Faden bilden.
muss Gestaltungselemente für einen interessanten Unterricht kennen, hierunter fallen Organisationsformen, Verwendung von Hilfsmitteln
muss sich im Gelände orientieren können und die Sicherheit im Skisport vermitteln können

Technische Kernkompetenzen/ -aussagen
Der Grundstufen – Übungsleiter ...

kann eine geführte Kurve in mittelsteilem Gelände bei mittlerem Radius fahren und demonstrieren, mit Erfüllung der Grundmerkmale
kann eine geführte Kurve in mittelsteilem Gelände bei kurzem Radius fahren und demonstrieren, mit Erfüllung der Grundmerkmale
muss die Bewegungsspielräume im Pflug demonstrieren können
muss die Lernziele, mit den aus der Methodik abgeleiteten Übungen zu den Lernzielen demonstrieren können (Mit Erfüllung der Grundmerkmale)
muss sich innerhalb der markierten Piste sicher bewegen können

Soziale Kernkompetenzen
Kritikfähigkeit, Umgangsformen, Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen

Der Grundstufen – Übungsleiter…

muss wertschätzend mit der Gruppe umgehen
kennt die Entwicklungsstadien einer Gruppe – Icebreaker
lernt vor der Gruppe zu stehen und zu reden.

Persönliche Kernkompetenzen
wie Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Eigeninitiative
What do democrats actually want?

Democrats always want a majority.

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Re: Zwischenfrage!

Beitrag von Martina » 04.12.2009 10:52

PK hat geschrieben:Kurze Zwischenfrage, nur aus Neugier:
Wie verhält sich das z.B. bei deutschen Skischulen, die auf österreichischen Pisten unterrichten?

(...)

Kurzum: Deutsche Skischule unterrichtet in Österreich... ist das erlaubt?
Genau das gibt immer wieder Probleme - es gibt immer wieder Klagen von AU Skischulen gegen Deutsche Skischulen, die Fahrten aus DE nach Österreich veranstalten und dort unterrichten.
Soweit ich mich informieren konnte, wäre das von EU Recht her erlaubt, die Österreicher wehren sich aber.

Das Problem ist auch, dass in DE jeder staatl. geprüfte Skilehrer eine Skischule eröffnen kann bzw. muss, wenn er selbständig ist. Somit dürfte er auch in AU unterrichten - er ist ja Inhaber einer Skischule (mit Sammelplatz - allerdings in DE..).
Meine Ausbildung enthält den in österreich sogenannten "Skiführer"-Teil, nutzt mir aber leider nichts.
In der CH dürfen ausländische selbständige Skilehrer unterrichten, wenn sie mit den Gästen anreisen. Sie dürfen keinen Sammelplatz im Ort unterhalten.

Kompliziert, das Ganze...
Es hat dazu geführt, dass ich
in der Schweiz selbständige Skilehrerin bin,
in Deutschland Skischulleiterin (ich habe eine Skischule mit Gewerbeschein!),
in Frankreich angestellte Skilehrerin
und in Österreich gar nicht Skilehrerin.

:roll:

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Re: Skilehrerausbildung, nur wo

Beitrag von Martina » 04.12.2009 11:04

Zur Grundfrage des Threads:

Eine Ausbildung zum Skilehrer (Grundstufe o.ä.) sollte man nur machen, wenn man auch etwas damit anfangen, also unterrichten, will.
Und ja, die pädagogische Freiheit ist auf den unteren Ebenen der Ausbildung nicht sehr gross. Meiner Meinung nach zu recht: Man sollte zuerst mal den Lehrplan und seine Ideen kennenlernen und anwenden, bevor man sein eigenes dazu tut. Vor allem in Prüfungen hat man das zu tun, was gelehrt wurden und aus.
Kein Mensch wird dich aber beim unterrichten total darauf festlegen!

Die Idee "zuerst Kinder zu unterrichten, um zu üben" ist nicht richtig. Skiunterricht besteht aus sehr grossen Teilen aus Kinderunterricht, v.a. an den offiziellen Skischulen. Erwachsenenunterricht ist nicht schwieriger, aber etwas anders.

Falls du bei einem Reiseveranstalter anheuern willst: Gewisse Veranstalter führen eigene "Lehrgänge" durch, nehmen aber mit Handkuss Leute mit der Grundstufe o.ä.
Die Bezahlung ist aber oft mies, die Qualität des "Unterrichts" auch (nicht immer).
Es gibt aber auch Reiseveranstalter, die mit den örtlichen Skischulen zusammenarbeiten und nur Skilehrer von dort einsetzen (in der CH Robinson, Club Med).

Falls du nach Canada gehst: Dort kann jeder den 4 tägigen (?) Level1 Kurs absolvieren, auch Ausländern, man muss keine Anstellung haben (war zumindest vor ein paar Jahren so). Siehe CSIA.
Der Kurs ist sehr normiert, in ganz Canada gleich, gibt aber einen guten, umfassenden Überblick über die dortige Skitechnik und Methodik. "Ordentliche Skifahrer" ohne grundsätzliche Probleme haben gute Chancen, den Kurz zu bestehen.
Der Kurs ist gut und würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dort einen Job zu kriegen. Wie es allerdings mit der Arbeitsbewilligung aussieht, kann ich dir nicht sagen. Für Berufsskilehrer ist es leicht, eine zu kriegen, für alle anderen eher nicht.

Jegliche Ausbildung erhöht die Chance einer Anstellung in jedem Land, eine Garantie gibt es aber nie.
Wir hatten im Engadin ausser Schweizern Italiener, Deutsche, Österreicher, Dänen, Australier, Neuseeländer, einen Schweden,...
Meine Aussagen beziehen sich nur auf die selbständige Tätigkeit, ich könnte mich problemlos an einer österreichischen Skischule bewerben und als Angestellte arbeiten.

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Re: Zwischenfrage!

Beitrag von Moorkuh » 04.12.2009 13:16

PK hat geschrieben:Kurze Zwischenfrage, nur aus Neugier:
KEIN Skilehrer, egal ob aus Österreich, der Schweiz, den USA oder vom Mars kann in Österreich als selbständige Skilehrerin arbeiten.
Wie verhält sich das z.B. bei deutschen Skischulen, die auf österreichischen Pisten unterrichten?
Ich denke, wenn sie nach dem jeweiligen Schischulgesetz (das ist Landessache, dh. von Bundesland zu Bundesland anders geregelt) organisiert sind, kann niemand etwas dagegen einwenden.

Nehmen wir beispielsweise das Tiroler Schischulgesetz; §2a sagt:
Ausflugsverkehr von Schischulen aus anderen Ländern und Staaten
(1) Der Ausflugsverkehr von Schischulen, Schilehrern und Schibegleitern aus einem anderen Land oder Staat ist zulässig, wenn die Dauer des Aufenthaltes jeweils 14 Tage und in einem Kalenderjahr insgesamt 28 Tage nicht übersteigt und wenn die Gäste im betreffenden Land oder Staat aufgenommen wurden.
(voll nachzulesen hier:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10000183 )
Frage deshalb, weil eine Bekannte Skilehrerin ist (keine Ahnung welche Stufe) und mit Ihrer "Klasse" meist nach Scheffau, St. Johann usw. fährt. Sie arbeitet allerdings nicht selbstständig, sondern ist bei einer Münchener Skischule angestellt.

Kurzum: Deutsche Skischule unterrichtet in Österreich... ist das erlaubt?
Kurz beantwortet: Ja, in den allermeisten Fällen ist das erlaubt.
Genaueres kannst du, für zB. Tirol, im Gesetz.

Martin

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Re: Zwischenfrage!

Beitrag von Moorkuh » 04.12.2009 13:26

Martina hat geschrieben:Das Problem ist auch, dass in DE jeder staatl. geprüfte Skilehrer eine Skischule eröffnen kann bzw. muss, wenn er selbständig ist. Somit dürfte er auch in AU unterrichten - er ist ja Inhaber einer Skischule (mit Sammelplatz - allerdings in DE..).
Allerdings nur unter gewissen Auflagen, wies halt im Gesetz steht, zB. darf die Tätigkeit eine gewisse Zeit nicht überschreiten etc.
Meine Ausbildung enthält den in österreich sogenannten "Skiführer"-Teil, nutzt mir aber leider nichts.
Wenn deine Ausbildung tatsächlich als Skiführerin (dh. hier, dass du den staatl. gepr. Diplomskilehrer + Winterteil des Bergführers machen mußt) anerkannt ist, bin ich mir zu 100% sicher, dass du selbständig als Skiführerin hier arbeiten kannst. Das nämlich geht (und es gibt auch Ausländer, die das recht erfolgreich hier machen).
Ich kenne allerdings deine Ausbildung nicht und weiss auch nicht, wies mit der Anerkennung aussieht; i.a. glaub ich aber, dass zB. ein schweizer Bergführer hier genauso als Bergführer gilt, und da Skiführer in Wahrheit (bis auf den Sommerteil) ja dasselbe ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da einen Unterschied gibt (lasse mich aber gerne belehren).

I.A. ist es so, dass (speziell in Tirol) viele Skischulen und deren Besitzer... sagen wir eine zumindest sehr eigenartige Auffassung von freiem Markt, Wettbewerb etc. haben und auch gerne alles versuchen, um noch mehr Geld zu scheffeln.
In der CH dürfen ausländische selbständige Skilehrer unterrichten, wenn sie mit den Gästen anreisen. Sie dürfen keinen Sammelplatz im Ort unterhalten.
In A darf niemand selbständig als Skilehrer arbeiten, weder Ausländer noch Inländer.
in Österreich gar nicht Skilehrerin.
Naja -- mit Schweiz, Frankreich und Deutschland bist du ja eh schon ziemlich ausgelastet ;)

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Re: Zwischenfrage!

Beitrag von Martina » 04.12.2009 15:12

Moorkuh hat geschrieben:I.A. ist es so, dass (speziell in Tirol) viele Skischulen und deren Besitzer... sagen wir eine zumindest sehr eigenartige Auffassung von freiem Markt, Wettbewerb etc. haben und auch gerne alles versuchen, um noch mehr Geld zu scheffeln.
Genau dieses Gefühl habe ich auch...
Und manchmal auch den Eindruck, dass die Angst vor der Konkurrenz haben, weil die Leute dort vor allem am Anfang schneller Fortschritte machen. Das hat für mich aber nur mit den Methoden zu tun, nicht etwa mit den Fähigkeiten der Skilehrern!

Aber es ist auch in der CH nicht so, dass alle die Konkurrenz mit offenen Armen begrüssen.
Bis vor wenigen Jahren durfte es z.B. pro Gemeinde nur eine Skischule geben. Die wenigen selbständigen Skilehrer und anreisenden Gruppen sind ja die wesentlich geringere Konkurrenz als eine weitere Skischule im Ort.
Moorkuh hat geschrieben:Naja -- mit Schweiz, Frankreich und Deutschland bist du ja eh schon ziemlich ausgelastet ;)
Oh, ich beklage mich nicht!
Österreich wär halt nah und ist skifahrerisch interessant.

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Re: Skilehrerausbildung, nur wo

Beitrag von Moorkuh » 04.12.2009 15:35

Aber ist nun deine Ausbildung hier anerkannt als Skiführerin?
Weil in dem Fall dürftest du IMO eigentlich keine Probleme haben.

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Re: Skilehrerausbildung, nur wo

Beitrag von Martina » 04.12.2009 17:51

Es ist deswegen ein Problem, weil die Ausbildung in der CH anders strukturiert ist und auch, weil die CH nicht in der EU ist.
Als Skilehrer in der CH kann man einen Aufbauteil machen, der Skitouren und Variantenfahren enthält. Die darf man dann auch führen, allerdings nicht ganz überall.
Laut meines Informationsstandes dürfen Schweizer Bergführer in AU zwar führen, aber keinen Skiunterricht erteilen -und ausländische Skilehrer mit der "Skiführer"Ausbildung dürfen (bestimmte?) Skitouren durchführen, aber keinen Skiunterricht auf der Piste erteilen. Somit nutzt es mir eh nichts.

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Re: Skilehrerausbildung, nur wo

Beitrag von Moorkuh » 04.12.2009 20:29

Ah, okay.
Bei uns gibts verschiedene Abstufungen und um ehrlich zu sein, blicke ich da selbst nicht 100% durch, aber im Grunde ist es so:
* Anwärter und Landeslehrer (LS1 bzw. LS2) ohne Alpinkurs dürfen nur im organisierten Schneesportraum (dh. im Wesentlichen halt Pisten) Unterricht erteilen bzw. Gruppen führen.
* Landeslehrer mit Alpinkurs dürfen auch "Pistennahe Varianten" fahren bzw. innerhalb eines Skigebietes ohne Aufstieg von der Bergstation eines Liftes zur Talstation eines Liftes Gruppen führen.
* Staatliche Skilehrer dürfen von Bergstationen oder Pisten aus maximal 15 Minuten aufsteigen, dabei aber (glaube ich) keine Grate überschreiten und müßen auch innerhalb des Skigebietes bleiben, dh. zur Talstation eines Liftes führen.
* Skiführer (dh. staatl. Skilehrer mit Skiführerausbildung) dürfen Aufsteigen und Abfahren, wo immer sie wollen, ich bin mir bei mehrtägigen Touren aber nicht sicher.
* Bergführer dürfen alles.

Daneben gibt es noch Skitourenführer und sowas, die, glaube ich, wesentlich weniger strenge Regeln betreffend des Skilehrerns haben, allerdings hab ich davon wirklich keine Ahnung.

Interessanterweise ist es nicht leicht bis nahezu unmöglich dahinterzukommen, was genau wer wann wie eigentlich darf.

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Re: Skilehrerausbildung, nur wo

Beitrag von Martina » 04.12.2009 21:51

Moorkuh hat geschrieben:* Staatliche Skilehrer dürfen von Bergstationen oder Pisten aus maximal 15 Minuten aufsteigen, dabei aber (glaube ich) keine Grate überschreiten und müßen auch innerhalb des Skigebietes bleiben, dh. zur Talstation eines Liftes führen.
Das ist mal eine originelle Regelung... Da sagt man also dem Gast: Die Variante können wir machen - aber nur, wenn du ziemlich fit bist, sonst brauchst du nämlich mehr als 15 min für den Aufstieg!

Bei uns ist geregelt, welche Gebiete Skilehrer mit Gästen befahren dürfen, bzw. welche Touren sie machen dürfen. Das hat dann manchmal zur Folge, dass ich abends mit einer 1:25000 Karte dasitze und anhand der Beschreibungen im Touren- und Varianteninventar mittels lokal gebräuchlichen Flurnamen versuche herauszufinden, wo ich fahren darf und wo nicht... :roll:

Moorkuh hat geschrieben:* Bergführer dürfen alles.
Das klingt ja mal vielversprechend... auf welche Bereiche erstreckt sich das???? :oops:

Moorkuh hat geschrieben:Interessanterweise ist es nicht leicht bis nahezu unmöglich dahinterzukommen, was genau wer wann wie eigentlich darf.
Naja, ist bei uns auch nicht viel besser ... siehe oben...

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