Audioskihelme verboten?

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Willi1957
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Re: Audioskihelme verboten?

Beitrag von Willi1957 » 31.08.2011 11:33

Zum Telefonieren ist ein Audiohelm praktisch. Man telefoniert ja nicht nur beruflich, sondern es kann ja mal sein, dass man in einer Gruppe unterwegs ist und jemand hat den Anschluss verloren.
Ich bin auch kein Freund von Musik beim Skifahren, aber von großer Lautstärke kann bei den Audiohelmen keine rede sein (Ich beziehe mich jetzt auf K2, andere Audiohelme kenne ich nicht), bei denen ist die Lautstärke äußerst reduziert, zum telefonieren jedoch laut genug.



Ups, gerade erst gesehen, alter Thread :oops:
Servus,
Wilhelm

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TOM_NRW
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Re: Audioskihelme verboten?

Beitrag von TOM_NRW » 31.08.2011 12:48

Bevor ich auf der Piste telefoniere, halte ich lieber so, dass man vorher genaue Absprachen trifft, wo die Gruppe sich wieder trifft. Vor einer Abzweigung ist dann spätestens Warten auf den letzten der Gruppe angesagt. Gleiches gilt am Lift: Man stellt sich als Gruppe erst an, wenn alle da sind. So ist es mir bei vielen Gruppenreisen zu 99,9% gelungen, niemanden auf der Piste zu verlieren.

Ich finde es nervig, wenn ständig in der Gondel oder in der Liftschlange laut telefoniert wird. Wenn ich wirklich mal einen wichtigen Anruf bekomme (dienstlich oder privat) dann versuche ich mich an den Rand der Piste zu stellen oder suche mir ein ruhigen Platz in der Hütte, damit ich niemanden störe. Dann kann ich auch ganz einfach den Helm abnehmen.

Ich lehne Helme mit Audi-Funktion strickt ab.

Gruß Thomas

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saschad74
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Re: Audioskihelme verboten?

Beitrag von saschad74 » 31.08.2011 13:27

TOM_NRW hat geschrieben: Ich lehne Helme mit Audi-Funktion strickt ab.
Also für Dich nur ohne "Vorsprung durch Technik"?

:D
(SCNR)

Gruß,
Sascha

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Re: Audioskihelme verboten?

Beitrag von TOM_NRW » 31.08.2011 14:51

Bin BMW-Fan ...somit nie "Vorsprung durch Technik" sondern "Freude am Fahren". :-D

Audio-Helme würde ich nicht als innovativ bezeichnen. Das gibt es schon sehr lange bei Motorradhelmen. Vorsprung wäre für mich ein Helm der unter 100gr. wiegt und trotzdem super sicher ist, mit perfekter Belüftung, super anpassbar an jede Kopfform ...

Gruß Thomas

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M.H.
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Re: Audioskihelme verboten?

Beitrag von M.H. » 02.09.2011 08:44

saschad74 hat geschrieben:Hm, bezüglich des Fahrradfahrens mit Kopfhörern hast Du da nähere Infos?

Und wenn man von allen Verkehrsteilnehmern akustische Aufmerksamkeit verlangt, wieso gibt es dann besonders gut schallgedämmte (Oberklasse-) PKWs und überhaupt so etwas wie Car-Hifi?

Gruß,
Sascha
Wieso gibt es in Österreich Fahrzeuge die mehr als 200 km/h schnell fahren können, wenn unsere Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h beträgt? :wink:

Ich kenne keine dedizierte Gesetzesstelle. Es ist Ermessensfrage des (österreichischen) Gerichts ob der Unfall verhindert hätte werden können wenn Du nicht oder leiser Musik gehört hättest und ob es notwendig oder zumutbar gewesen wäre, daß Du diese leiser oder nicht gehört hättest.
aus einem Urteil hat geschrieben:Ein Gerät zur Abspielung von Vorheriges SuchergebnisMusik darf aber nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, aaO., Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
Hier ging es um einen Radfahrer ( nachzulesen auf http://www.ris.bka.gv.at/ ).

Daß es beim Skifahren etwas weniger Gesetze gibt als beim Autofahren heißt nicht automatisch das mehr erlaubt ist sondern, daß der Gesetzgeber hier mehr auf Deine Eigenverantwortlichkeit setzt. Muß vor Gericht nicht unbedingt ein Vorteil sein, da es den Ermessensspielraum der Richter sehr hoch hält.

Wie heißt es so schön:
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
(mit anderen Worten, Ergebnis nicht vorherbestimmbar ;) )
den Schnee auf dem wir alle talwärts fahren
kennt heute jedes Kind

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saschad74
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Re: Audioskihelme verboten?

Beitrag von saschad74 » 02.09.2011 09:08

M.H. hat geschrieben: Wieso gibt es in Österreich Fahrzeuge die mehr als 200 km/h schnell fahren können, wenn unsere Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h beträgt? :wink:
Weil man mit einem solchen Fahrzeug ohne Probleme 130 km/h fahren kann. In einem schallgedämmten Fahrzeug etwas von draußen zu hören, ist jedoch nicht möglich. Es sei denn, man öffnet die Fenster. Und dann regnet es rein.
aus einem Urteil hat geschrieben:Ein Gerät zur Abspielung von Musik darf aber nur mit einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass hiedurch die Aufmerksamkeit des Lenkers gegenüber dem Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt wird (vgl. die in Grubmann, aaO., Seite 94, Anm. 18, wiedergegebene hg. Rechtsprechung).
Also exakt genauso wie beim Autoradio. Dann ist ja alles klar. :)

Gruß,
Sascha

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