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Skier mit ins Flugzeug?
Verfasst: 02.04.2008 22:07
von Ilse
Aaaaalso, meine Schwester ist zur Zeit in den Rockys zum Skifahren (NEID!!!) und hat jetzt ein Paar richtig tolle Skier aus dem Verleih. Sie überlegt, ob sie sich die kaufen soll, aber weiß nicht, ob sie sie dann auch nach Hause kriegt!
Ob das überhaupt geht, und wenn ja, obs extra kostet...
Einige von euch waren ja auch schon mal in den USA zum Skifahren, vielleicht kann ja jemand helfen...
Dankeeee!!
Verfasst: 02.04.2008 22:11
von circler
Geh auf die Internetseite der Fluggesellschaft oder ruf sie an, nur die können dir eine verbindliche Info geben.
Aber wenn sie die Ski mitbringen will sollte sich auch bedenken das sie dafür Zoll und Steuern zahlen muss
Verfasst: 02.04.2008 23:51
von eiji05
zoll und steuer sollten doch kein problem sein wenn sei sie erst drüben mal fährt oda? also keine Garantie aber kann mir kaum vorstellen dass da Probleme gibt...
Verfasst: 03.04.2008 00:09
von M.H.
Zoll sollte eigentlich nur fällig werden wenn die Ski nicht mehr ausgeführt werden. Die Fluglinie müßte aber da Bescheid wissen.
Verfasst: 03.04.2008 08:04
von Oecher Carver
zoll und steuer sollten doch kein problem sein wenn sei sie erst drüben mal fährt oda? ... Zoll sollte eigentlich nur fällig werden wenn die Ski nicht mehr ausgeführt werden
Wie kommt ihr drauf ?
Bei wirklichem Interesse fragt
bitte die Fachleute:
Zoll-Infocenter
Friedrichsring 35
63069 Offenbach am Main
Telefon: 069/469976-00
Telefax: 069/469976-99
Unsere Servicezeiten für telefonische Anfragen:
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Könnte hier auch meinen Senf dazugeben, aber da ich seit fünf Jahren aus der Materie raus bin, halte ich mich da vornehm zurück
P.S.: Jetzt darf ich nur noch schauen, ob/wie der Biosprit bei euch in den Tank kommt 
Verfasst: 03.04.2008 08:46
von Martina
Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten:
Ich hatte selber ein "normales Flugticket" nach CANADA, bei dem ich 2x30kg Gepäck mitnehmen konnte. Eines meiner Gepäckstücke war eine grosse Snowboardtasche mit zwei Paar Ski und einem Snowboard. Wurde völlig problemlos transportiert. Es war alles gebraucht und ich hatte somit keine Probleme mit dem Zoll. Auf dem Rückweg tauschte ich ein Paar alte Ski gegen ein neues Zelt, in dem ich drüben nur einmal übernachtet hatte. Es galt - gemäss Auskunft Fluglinie - damit aber als gebraucht und ich musste keinen Zoll zahlen.
Meine Eltern, die mich besuchten, hatten eine Pauschalreise gebucht: Flug, Transfer, Hotel, Skitickets und Leihski. Sie konnten dabei weniger Gepäck mitnehmen, Ski waren explizit AUSGESCHLOSSEN. Allerdings weiss ich nicht, ob das von der Fluggesellschaft oder vom Reiseveranstalter vorgegeben wurde (ev. Vertrag mit Firma der Leihski oder Platzprobleme beim Transfer?).
Ich würde mich deswegen sowohl bei Fluglinie, Zoll und allenfalls dem Reiseveranstalter erkundigen.
Ich würde die Ski unbedingt GUT verpacken, also nicht nur in so einem "Plastikbeutel", sondern einer gepolsterten Skitasche. Wenn man die dann auch noch kaufen muss, weiss ich nicht, ob es billiger ist, als wenn man die Ski dann gleich in EU kaufen würde?
Verfasst: 03.04.2008 10:43
von circler
eiji05 hat geschrieben:zoll und steuer sollten doch kein problem sein wenn sei sie erst drüben mal fährt oda?
Alles was du in den EU Raum einführst und nen bestimmten Wert überschreitet (ich glaub 175€) musst du verzollen. Ob das Ding gebraucht und ungebraucht ist dabei meines Wissens völlig egal. Wobei man hier die einzige Verbindliche Auskunft beim Zoll selber bekommt, also vorher anrufen.
Da gibt es ja nen nettes Beispiel: Du kaufst dir in den USA ne Uhr, meldest sie beim Zoll nciht an und kommst so rüber. Freust dich über das gesparte Geld.
2 Monate später fährst du zum Skifahren in die Schweiz, mit deiner Uhr und nach dem Urlaub wirst du dann an der Grenze kontrolliert. Was glaubst ihr was passiert? Richtig, man ist wegen der Uhr "dran"
Verfasst: 03.04.2008 11:02
von Oecher Carver
nen bestimmten Wert überschreitet (ich glaub 175€)
Freigrenze stimmt ...
Nähere Infos auch unter:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0 ... index.html .
Bei näheren Fragen aber bitte an das o. g. Zoll-Infocenter wenden !!!
Bekam gerade folgende Mitteilung auf die Arbeit:
+++ Sendeankündigung +++
Das ZDF wird heute Abend im Magazin "ZDF Reporter" ab 21.00 Uhr u. a. einen Beitrag zum Thema "Reisemitbringsel aus den USA" zeigen. Gedreht wurde vorgestern hierzu auch bei Einfuhrabfertigungen am Zollamt Düsseldorf Flughafen.
Vielleicht ja interessant für dich ...
Verfasst: 03.04.2008 12:38
von Martina
Dann müsste aberbei der Ausreise immer registriert werden, ob und was man mitnimmt, damit man das auch wieder einführen darf (z.B. bei Ski). Wird das gemacht? Hätte ich noch nie gehört.
Verfasst: 03.04.2008 14:59
von Oecher Carver
Na gut, letzter Beitrag zum Thema
Wird das gemacht?
Also insbesondere im gewerblichen Handel gibt es diese Möglichkeiten:
Die vorübergehende Verwendung von Waren im Ausland
Welche Vorschriften gelten, wenn die Waren nur zur vorübergehenden Verwendung ins Ausland sollen?
Die vorübergehende Verwendung von bestimmten Waren in Drittländer ist im Rahmen des internationalen Handels tägliche Praxis. Zu diesem Warenkreis zählen insbesondere Berufsausrüstungen aller Art, Warenmuster und Ausstellungsgut und ähnliche Waren. Bei der Einfuhr von Waren in ein Drittland mit anschließender vorübergehender Verwendung ist regelmäßig für eventuell entstehende Einfuhrabgaben eine Sicherheit zu leisten, die jedoch bei der Ausfuhr von den Zollbehörden des Drittlandes wieder vergütet wird.
Um die vorübergehende Ausfuhr derartiger Waren mit anschließender vorübergehender Verwendung verfahrensrechtlich wesentlich zu vereinfachen, stellen die Industrie- und Handelskammern das internationale Zollpapier Carnet ATA aus. Dieses beinhaltet auch die erforderliche Sicherheit, so dass im Verwendungsland eine gesonderte Sicherheitsleistung nicht mehr erforderlich ist. Das Verfahren kann allerdings nur mit Drittländern durchgeführt werden, die dem Carnet ATA-Abkommen beigetreten sind. Für die Ausfuhr in Länder, mit denen es kein ATA-Abkommen gibt, wird das Formular INF.3 (die Rückwarenerklärung) angewandt.
Wenn
ich im privaten Bereich wertvolle Gegenstände mitnehme, dann nehme ich Unterlagen mit, die beweisen, dass die Gegenstände in der BRD erworben wurden (z. B. Fotokamera in die USA - Rechnung). Dann sollte es bei der Wiedereinkehr keine Probleme geben.
Ansonsten kann es halt durchaus zu Problemen bei der Zollabfertigung kommen, wenn der Kollege davon ausgeht, dass der Zollbeteiligte die Gegenstände im Ausland erworben hat (bei einem neuen IPod/IPhone würde ich auch misstrauisch werden).
Nur zur Verständnis:
Mittlerweile ist es leider gängige Praxis, dass Touristen quasi in Unterhose und mit leerem Koffer die Reise antreten (oder sogar ohne und diesen dort erwerben) und dann mit vollem Koffer zurückkommen. Klar, die Kleidung haben sie dann 10 Tage getragen, aber dennoch sollte jedem klar sein, dass das nicht sein kann ...
Außerdem soll das Ganze nicht dazu dienen, dass der Staat mehr Geld bekommt, sondern dass die inländische Wirtschaft gestärkt wird - sonst würde demnächst jeder seine Sachen aus USA beziehen / mitbringen lassen und die Händler hier gehen leer aus.
Ich müsste jetzt nachfragen, bei wem die Beweislast liegt ...
Aber das ist auch nicht mein Bereich - "Zoll" kenne ich nur noch vom Studium, und das habe ich 2002 abgeschlossen ... daher möchte ich hier auch keine näheren Infos geben.
Wie gesagt - bei Fragen bitte an o. g. Infocenter werden, sie sind schließlich für derartige Fragen da.
Daher möchte ich mich jetzt auch nicht mehr zum Thema äußern und bin raus.