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Rechtliche Lage, Bindung selbst einstellen (Österreich)

Verfasst: 03.12.2005 11:49
von michael_stmk
Hallo,

Zum Thema Z-Wert berechnen und Skibindung selbst einstellen wurde hier ja schon einiges geschrieben. Auch dass man das lieber vom Fachhandel machen lassen sollte.

Was aber wenn ich mir meine Bindung trotzdem selbst einstelle? Vorausgesetzt ich berechne den Z-Wert richtig ist der einzige Unterschied zum Fachhandel dass ich keine Auslösemaschine zum Testen habe.

Mir gehts vor allem um die rechtliche Situation. Nicht darum irgendjemanden für irgendwas haftbar zu machen, oder zu verklagen, sondern um meine persönliche Absicherung. Kann es sein dass ich, im Fall eines Unfalls, mit der staatlichen oder privaten Krankenversicherung Probleme bekomme wenn ich keinen Überprüfungsbeleg vom Fachhandel vorweisen kann? Können die sich weigern zu zahlen?

Falls es einen Unterschied macht: Mir geht es um die Situation in Österreich.

Falls da jemand von euch mehr dazu weiß oder relevante Links kennt wär mir sehr geholfen.

danke,
Michael

Verfasst: 03.12.2005 18:36
von Gast
Die öffentlichen Krankenkassen zahlen natürlich, bei privaten Zusatzversicherungen wäre es rein theoretisch denkbar, daß es Probleme geben könnte - hier hilft nur ein lesen der Bedingungen.

Ich bezweifle aber sehr, daß aus dem Selbsteinstellen eine Fahrlässigkeit konstruiert werden kann.

Praktisch betrachtet muß schlimmstenfalls das Beweismittel unauffindbar sein :evil:

Verfasst: 03.12.2005 18:41
von manfred7
p.s.: Ich wundere mich gerade, ob überhaupt die Verwendung einer Sicherheitsbindung vorbeschrieben ist ? Ich glaube, da ich frage einmal befreundete Anwälte.
Was tun eigentlich die Telemarker ? Die haben doch keine richtige Sicherheitsbindung, oder ?

(Gast oben war übrigens auch ich)

Verfasst: 03.12.2005 20:24
von extremecarver
Also sicherlich nicht. Wie wollen die überhaupt wissen das du es selber eingestellt hast?

Deine Ausrüstung wird 100% nicht angeschaut solange du nicht versuchst jemanden dafür haftbar zu machen, dass sie nicht funktioniert hat.

Glaub mir, selbst Snowboarder deren Sicherheitsbindung ausgelöst hat (was sie nie soll, oder die das Insert des Boardes herausgerissen haben beim Fahren) und die schwere Verletzungen davongetragen haben, hatten keine probs mit der Versicherung. Schon viel eher mit dem Hersteller der Bindung den sie auf Schmerzensgeld verklagen wollten, was so gut wie nie klappte AFAIK.

Wenn ein Bode Miller beim Fahren der Ski durchbricht, wird er auch nicht Atomic klagen können für Schmerzensgeld weil er sich dadurch verletzt hat.

Nur jemand anderem solltest du die Bindung nicht einstellen. Daher drück dem NOOB der es trotz Belehrung nicht wissen will, einfach einen Schraubenzieher in die Hand. Du kannst ihm die Länge einstellen, aber auf keinen Fall den Z-Wert! So wird es zumindest bei Rennskitest am Gletscher meist gemacht.
Bei Snowboardverleih geht dies manchmal so weit (ECES), dass du deine eigene Bindung selbst aufschrauben musst.

Verfasst: 04.12.2005 12:08
von Gast
bei dem thema versicherung und bindungseinstellung geht is IMMER nur um EINE EINZIGE versicherung: die Haftpflicht des Ladens. um sonst nichts. unsere knie sind denen herzlich egal.

Verfasst: 13.12.2005 21:04
von michael_stmk
Danke an alle für die Infos!

servus,
Michael