Rechtliche Lage, Bindung selbst einstellen (Österreich)
Verfasst: 03.12.2005 11:49
Hallo,
Zum Thema Z-Wert berechnen und Skibindung selbst einstellen wurde hier ja schon einiges geschrieben. Auch dass man das lieber vom Fachhandel machen lassen sollte.
Was aber wenn ich mir meine Bindung trotzdem selbst einstelle? Vorausgesetzt ich berechne den Z-Wert richtig ist der einzige Unterschied zum Fachhandel dass ich keine Auslösemaschine zum Testen habe.
Mir gehts vor allem um die rechtliche Situation. Nicht darum irgendjemanden für irgendwas haftbar zu machen, oder zu verklagen, sondern um meine persönliche Absicherung. Kann es sein dass ich, im Fall eines Unfalls, mit der staatlichen oder privaten Krankenversicherung Probleme bekomme wenn ich keinen Überprüfungsbeleg vom Fachhandel vorweisen kann? Können die sich weigern zu zahlen?
Falls es einen Unterschied macht: Mir geht es um die Situation in Österreich.
Falls da jemand von euch mehr dazu weiß oder relevante Links kennt wär mir sehr geholfen.
danke,
Michael
Zum Thema Z-Wert berechnen und Skibindung selbst einstellen wurde hier ja schon einiges geschrieben. Auch dass man das lieber vom Fachhandel machen lassen sollte.
Was aber wenn ich mir meine Bindung trotzdem selbst einstelle? Vorausgesetzt ich berechne den Z-Wert richtig ist der einzige Unterschied zum Fachhandel dass ich keine Auslösemaschine zum Testen habe.
Mir gehts vor allem um die rechtliche Situation. Nicht darum irgendjemanden für irgendwas haftbar zu machen, oder zu verklagen, sondern um meine persönliche Absicherung. Kann es sein dass ich, im Fall eines Unfalls, mit der staatlichen oder privaten Krankenversicherung Probleme bekomme wenn ich keinen Überprüfungsbeleg vom Fachhandel vorweisen kann? Können die sich weigern zu zahlen?
Falls es einen Unterschied macht: Mir geht es um die Situation in Österreich.
Falls da jemand von euch mehr dazu weiß oder relevante Links kennt wär mir sehr geholfen.
danke,
Michael