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Bindungseinstellung Kronplatz

Verfasst: 18.11.2005 13:03
von heinz-em
Liebe Leute,

ich war dieses Jahr auf dem Kronplatz und habe mir dort (am Gipfel) Skier geliehen.
Die Bindungseinstellung wurde dort nur Pi mal Daumen (Gewicht, Größe, Können) ohne Maschine! gemacht. Das hat mich ziemlich beunruhigt.
Kann man dem Verleiher trauen?
Wird das dort immer (noch) so gemacht? Oder gibt es da Verleiher, die mit einem Automaten kontrollieren, so wie es hier im Sportgeschäft gemacht wird?
Würde mich über Tipps freuen, ich will im Februar 06 wieder dorthin.

Grüße

Heinz

Verfasst: 18.11.2005 14:09
von Gast
mit der maschine wird nur kontrolliert, ob die auslösehärte in der realität dem eingestellten soll-wert entspricht. den einstellwert lesen die jungs in einer tabelle ab, und diese ach-so heilige DIN-tabelle ist doch nicht anderes als von der versicherungswirtschaft abgesegnetes pi-mal-daumen.

ich würd mir da keine grossen gedanken machen. wenn du dir unsicher bist, kannst du ja deinen DIN-wert selbst ausrechnen. http://home.online.no/~stigbye/skiing/e ... tep-1.html

Verfasst: 18.11.2005 14:14
von Gast
ah ja eins noch: ich hab den eindruck, dass die technische präzision von skibindungen unheimlich überschätz wird. so als gäb es einen magischen wert, der für einen skifahrer X "richtig" ist.

in wirklichkeit hat die DIN aber nur einen sinn, nämlich einen objektivierbaren wert zu haben, der den verleiher/verkäufer von der haftung für unfälle freistellt. sonst gäb es jeden winter zehntausende prozesse.

ob die DIN-werte für den jeweiligen skier sinn machen, steht auf einem anderen blatt.

Verfasst: 18.11.2005 15:13
von heinz-em
Ich denke, der DIN-Wert ist die eine Sache, aber muss nicht kontrolliert werden, ob er auch einigermaßen eingehalten wird?
Gibt es nicht größere abweichungen durch die Reibung des Schuhs in der Bindung oder die Sohlenlänge oder... oder... ?

Grüße
Heinz

Verfasst: 21.11.2005 19:19
von manfred7
Die Sohlenlänge wird berücksichtigt beim Z-Wert.

Und der Rest ist auch keine Hexerei, solange man nicht dazu neigt für allfällige Fehler alle zu beschuldigen und gleich zum Anwalt zu rennen :roll:

Verfasst: 22.11.2005 23:04
von ivan
ich glaube, dass auch in Italien reicht, wenn eine bindung vor der saison überprüft wird und der verleiher evtl. beweisen kann, dass das ergebnis eine bindung ist, deren auslösewerte sich innerhalb der toleranz bewegen (das sind 20% als grüner bereich und 30% als noch OK)

dann ist es nicht nötig, für jeden kunden die maschinelle überprüfung (zB Walzholz Huber u.ä. geräte) vorzunehmen
in spitzenzeiten ist es auch unmöglich

Verfasst: 23.11.2005 14:50
von matti
In Italien muss die Skibindung mit keinem Einstellgerät überprüft werden, weil dies vom Gesetz her nicht vorgesehen ist.
Italien hat die sogenannte Rental-Norm noch nicht implementiert.
In den neueren Shops/Verleihstationen wird die Skibindung üblicherweise nach den DIN-ISO-Tabellen eingestellt (so wie bsp. in D/A). Jedpoch kann es vorkommen, dass auch Bindungen benutzt werden, die die Toleranzgrenzen überschreiten (wegen der fehlenden maschinellen Überprüfung).

mfg

Matthias

Verfasst: 23.11.2005 15:14
von ivan
etwas überraschend, aber danke, Matti

die oben von mir beschriebene pflicht war das Schweizer beispiel

Verfasst: 25.11.2006 12:34
von carstue
heinz-em hat geschrieben:Ich denke, der DIN-Wert ist die eine Sache, aber muss nicht kontrolliert werden, ob er auch einigermaßen eingehalten wird?
Gibt es nicht größere abweichungen durch die Reibung des Schuhs in der Bindung oder die Sohlenlänge oder... oder... ?

Grüße
Heinz
Auch wenn man sicherlich darüberstreiten kann, ob die DIN-Werte nun tatsächlich die "richtigen" sind, ist mir nach einer maschinellen Kontrolle auch wesentlich wohler.

Wenn man sich die Testberichte ansieht, so können die Istwerte selbst teurer Bindungen teilweise erheblich von den Sollwerten abweichen. Wenn ich die Bindung dann schon bezogen auf den Normzustand am oberen Rand meiner biodynamischen Belastbarkeit stehen habe, kann die fehlende elektronische Prüfung fatale Folgen haben.

Wenn ich aber die Abweichung der Bindung kenne und diese ordentlich pflege (welcher Verleiher macht das schon....), dann dürfte aber auch die fehlende Kontrolle in den meisten Fällen kein Problem sein. Andererseits ist es dumm, wenn man dann gerade einen Ausnahmefall erwischt hat, bei dem ein mechanischer Defekt zu einer Schwergängigkeit geführt hat. Mit visuller Prüfung ist das u.U. nicht zu erkennen wogegen man nach der Prüfung der Auslösekräfte auf der Maschine sofort sieht, dass da etwas nicht stimmt.

Carsten