Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
almfuchs
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Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von almfuchs » 22.12.2011 17:54

Hallo zusammen,
nachdem ich mir einen neuen Ski gekauft habe, hab ich mir nun auch einen neuen Schuh gekauft.
Die Bindung wurde aber noch mit dem alten Schuh montiert und eingestellt, da ich den eigentlich behalten wollte.

Alter Schuh 316 mm - neuer Schuh 317 mm (Angaben am Schuh).

Nun meine Frage: Muß ich die Bindung nun neu einstellen lassen obwohl der Schuh in die Bindung paßt ?

Ski: Fischer Progressor 9+, mit RSX Z12, Schuh Head Vector 110.


Danke und schönen Abend

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plateaucarver
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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von plateaucarver » 22.12.2011 19:04

Verleihbindungen sind im allgemeinen nur in 5mm-Schritten verstellbar und auch die sind DIN/ISO-zugelassen - daraus würde ich mal schließen, dass 1mm mehr oder weniger nicht sicherheitsrelevant ist (die Norm erlaubt bei den Drehmomenten sowieso eine Toleranz von +/- 15%)

Update:
  • - Tyrolia/Atomic 5mm-Schritte
    - Look 3mm-Schritte

almfuchs
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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von almfuchs » 23.12.2011 13:48

Danke für die Antwort, klingt gut ;)

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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von NeusserGletscher » 23.12.2011 15:06

Zur Sicherheit würde ich den Anpressdruck der Bindung kontrollieren.

Die Z12 auf dem Progressor wird wahrscheinlich eine Tyrolia Bindung sein.

Wie man die einstellt, wurde früher bereits beschrieben.

Sollte die Bindung vom Anpressdruck am Anschlag sein, dann wirds umständlich, dann müssen die Schrauben gelöst und die Bindung auf der FlowFlex Platte versetzt werden.

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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von TOM_NRW » 23.12.2011 15:30

Kann NeusserGletscher nur Recht geben. Auch wenn der Unterschied in der Länge von 1mm kein Problem darstellt, so gibt es beim Anpressdruck eventuell Abweichungen (z.B. weil beim alten Schuh die Sohle bereits abgelaufen war).

Also am besten kurz im Sportfachhandel checken lassen. Es kostet sehr wenig Geld, gibt Dir aber die Sicherheit, dass am Ende alles funktioniert.

LG Thomas

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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von almfuchs » 27.12.2011 10:23

Danke euch, ich denke, das werd ich auch so machen.
Sicher ist sicher :)

Alles Gute

almfuchs
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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von almfuchs » 02.01.2012 15:27

Kurzer Bericht:
War heute im Sportgeschäft um den neuen Schuh im neuen Schi "anpassen" zu lassen.
Der Schuh paßt in die Bindung :) , die Bindung war aber bei der hinteren Skala (für den Anpressdruck) am letzten Strich, was aber kein Problem sein soll. Nun hat der Fachmann den hinteren Bindungsteil eine Raster verstellt sodaß jetzt wieder die Mitte der Skala eingestellt ist.
Wäre aber auch ohne Verstellen in Ordnung gewesen -sagt der Fachmann. Ich dachte aber, die Mitte ist besser als das Ende und darum hat er die Bindung verstellt.

Danke nochmal, viel Spaß.

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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von TOM_NRW » 02.01.2012 16:21

Hat er nur verstellt oder auch auf dem Auslöseautomat die Werte überprüft? Hast Du einen Ausdruck der Einstellung?

Gruß Thomas

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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von almfuchs » 02.01.2012 16:35

Er hat nur verstellt, demnach hab ich auch keinen Ausdruck.
Er hat mir aber mitgeteilt, daß mein "Garantieanspurch" für die Einstellung wegfällt, da diese ja mit einem anderen Schuh vorgenommen wurde.
Er meinte aber auch, daß das Verstellen keine Auswirkung auf das Auslösen der Bindung hat.

Schönen Gruß

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Re: Schuhlänge 316 mm zu 317 mm

Beitrag von TOM_NRW » 02.01.2012 17:26

Sorry, aber ich kann nur den Kopf schütteln. Wenn man Bindungen einstellt, gehört die Messung des Anpressdrucks bzw. des wirklichen Auslösewerts zwingend dazu. Hierzu braucht man ein Gerät, dass den Skischuh (genau der der hinterher genutzt werden soll) aus der Bindung drückt und dabei eine Messung vornimmt. Diese Messung sollte man in bestimmten Abständen wiederholen (alle 1-2 Jahre) da sich einerseits die Schuhe verändern (Sohlen laufen sich ab) und auch die Federn in der Bindung "altern" können.

Alles andere hätten wir Dir hier auch erklären können. Dies macht aber keinen Sinn, da jede DIY-Lösung im Falle eines Unfalls (den wir niemandem wünschen) rechtlich nicht haltbar wäre.

Erlaube mir die Frage: War es ein Sportgeschäft in Deutschland? Was hat man Dir berechnet?

Gruß Thomas

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