rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
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Linussoft
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Linussoft » 13.12.2010 12:10

Warum lässt dein Vater die Bindungen von den Leihenden selber einstellen?

Z-Wert Tabelle und Schraubendreher, dmit gibst du doch die komplette Verantwortung aus den Händen...

Linus

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ghostdog
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ghostdog » 13.12.2010 13:10

Folgende Aussage stellt keine Beratung im sinne des Rechtsberatungsgestzes dar:

Das reine Geschäft des Leihens würde unter § 598 BGB fallen mit der Konsequenz der Haftungsbeschrämkung des § 599 BGB, also nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Mit einem normalen Hinweis, dass die Bindungseinstellung durch einen Fachbetrieb zu erfolgen hat, wäre man somit relativ auf der sicheren Seite.

Was das Angebot der Bindungseinstellung angeht, so ist hier der entscheidende Punkt, ob es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis handelt oder um eines mit Rechstbindungswillen. Dann wäre wieder die Frage, ob der Haftungsmaßstab bzw. die Haftunsgbegrenzung des §599 BGB durchschlägt.

Ein Fass ohne Boden diese Juristerei, gelle :D .

Kuze Rede, noch kürzerer Sinn - guten Freunden gibt man ein Küsschen oder zwei...aber darüber hinaus sind die gesparten 10 Euro das Risiko einer zerbrochenen Freundschaft nicht wert.

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Skiameise
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Skiameise » 13.12.2010 14:08

Hi,

wie ist das eigentlich.

Es ist denkbar, dass die KK meines Freundes mich versucht zur Verantwortung zu ziehen , wenn ich seine Bindung eingestellt habe und er sich dann verletzt.

Wenn er sich die Bindung selbst eingestellt hat, würde sie dann versuchen, ihn selbst zur Verantwortung zu ziehen?

Und wenn er einen gebrauchten Ski kauft und niemand die Bindung einstellt sondern sein Schuh zufällig in die Bindung passt und er einfach mal losfährt, was dann? Ist dann der der Dumme, der an dieser Bindung zum letzten mal was eingestellt hat?

Gruß,
Skiameise

maduschek
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von maduschek » 13.12.2010 14:22

Hallo,

mensch da hab ich ja ne ganz schöne Diskussion angehauen. Danke an alle für die schnellen informativen Antworten.

Sehe ich es also für am sinnvollsten dass ich meinen Bekannten ans Herz lege die Skibindung vor Ort dann aus versicherungstechnischen Gründen noch einstellen zu lassen? Damit hätte ich und sie mit sicherheit keine Probleme.

ok, schöne Grüße Maduschek

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TOM_NRW
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von TOM_NRW » 13.12.2010 15:03

Poldy hat geschrieben:Die Sache mit dem Dreizeiler ist mehr oder weniger sinnlos, vergl. zweiter Absatz meines letzten Beitrags. Das Schadenspositionen , auf welche ( unter Umständen !!!) wirksam verzichtet werden kann , fallen in der Regel im Vergleich zu den Behandlungskosten, Entgeltfortzahlung pp. fast nicht ins Gewicht. Diese Teile des Schadens stehen aber weitgehend nicht in der Disposition des Verunfallten.
Das verstehe ich nicht. Wenn ich explizit unterschreiben lasse, dass "keine Bindungseinstellung vorgenommen wurde" ,wer soll mich dann belangen? Das würde doch im Umkehrschluss bedeuten, dass man keine Skisets per Internet verkaufen darf, da für die Einstellung der Bindung der original Skischuh fehlte.

Sorry, bin kein Jurist, aber aus dem normalen Menschenverstand erschließt es sich mir nicht.

Gruss Thomas

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von M.H. » 13.12.2010 15:25

ghostdog hat geschrieben:Ein Fass ohne Boden diese Juristerei, gelle :D .
Vor allem wenn man noch berücksichtigt, daß zumindest zwei Staaten beteiligt sein könnten. Z.B.: In welchem Staat sollte er den Ski denn besser übergeben in F oder in D ;)
den Schnee auf dem wir alle talwärts fahren
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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von ghostdog » 13.12.2010 15:28

da kann dir keiner was Thomas...keine Angst.
Relevant ist das vielmehr für gewerbliche Verkäufer - die unterliegen nunmal unter Umständen der Produkthaftung und dazu zählen insbesondere Sorgfaltspflichten dem Käufer gegenüber. dazu gehört auch der Hinweis, dass Bindungseinstellunge fachgerecht vorzunehmen sind. In den Staaten hat diese Produkthaftung (meiner Ansicht nach) abartige Züge angenommen , aber das ist ein anderes Thema.
Viele Dinge, die sich aus dem gesunden Menschenverstand erschließen sollten, bedürfen aus juristischer Sicht immer öfter einer 30seitigen Hinweis- und Haftungsausschlußbeilage zum jeweiligen Produkt.

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von skifossil » 13.12.2010 15:37

Da hat euch die Skiindustrie, welche die Haftungsangst bei Privatleuten schürt, schon richtig schön dressiert. So lassen sich ständig neue Bindungen und Service verkaufen. :D :D :D

Ihr habt hoffentlich eine private Haftpflichtversicherung, seid erwachsen und handelt nicht grob fahrlässig? :wink:

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von TOM_NRW » 13.12.2010 16:03

Wer nicht stürzt, braucht auch keinen passenden Z-Wert :wink:

Thomas

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Re: rechtliche Aspekte zum Einstellung Ski Bindung

Beitrag von Poldy » 13.12.2010 16:10

@thomas : in meiner von Dir zitierten Äußerung ging ich davon aus, dass der Freund oder Bekannte oder was auch immer einen Verzicht bzw. eine Freizeichnung erklärt ("unterschreibt" ). Dies wäre rechtlich unter Umständen problematisch und führte ggf. nicht zu dem gewollten Ergebnis ( nämlich, dass tatsächlich keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können ). Wenn die Bindung nicht durch Dich eingestellt wurde, stellt sich die Frage natürlich nicht.

@ghostdog : Deine Beiträge in diesem Thema sind zumindest sehr ungenau formuliert, was dazu führt, dass die von Dir geäußerten Einschätzungen der juristischen Situation ebenso ungenau und - um es einmal deutlich zu sagen - daher falsch sind.

Gruss Poldy

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