Haftung bei Fehleinstellung: Rechtslage in D-A-CH?

Alles zum Thema Bindungen, Z-Wert, Platten, Stopper, etc.
Siehe auch Z-Wert Tabelle
PK
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Haftung bei Fehleinstellung: Rechtslage in D-A-CH?

Beitrag von PK » 05.01.2010 09:30

Nur mal interessenhalber:

In Deutschland gilt ja seit 2007 das der Bindungseinsteller haftbar gemacht werden kann, falls die Bindung wegen nachgewiesener Fehleinstellung nicht "bestimmungsgemäß" öffnet. Allerdings obliegt dem Geschädigten die Beweislast, dass die Einstellung nicht korrekt war (z.b. durch Vorlage des Protokollausdrucks der Einstellung). Soweit mein Wissen. Korrekt? :-?

Mich würde nun interessieren wie die Rechtslage dazu in Österreich, Schweiz, ggf. auch Frankreich, Tschechien, usw. ist.
Kennt jemand Quellen anhand derer man sich schlau machen kann?
Servus aus Bayern!
Peter.