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Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 15:16
von headchild
Hallo!

Hab da ein kleines Problem:

Habe mir vor 3 Monaten den Racetiger SL WC gekauft, bin jetzt eine Woche gefahren und mir fällt heute vorm Wachsen auf, dass einer der Ski gestaucht ist, d.h. vorne steht der Ski 1cm hoch, wo er noch Bodenkontakt haben sollte. Ansonsten ist der Ski einwandfrei.
Ausser 1-2 mal auf der Piste beim Carven duchr Bootout gefallen hatte ich keine Unfälle o.ä. mit dem Ski.
Hab ihn ja auch gerade erst 2 Tage gefahren...

So, jetzt habe ich mich mit Völkl und meinem Händler (online) in Verbindung gesetzt:
Völkl sagt, Stauchung ist kein Garantiefall, höchstens könnten Sie ein Kulanzangebot nach Begutachtung machen, dafür müsste ich den Ski an meinen Händler schicken und der klärt das mit Völkl.

Hat jemand Erfahrung mit sowas? Was kann man da als "Kulanz" erwarten? Mein Händler sagt, ich muss die Versandkosten für die Reklamation tragen. Stimmt das?
Und wenn man sowieso keine großen Erfolgsaussichten hat, lohnt es sich dann nicht mehr, meine DSV-Skiversicherung in Anspruch zu nehmen? Die wollen allerdings vorher auch ein Gutachten von einem Vertragspartner. Hat auch hier jemand Erfahrungen damit, wie reibungslos das mit der DSV-Skiversicherung klappt?
Kurz gesagt: Was ist am Sinnvollsten? Will halt nicht auf meine Kosten den Ski in der Welt rumschicken, nur um dann zu hören, dass es keine Erstattung gibt.

Kurze Frage noch zur generellen Sache: Der Völkl-Mann sagte, dass schon Bodenwellen für eine Stauchung ausreichen können. Aber sollte ein Ski (vor allem ein WC-Modell) nicht genau darauf ausgelegt sein und das aushalten? Ist es in den ersten 6 Monaten nach Kauf nicht eh Aufgabe des Herstellers, zu beweisen, dass kein Materialmangel vorlag? Sowas nervt mich tierisch, man kauft einen der teuersten verfügbaren Ski einer renommierten Marke und kann ihn nach 2 Tagen verschrotten, ohne dass man was auf der Piste falsch gemacht hätte, sondern bei ganz normalem Gebrauch! :evil:
Meine ganzen Mittelklasse-Ski vorher haben immer alles mitgemacht...

Sorry für die vielen Worte, bin im Moment recht aufgeregt...
Danke schonmal für eure Kommentare!

Bis dann,

Florian

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 15:55
von ulli1
hi florian,

eine Stauchung ist kein Materialfehler und setzt in der Regel ein mechanisches Ereignis (z.B. Anprall gegen ein Hindernis oder einen schweren Sturz) voraus, kannst du das wirklich ausschließen?????


wenn du beim PKW ne Beule in der Stoßstange oder im Kotflügel hast kannst du auch keinen Garantieanspruch durchsetzen.

Tut mir leid, auch wenn dein Hals jetzt noch dicker wird :D , hier wird dein Händler schon sehr viel Kulanz und Entgegenkommen zeigen müssen.

Sorry

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 16:03
von ledersocke
hallo

nimm direkt mit völkl kontakt auf ,ohne über den händler zu gehen , und schicke die ski direkt dorthin , mit ner freundlichen erklärung .
dann könntest du evtl glück haben und bekommst wirklich ersatz .

hab ich mal bei sony gemacht , das hat zwar nix zu heissen , aber hat problemlos geklappt , den versandt habe ich da selber übernommen zurück kam alles kostenfrei .

+49 9421 320-0
+49 9421 320 186
info@voelkl.de


hier biste direkt bei völkl in straubing

gruss

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 16:07
von headchild
@ Uli

Naja, laut Völkl-Sachbearbeiter ist genau das nicht einmal nötig!
Laut ihm würde bei hohem Tempo und carven eine Bodenwelle ausreichen, um den Ski einzustauchen.
Aber ist das nicht genau das, wofür so ein Ski gemacht wurde?
Wenn es ein Unfall, Sturz, Steinkontakt o.ä. gewesen wäre, hab ich da ja volles Verständnis für.

Aber was solls, rechtlich erstreiten will ich mir ja auch irgendwelche Ansprüche gar nicht.
Mir gehts ja nur darum, was ich von der ominösen "Kulanz"-Ankündigung von Völkl zu erwarten habe und ob sich der ganze Aufwand lohnt oder ich direkt die Skibruchversicherung in Anspruch nehme.

Keine Angst, mein Hals schwillt langsam auch wieder ab, geh jetzt noch trainieren, dann sollte er wieder Normalmaß angenommen haben... :D

@ Ledersocke

...leider hab ich da schon angefragt und der sagte, das geht nur über den Händler, ich müsste den Ski an den schicken und dem würden die dann dieses "Kulanzangebot" machen. Also würde es wohl wenig Sinn machen, das jetzt einfach an Völkl zu schicken, oder?

Bis dann,

Florian

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 16:49
von ulli1

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 17:10
von ledersocke
ja simmt

das muss schon vorher abgesprochen sein , nicht einfach hinschicken .

ist ehrlich gesagt schwer nachzuvollziehen sone stauchung ohne anprall oder durchbiegung .

ich hab sonen billigen tiger als einsteigerski von völkl . der hat schon einige schläge und hubbel gesehen und damit ist nix pasiert .

. aber warum meldest du das nicht einfach der versicherung , das sollte doch kein problem sein . wenn dir der händler die stauchung bescheinigt , zahlen die doch .

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 17:19
von TOM_NRW
Hi,

ich drück Dir die Daumen. Habe so etwas gerade mit Head durch wegen Mangel am nigelnagelneuen Skischuh. Bei Head kennen Sie die Wörter Produktionsmangel oder Kulanz scheinbar nicht. Es gab nur blöde Sprüche. Kann ja auch nicht sein, dass ein Kunde Ahnung von Skischuhen hat. Die wollen nur unser Geld und dann bitte schön den Mund halten. Die Händler haben wiederum kein Interesse an einer Mithilfe, da sie mit derartiger Dienstleistung kein Geld verdienen. Also blasen beide ins gleiche Horn und der Kunde ist der Dumme.

Auch wenn es blöd klingt und der Allgemeinheit schädigt. Ich würde mir den Stress mit Völkl ersparen. Geh´ zu einem vernünftigen Geschäft, lass Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass der Ski irreperabel beschädigt ist und dann alles ab zur Versicherung. Die zahlen auf jeden Fall, da sie sich mit der Materie auskennen und täglich derartige Fälle bearbeiten. Schlechtes Gewissen brauchst Du keines haben, den genau für diesen Fall hast Du ja die Versicherung abgeschlossen.

Sieh´ es als Chance einen neuen Ski zu kaufen. Kopf hoch!

Thomas

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 18:20
von headchild
Hey, danke schonmal für die Antworten!

Hab mich mittlerweile auch gegen eine schwammige "Kulanzleistung" entschieden und werd den Weg der Versicherung gehen.
Krieg jetzt ne Liste mit Vertragspartnern des DSV geschickt, die ein Gutachten erstellen können.
Wie sieht das denn aus mit der Erstattung: Gekauft hab ich das Ganze ja als Set. Allerdings ist ja nur ein Ski kaputt. Weder der andere Ski noch die Bindungen haben Schäden.
Trägt die Versicherung dann nur teilweise die Kosten?
Wäre ja auch blöd, was soll ich mit einem Ski?...
Ausserdem werden ab Werk doch immer passende Pärchen (von Flex und so) gewählt, das wär dann ja eh nicht so einfach wieder "aufzufüllen", oder?
Oder behält die Versicherung dann gleich beide Ski ein?
Hat das schonmal jemand durchgemacht?

Übrigens ist mir im gleichen Urlaub von meinen Tecnica-Boots eine Schnalle abgebrochen, beim ganz normalen Zumachen!
Im Skigeschäft da haben die mir ne neue für 30 Franken drangemacht und meinten, das wär nix ungewöhnliches. Die Schuhe sind ein Jahr (6 Skiwochen) alt. Da Tecnica ja auch zu Völkl gehört, frage ich gar nicht erst nach wegen Materialfehler oder so, weiß ja jetzt, was mich da erwartet...Zudem haben die mir in der Schweiz dummerweise auch keine Quittung gegeben, nur die alte, abgesprengte Schnalle :-D
Da hätte ich mir vom renommiertesten deutschen Skihersteller mehr erwartet...

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 16.02.2009 21:14
von Hendrik
headchild hat geschrieben: Da hätte ich mir vom renommiertesten deutschen Skihersteller mehr erwartet...
Träum weiter. Die Ski kommen seit einiger Zeit aus China. K2 Inc. hat Völkl gekauft, Jarden Corporation hat K2 Inc. gekauft. So schaut es aus. Völkl ist nur mehr ein Label eines amerikanischen Großkonzerns.

Re: Gestauchter Racetiger -> Garantiefall?

Verfasst: 17.02.2009 12:28
von freeriderin
Hi Headchild,

Zur Schadensabwicklung über DSV-Partnergeschäfte:

Im Geschäft wird ein Formular zum Schaden (wo, was, wie passiert etc.) ausgefüllt. Die Bindung montierst Du ab und behälst sie, die gehört nicht zum Schadensfall.
Aus Deinem Kaufpreis wird die Bindung rausgerechnet.
Das Geschäft behält das kaputte Paar Ski und muss dieses eine gewisse Frist aufbewahren (drei Monate oder so!?). Außerdem schickt das Geschäft das Schadensformular an den DSV, Du erhälst dann vom DSV 'nen Scheck per Post.

Ob Du (dann oder früher) den kaputten Ski wiederbekommen kannst (um daraus 'n Regal zu bauen oder .... ), bleibt Deinem Verhandlungsgeschick überlassen 8)

DSV-Schadensabwicklung hat bei mir immer sehr gut und problemlos funktioniert.